Mitteilung

19. Mai 2019

Luzerner Volk sagt Ja zur AFR 18

Die Luzerner Stimmbevölkerung hat der Aufgaben- und Finanzreform 18 (AFR 18) mit 56,9 Prozent zugestimmt. Damit teilen Kanton und Gemeinden öffentliche Aufgaben im Umfang von 200 Millionen Franken neu auf. Der Regierungsrat ist erfreut und erleichtert, dass zahlreiche politische Pendenzen bereinigt werden können. Die AFR entlastet die Gemeinden bei den Volksschulkosten, ermöglicht den Schutz der Bevölkerung vor Naturgefahren und trägt zum Ausgleich des kantonalen Finanzhaushalts bei.
 
Mit 56,9 Prozent haben die Luzerner Stimmberechtigten die Aufgaben- und Finanzreform 18 (AFR 18) angenommen. Damit wird ein austariertes Kompromisswerk zur Neuverteilung der Aufgaben zwischen Kanton und Gemeinden umgesetzt. «Der Regierungsrat ist erfreut und erleichtert, dass die Mehrheit der Stimmenden den grossen Nutzen der Reform für die Gesamtheit der Gemeinden, die Bevölkerung und den Kanton gesehen hat», sagte der Luzerner Finanzdirektor Marcel Schwerzmann am Sonntag an einer Medienkonferenz. Die AFR 18 sei «ein weiterer Schritt hin zu einem starken Kanton mit starken Gemeinden.»
 
Faire Aufteilung der Volksschulkosten
Mit der AFR 18 wird die langjährige Forderung der Gemeinden, dass der Kanton die Hälfte (statt wie bisher einen Viertel) der Volksschulkosten tragen soll, umgesetzt. Die Entlastung fällt deshalb besonders ins Gewicht, weil es sich um einen grossen und tendenziell wachsenden Budgetposten in den kommunalen Haushalten handelt. Der neue Volksschulkostenteiler verursacht dem Kanton einen Mehraufwand von rund 160 Millionen Franken.
 
Mit der Annahme der AFR 18 gehen zudem die Aufgaben beim Wasserbau und beim Gewässerschutz weitgehend an den Kanton über. Damit kann der Investitionsstau im Wasserbau gelöst und die Bevölkerung besser vor Naturgefahren geschützt werden. Durch die Übernahme des Bereichs Hochwasserschutz hat der Kanton jährliche Mehrkosten von rund 19 Millionen Franken zu tragen.
 
Um die neuen Lasten und Aufgaben zu finanzieren, erhöht der Kanton seinen Steuerfuss, während die Gemeinden ihre Steuerfüsse im selben Umfang senken. Die Gemeinden übernehmen ausserdem die Ergänzungsleistungen zur AHV und zur IV sowie die Prämienverbilligungen für Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger.
Weiter erhalten sie weniger aus dem Ertrag der Sondersteuern.
 
Ausgewogene Gesamtbilanz
Insgesamt wird die grosse Mehrheit der Gemeinden mit der AFR 18 finanziell entlastet, zwölf Gemeinden haben Mehrkosten zu tragen. Diese Mehrbelastungen werden mit Ausgleichszahlungen abgefedert. Die Reform trägt massgeblich dazu bei, die kantonalen Ausgaben und Einnahmen wieder ins Lot zu bringen. Marcel Schwerzmann würdigte angesichts dieser Gesamtbilanz das Abstimmungsresultat als «weitsichtigen Entscheid» der Stimmbevölkerung: «Die Luzerner Bevölkerung hat gezeigt, dass sie das Gesamtwohl des Kantons im Auge behält und im Interesses des Gesamtwohls auch den Mut zu Reformen hat. Das ist nicht nur ein gutes Abstimmungsergebnis, sondern auch ein sehr erfreuliches politisches Signal.»
 
Freude über die Annahme der STAF
Erfreut ist der Luzerner Finanzdirektor auch über das Ja der Schweizer Stimmbevölkerung zur Steuer-AHV-Vorlage des Bundes. Der Kanton Luzern profitiert besonders stark von dieser Vorlage, weil er zusätzliche Mittel aus der direkten Bundessteuer von jährlich 33 Millionen Franken erhält. Zugleich bilden die Mehreinnahmen aus der STAF-Vorlage ein Teil der Gegenfinanzierung zur AFR 18. Neben dem Kanton profitieren auch die Gemeinden von der STAF mit insgesamt rund 30 Millionen Franken.
 
Im Kanton Luzern ist der steuerliche Anpassungsbedarf aus der STAF klein, weil mit der Senkung des Gewinnsteuersatzes eine wesentliche Massnahme bereits 2012 vorweggenommen wurde. Kleinere Anpassungen im Rahmen der Anschlussgesetzgebung erfolgen über die aktuell laufenden Steuergesetzrevision 2020. «Kanton und Gemeinden können nun die Früchte für die harte Arbeit der letzten 15 Jahre ernten», betonte Finanzdirektor Schwerzmann vor den Medien.
 
Anhang
Präsentation Medienkonferenz vom 19.  Mai 2019
 
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:
  • Ausgeglichener Finanzhaushalt

  • Kontakt

    Regierungsrat Marcel Schwerzmann
    Finanzdirektor
    Telefon: 041 228 55 41
    medien.fd@lu.ch