| | | | | lawa-Newsletter LandwirtschaftJuni/Juli 2018 Sehr geehrte Damen und Herren Die Anforderungen an einen landwirtschaftlichen Betrieb sind hoch. Mit unseren Kurzbeiträgen unterstützen wir Sie dabei, wichtige Termine und Vorgaben zeitgerecht wahrzunehmen. Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns.
| |
|
| | Wettbewerb "Luzerner Wein des Jahres" | Der Weinbau im Kanton Luzern wächst. Allein in den letzten fünfzehn Jahren hat sich die Anbaufläche verdoppelt. Zu diesem Wachstum beigetragen hat insbesondere die hohe Innovationskraft der lokalen Winzerinnen und Winzer. Viele Luzerner Weine zählen mittlerweile zu den besten des Landes. Der Kanton Luzern würdigt diese Leistung mit dem neu lancierten Wettbewerb «Luzerner Wein des Jahres».
Mehr: Weinkategorien, Teilnahmebedingungen Mehr: Medienmitteilung | |
|
| | Gülle: Bei Hitze geht der Stickstoff in die Luft | Güllen bei grosser Hitze verursacht übermässige Geruchsemissionen. Sie stammen zum grossen Teil vom Ammoniak. Der in diesem Gas enthaltene Stickstoff verpufft in die Luft, dabei sollte dieser in den Boden einsickern und die Pflanzen düngen. Für die Güllegaben im Sommer gilt: Je kühler die Temperaturen bei der Ausbringung, desto weniger Ammoniak/Stickstoff gelangt in die Luft. Wenn immer möglich ist der Schleppschlauch einzusetzen, damit können Emissionen generell vermindert werden.
| |
|
| | Anfragen von Fahrenden | Den Fahrenden stehen oft nicht genügend offizielle Halteplätze zur Verfügung. Deshalb werden oftmals Landwirte angefragt, ob vorübergehend ein Grundstück zum sogenannten "Spontanhalt" benutzt werden darf. Ist der Grundeigentümer mit einem vorübergehenden Aufenthalt von Fahrenden einverstanden, ist es wichtig, dass die gesetzlichen Grundlagen befolgt werden. Weiter empfiehlt es sich, die wichtigsten Punkte in einem Mietvertrag zu regeln.
Mehr: Merkblatt Spontanhalte von Fahrenden Mehr: Mietvertrag deutsch/französisch | |
|
| | Wiesenschnitt: 10 % Restfläche stehen lassen | Sind Sie in einem Vernetzungsprojekt angemeldet? So beachten Sie folgendes: Bei extensiv und wenig intensiv genutzten Wiesen muss bis zum nächsten Schnitt der entsprechenden Wiese mindestens 10 % der Fläche stehen gelassen werden. Die Lage der Restfläche kann bei jeder Nutzung wechseln oder für maximal 1 Jahr am selben Ort bleiben. Die 10 % Restfläche ist für jedes einzelne Objekt im Feld separat stehen zu lassen. Ausnahme bei direkt zusammenhängenden Wiesen gleichen Typs und gleicher Bewirtschaftungsanforderung.
Mehr: Bewirtschaften in Vernetzungsprojekten | |
|
| | Planen Sie den Herdenschutz | Seit der Rückkehr der Grossraubtiere in die Schweiz kommt es immer wieder zu Übergriffen auf Nutztiere. Auch wenn der letzte bestätigte Wolfsriss im Kanton Luzern schon einige Jahre zurückliegt, ist es wichtig, dass Sie Ihre Schafe mit geeigneten Massnahmen schützen. Mit dem Auftauchen eines Wolfes muss jederzeit und überall gerechnet werden. Ein effektiver Herdenschutz muss geplant und aufgebaut werden. Bei Interesse wenden Sie sich an die Herdenschutzberatung beim BBZN in Schüpfheim.
Mehr: Herdenschutz Schweiz | |
|
| | Die nächsten Termine | Erhebung/Gesuch Sömmerung 2. bis 31. August 2018 Meldung Schleppschlauch und Saatverfahren bis 31. August 2018, per agate.ch Nachmeldung der Hauptkulturen bis 31. August 2018, per agate.ch
| |
|
KontaktLandwirtschaft und Wald (lawa) Centralstrasse 33, Postfach 6210 Sursee Telefon 041 349 74 00 E-Mail lawa@lu.ch
| |
|
|
|
|