Honigbiene auf Rapsblüte

lawa-Newsletter Landwirtschaft

Mai 2019
 
Sehr geehrte Damen und Herren
Die Anforderungen an einen landwirtschaftlichen Betrieb sind hoch. Mit unseren Kurzbeiträgen unterstützen wir Sie dabei, wichtige Termine und Vorgaben zeitgerecht wahrzunehmen. Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns.

Nachmeldung von Hauptkulturen

Junge Maispflanzen
Die Betriebsdatenerhebung ist abgeschlossen. Häufig sind jedoch bei Mais Anpassungen nötig, da er bis Anfang Mai nicht gesät oder die genaue Maisfläche noch nicht bekannt ist. Für die Beitragsberechnung und die Nährstoffbilanz sind präzise Angaben notwendig. Deshalb ist die korrekte Deklaration der Hauptkulturen wichtig. Auf agate.ch können Ackerkulturen bis am
31. August 2019 angepasst werden.

Anforderungen an extensive Produktion im Ackerbau

Rapsfeld
Im Programm extensive Produktion von Getreide, Sonnenblumen, Eiweisserbsen, Ackerbohnen, Lupinen und Raps muss vollständig verzichtet werden auf: Wachstumsregulatoren, Fungizide, chemischsynthetische Stimulatoren der natürlichen Abwehrkräfte und Insektizide, mit Ausnahme von Kaolin zur Bekämpfung des Rapsglanzkäfers. Zur Datenerhebung muss Futterweizen mit dem Code 507 (gem. Swiss Granum) erfasst werden. Die Kulturen müssen in reifem Zustand zur Körnergewinnung geerntet werden.

Empfohlen: Sortenlisten

Mähen der Biodiversitätsförderflächen

Biodiversitätsförderfläche
Beachten Sie beim Mähen der extensiv und wenig intensiv genutzten Wiesen die spezifischen Bewirtschaftungsanforderungen. Generell dürfen auf Flächen mit Beiträgen für die
Qualitätsstufe II, Vernetzung oder Naturschutz keine Mähaufbereiter eingesetzt werden. Bei Wiesen mit Beiträgen für die Vernetzung müssen bei jedem Schnitt mindestens 10 % der Fläche stehen gelassen werden. Restflächen, welche im angrenzenden Krautsaum von Hecken stehen gelassen werden, können nicht angerechnet werden.

Mehr: Bewirtschaften in Vernetzungsprojekten

Wettbewerb «Beste Zentralschweizer Weine»

Wein, rot und weiss
Nach einer sehr erfreulichen Resonanz 2018 wird die erfolgreiche Weinprämierung des Kantons Luzern fortgeführt. Auf Wunsch der Branche wird der Wettbewerb auf die ganze Zentralschweiz ausgeweitet. Teilnehmen können Erwerbswinzerinnen und – winzer im Einzugsgebiet des Zentralschweizer Weinbauvereines. In den kommenden Tagen werden die Winzerinnen und Winzer zum Wettbewerb eingeladen.

Mehr: Reglement und Anmeldung

Herdenschutz planen

Schutzhund mit Schafherde
Der im Grenzgebiet Emmental-Entlebuch residente Wolf M76 wird auch in diesem Frühjahr regelmässig auf Luzerner Boden gesichtet. Für Halter/-innen, die ihre Tiere schützen wollen, ist eine Herdenschutzplanung deshalb unverzichtbar. Schafe können mit Hunden oder je nach Grösse und Topografie der Weiden auch mit Elektrozäunen geschützt werden. Bis Herdenschutzmassnahmen wirksam in der Praxis umgesetzt sind, beansprucht es Zeit. Deshalb: Planen Sie frühzeitig.

Herdenschutzberatung: BBZN Schüpfheim
Fachstelle: Herdenschutz Schweiz

SMS-Dienst zur Wolfspräsenz

Wolf M76, Fotofallenbild
Der Kanton Luzern unterhält einen SMS-Dienst, mit dem Schaf- und Ziegenhalter/-innen zeitaktuell über besondere Vorkommnisse im Zusammenhang mit dem Wolf informiert werden. Mit Hilfe dieses Warndienstes können besondere Schutzmassnahmen schneller eingeleitet und umgesetzt werden. Falls Sie diesen SMS-Dienst gratis abonnieren möchten, bitten wir Sie, uns eine E-Mail mit Ihrem Namen, Vornamen, Adresse, PLZ, Wohnort sowie der Mobil-Telefonnummer an lawa@lu.ch, zuzustellen. Betreff „SMS-Infodienst". Der SMS-Dienst kann auch jederzeit wieder abgemeldet werden.

Zahlungstermine der Beiträge 2019

Ziege
Die Direktzahlungen für die Ganzjahresbetriebe werden 2019 wie folgt ausbezahlt: Die Akontozahlung erfolgt per Valuta 19. Juni 2019. In den meisten Fällen werden 50 % der Direktzahlungen des Vorjahres ausbezahlt. Die Hauptzahlung wird per Mitte Oktober erfolgen und die Schlusszahlung per anfangs Dezember 2019. Die Sömmerungsbetriebe erhalten sämtliche Beiträge mit der Schlusszahlung anfangs Dezember.

Die nächsten Termine

 
Erhebung/Gesuch Sömmerung
2. bis 31. August 2019
 
Meldung Schleppschlauch und Saatverfahren
bis 31. August 2019, per agate.ch
 
Nachmeldung der Hauptkulturen
bis 31. August 2019, per agate.ch

Kontakt

Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33, Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 349 74 00
E-Mail lawa@lu.ch