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Familienbesteuerung bei getrennt veranlagten Eltern: Praxisänderung Kinderabzug und Kinderalimente im Jahr des Volljährigkeitseintritts |
Aufgrund eines neuen Bundesgerichtsentscheids werden bei getrennt veranlagten Eltern mit Kinderalimente-Zahlungen der Kinderabzug sowie der Versicherungsabzug und der Vermögenssteuerfreibetrag für das Kind in der Steuerperiode des Volljährigkeitseintritts des Kindes anteilsmässig beiden Eltern zugeteilt. Die bis zum 18. Geburtstag des Kindes geleisteten Kinderalimente werden beim unterhaltspflichtigen Elternteil abgezogen und beim unterhaltsberechtigten Elternteil besteuert.
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