Neusaat

lawa-Newsletter Landwirtschaft

Juli/August 2018
 
Sehr geehrte Damen und Herren
Die Landwirtschaft ist von der anhaltenden Trockenheit besonders betroffen. Lesen Sie speziell unsere Informationen zum Umgang mit Ertragsausfällen oder zur Wasserentnahme aus Gewässern.

Inhalt

Trockenheit – "höhere Gewalt"
Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Keine Wasserentnahmen aus Gewässern
Anmeldung Beitragsprogramme 2019
Datenerhebung Sömmerungsbetriebe
AgriQnet – starten Sie ein neues Projekt
Die nächsten Termine

Trockenheit – "höhere Gewalt"

Durch die anhaltende Trockenheit kommt es regional zu Ertragsausfällen auf Wiesen und Weiden. Mögliche Auswirkungen auf Ihren Betrieb:
1. Die Anforderungen an die Nährstoffbilanz können wegen einem ausserordentlichen Zukauf wie auch einem fehlenden Verkauf nicht erfüllt werden. 2. Durch einen eingeschränkten Weidegang werden die RAUS-Anforderungen nicht erfüllt. 3. Wegen einer vorgezogenen schonenden Herbstweide auf den extensiv und wenig intensiv genutzten Wiesen kann der Nutzungstermin nicht eingehalten werden.
 
 
 
Um in diesen Situationen "höhere Gewalt" nach DZV. Art. 106 geltend zu machen, müssen Sie sich bei der Dienststelle lawa melden.

Mehr: Vorgehen bei Schäden durch höhere Gewalt

Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen erlässt der Kanton Luzern ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (200 Meter). Die lokal unterschiedlich ausgefallenen Niederschläge des letzten Wochenendes vermochten die Situation kaum zu entschärfen. Die Waldbrandgefahr ist auf Gefahrenstufe 4 gestiegen. Sollten die angekündigten Gewitterregen nicht zu einer wesentlichen Entschärfung führen, kann ein totales Feuerverbot (absolutes Feuerverbot im Freien) im Hinblick auf den Nationalfeiertag am 1. August nicht ausgeschlossen werden.
 
 
 
Damit verbunden wäre insbesondere auch ein gänzliches Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art. Der entsprechende Entscheid wird am Montag 30. Juli gefällt.

Mehr: aktuelle Informationen, Hotline

Keine Wasserentnahmen aus Gewässern

Wasserentnahmen aus Gewässern zur Bewässerung (z.B. mit Pumpe oder Druckfass) sind bewilligungspflichtig. Aufgrund der tiefen Wasserstände können Bewilligungen nur noch an sehr wenigen Gewässern (grosse Seen, Reuss, Aabach-Seetal) und mit Auflagen erteilt werden. Für die Bewilligungen ist die Dienststelle Umwelt und Energie (uwe) Tel. 041 228 60 60 zuständig. Bewässerungen mit Wasser der örtlichen Wasserversorgungen sind mit diesen vorgängig unbedingt abzusprechen.

Mehr: Infoblatt Wasserentnahmen
Mehr: Homepage uwe

Anmeldung Beitragsprogramme 2019

Die Anmeldung für die Beitragsprogramme 2019 für Ganzjahresbetriebe erfolgt zwischen dem 2. und 31. August 2018 in agate.ch. Auf der Kantonalen Datenerhebung LU/Programmanmeldung finden Sie den aktuellen Stand Ihrer Anmeldungen. Die Daten 2018 wurden für Ihren Betrieb übernommen. Überprüfen Sie die Angaben und nehmen Sie wo nötig Anpassungen vor. Die An- und Abmeldungen, welche per 31. August 2018 auf agate.ch vorgenommen werden, müssen nicht ausgedruckt werden.

Mehr: Merkblatt Programmanmeldung

Datenerhebung Sömmerungsbetriebe

Alpbewirtschafter und -bewirtschafterinnen können vom 2. bis 31. August 2018 in agate.ch Gesuche für Sömmerungsbeiträge und Landschaftsqualitätsbeiträge stellen. Gleichzeitig ist für Bewirtschafter, die ab 2019 erstmals Biodiversitätsbeiträge im Sömmerungsgebiet beantragen möchten, eine Anmeldung möglich. Gesömmertes Rindvieh und gesömmerte Pferde müssen nicht gemeldet werden, andere Nutztiere sind hingegen zu deklarieren. Fragen zur Datenerhebung beantwortet Ihnen gerne der Landwirtschaftsbeauftragte der Gemeinde.

Mehr: Merkblatt Beiträge und Vorschriften

AgriQnet – starten Sie ein neues Projekt

Logo
AgriQnet unterstützt seit 2017 innovative bäuerliche Gemeinschaftsprojekte mit Fokus auf Qualität und Nachhaltigkeit. Bisher wurden 37 Projekte eingereicht. Nun läutet das Bundesamt für Landwirtschaft – unterstützt von Agridea, Swiss Food Research, dem Schweizer Bauernverband und Verein Qualitätsstrategie – die zweite Runde für Innovative Projekte ein. Nächste Einsendefrist: 31. August 2018

Mehr: agriqnet. ch
Mehr: Flyer

Die nächsten Termine

 
Erhebung/Gesuch Sömmerung
2. bis 31. August 2018, per agate.ch
 
Meldung Schleppschlauch und Saatverfahren
bis 31. August 2018, per agate.ch
 
Nachmeldung der Hauptkulturen
bis 31. August 2018, per agate.ch

Kontakt

Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33, Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 349 74 00
E-Mail lawa@lu.ch