| | | | | Kurzmitteilungen aus dem Regierungsrat22. Juni 2018
| |
|
| | Regierungsrat erlaubt Unisex-Toiletten | Mit einer Anpassung der Gastgewerbeverordnung sollen Gastronomiebetriebe künftig mehr Gestaltungsfreiheit erhalten, indem die baulichen Anforderungen in zwei Bereichen gelockert werden. Zum einen sollen gastgewerbliche Unternehmen selber darüber entscheiden können, welche Lösung – geschlechtergetrennte oder Unisex-Toilettenanlagen – sie ihren Gästen anbieten wollen. Der Regierungsrat hat beschlossen, in dieser Frage keine staatlichen Vorgaben mehr zu machen. Zum anderen wird auch die Mindesthöhe bei Umbauten dem geltenden Planungs- und Baugesetz angepasst und auf 2,3 Meter reduziert. Ausserdem vereinfacht der Regierungsrat mit der Verordnungsänderung auch das Verfahren um Erteilung einer Wirtschaftsbewilligung, indem die staatlichen Prüfungen anderer Kantone und der EU-Staaten in der Regel umfassend anerkannt werden und keine zusätzliche Prüfung mehr absolviert werden muss. Die Änderungen treten auf den 1. Juli 2018 in Kraft.
| |
|
| | Gemeinde Fischbach: Änderung Zonenplan sowie Bau- und Zonenreglement | Der Regierungsrat genehmigt die Änderung des Bau- und Zonenreglements der Gemeinde Fischbach. Aufgrund des übergeordneten Bundesrechts und des teilrevidierten Richtplans genehmigte der Regierungsrat die Änderung des Zonenplans aber nur teilweise: Die Änderungen des Zonenplans in den Gebieten Dorf-Schmitte (Einzonung einer Teilfläche in die Dorfzone A), Niederholz (Sonderbauzone Gartenbau) und Bifang (Zuweisung einer Teilfläche zur Landwirtschaftszone) wurden genehmigt, jene in den Gebieten Oberdorf (Erweiterung der Dorfzone B) und Bifang (Vergrösserung der Wohnzone A) abgelehnt. Für sie kann kein genügender Bedarf nachgewiesen werden, sie verbleiben in der Landwirtschaftszone.
| |
|
| | Gemeinde Schwarzenberg: Umbau Bushaltestelle sowie Ergänzung fehlendes Trottoir | Das westliche Trottoir im Dorf Schwarzenberg ist bei der Parzelle Nr. 55 noch nicht durchgehend erstellt. Die fehlenden 50 Meter werden mit einem 2 Meter breiten Trottoir verbunden. Die Bushaltestelle in Fahrtrichtung Eigenthal wird nach dem Behindertengleichstellungsgesetz behindertengerecht umgebaut. Der Regierungsrat hat ein entsprechendes Bauprojekt bewilligt. Die Kosten belaufen sich auf 290’000 Franken.
| |
|
KontaktStaatskanzlei Luzern Kommunikation Bahnhofstrasse 15 6002 Luzern Telefon 041 228 60 00 E-Mail information@lu.ch
| |
|
|
|
|