Medienmitteilung der Staatsanwaltschaft

Luzern, 1. Juli 2019

Tipps für den sicheren Umgang mit Gas- oder Einweggrills

Kanton Luzern
 
Die Luzerner Polizei verzeichnet eine Zunahme von Vorfällen im Umgang mit Gas- oder Einweggrills. Die Polizei gibt Tipps für den sicheren Umgang mit den Produkten.
 
Die Luzerner Polizei wurde in den letzten Wochen mehrfach bei Vorfällen mit Gas- oder Einweggrills alarmiert. Oft sind es Handhabungsfehler, welche zu Brandausbrüchen und/oder Verletzungen führen. In einzelnen Fällen wurden Einweggrills entsorgt, bevor die Glut komplett erloschen war. Auch dies kann zu einem unkontrollierten Brandausbruch führen. Bei den gemeldeten Vorfällen konnte die zuständige Feuehrwehr jeweils die Situation entschärfen. Es kam zu keinen Verletzten.
 
Die Luzerner Polizei gibt folgende Tipps im Umgang mit dem Gasgrill:
- Überprüfen Sie den Gasschlauch. Wechseln Sie diesen aus, wenn er brüchig ist oder Risse aufweist.
- Achten Sie darauf, dass der Gasschlauch nicht zu nahe am Grillgehäuse durchgeführt wird.
- Überprüfen Sie die Gasflasche und den Druckregler.
- Benutzen Sie den Grill nie in geschlossenen Räumen. Achten Sie darauf, dass er auf einem festen und sicheren Boden steht.
- Entzünden Sie den Grill nur mit geöffnetem Deckel.
- Lassen Sie den Grill während der Benutzung nie unbeaufsichtigt.
- Achtung: beim Aufteten von Flammen ausserhalb der Brennzone sofort die Gaszufuhr schliessen.

Tipps im Umgang mit dem Einweggrill:
- Benutzen Sie den Einweggrill nur im Freien.
- Achten Sie darauf, dass keine entzündbare Gegenstände in der Nähe sind.
- Bevor der Grill abgeräumt werden kann, muss sichergestellt sein, dass er komplett abgekühlt ist. Ganz sicher ist es, wenn Sie den kompletten Einweggrill in Wasser eintauchen.

 


Kontakt

KANTON LUZERN
Simon Kopp
Kommunikationsverantwortlicher Staatsanwaltschaft Luzern
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