Newsletter Steuern Luzern
17/2018

04.10.2018

Projekt LuVal: Vernehmlassungsverfahren gestartet

Das Vernehmlassungsverfahren "LuVal - Vereinfachung Schatzungswesen" wurde am 12.09.2018 eröffnet. Die vorgeschlagene, neue Schatzungsmethode besticht durch Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Das Schatzungsgesetz könnte aufgehoben und durch wenige Bestimmungen im Steuergesetz ersetzt werden. Als weiterer Meilenstein im Gesamtprojekt konnte der Zuschlag für die Erneuerung der Bewertungssoftware erteilt werden.
 
Projektstand
LuVal ist ein Organisationsentwicklungsprojekt (OE17). Seit dem Projektstart im September 2017 wurden in den einzelnen LuVal-Teilprojekten die notwendigen Grobkonzepte erstellt.

Kataster- und Mietwerte von Eigenheimen können neu einfach nachvollzogen werdenTransparente, gut nachvollziebare Kataster- und Mietwerte
Neue Schatzungsmethode besticht durch Transparenz und Nachvollziehbarkeit
Der Katasterwert soll neu lediglich aus den Komponenten Landwert und Gebäude-versicherungswert ermittelt werden, wobei die Altersentwertung pauschal berücksichtigt werden soll (Berechnungsbeispiele siehe Newsletter 6 / 2018). Der Mietwert für selbstbewohnte Objekte soll mit einem Prozentsatz aus dem Katasterwert abgeleitet werden. Den unterschiedlichen Verhältnissen in den Regionen soll indirekt mit differenzierten Landwertansätzen Rechnung getragen werden. Der mit steigendem Katasterwert sinkende Grenznutzen soll mit degressiven Mietwertansätzen berücksichtigt werden. Diese Eckwerte der neuen Schatzungsmethode wurden mit der Unterstützung eines renommierten Immobilienberatungsunternehmens erarbeitet.

Vernehmlassungsverfahren
Die Arbeitsergebnisse aus den einzelnen Teilprojekten wurden in eine Vernehmlassungsbotschaft eingearbeitet. Das Vernehmlassungsverfahren wurde am 12.09.2018 mit der Aufschaltung der Unterlagen auf w w w. lu. ch/regierung/vernehmlassungen_stellungnahmen gestartet. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 14.12.2018. Es wird vorgeschlagen, das Schatzungsgesetz und die Schatzungsverordnung aufzuheben und die für das Schatzungsverfahren notwendigen Bestimmungen in das Steuergesetz bzw. in die Steuerverordnung aufzunehmen. Die Vernehmlassungsbotschaft zeigt auch auf, dass sich die Neuerungen in Bezug auf das Steueraufkommen neutral verhalten. Das Konzept für den Nachweis dieser Steuerneutralität wurde in Zusammenarbeit mit LUSTAT erstellt.

Zuschlag für Ablösung Bewertungssoftware erteilt
Die heute im Einsatz befindliche Bewertungssoftware muss infolge wegfallender Wartbarkeit (End of Life) zwingend abgelöst werden. Für diese Ersatzinvestition wurde der Zuschlag der Firma KMS, Kriens, erteilt. Deren Produkt nest.objekt ist ein Modul der bereits im Steuerbereich eingesetzten Software nest. Durch die volle technische Integration der Immobilienbewertung in die Systemlandschaft LuTax der Luzerner Steuerbehörden, ergeben sich wertvolle Synergien und die Zahl der Schnittstellen kann deutlich reduziert werden. Die neue Software wird auf das Jahr 2021 hin in Betrieb genommen.

Kontakt

Paul Furrer, Management Services
Telefon 041 228 67 79
paul. furrer@ lu. ch