Mitteilung

18. Juni 2019

Kurzprotokoll Juni-Session: Regierungspräsident gewählt

Der Luzerner Kantonsrat hat am zweiten Tag der Juni-Session Regierungsrat Paul Winiker (SVP) aus Kriens zum Regierungspräsidenten 2019/2020 gewählt. Fabian Peter (FDP) aus Inwil wurde als Regierungsrat vereidigt. Er tritt sein Amt am 1. Juli 2019 an.
 
Paul Winiker (SVP) aus Kriens, Vorsteher des Justiz- und Sicherheitsdepartements, ist Regierungspräsident 2019/2020. Der Kantonsrat hat ihn an der Juni-Session 2019 mit 71 von 113 möglichen Stimmen gewählt. Vizepräsident des Regierungsrates wird Reto Wyss (CVP) aus Rothenburg, ab 1. Juli 2019 Finanzdirektor des Kantons Luzern. Er erhielt 71 Stimmen. Ebenso wurde Regierungsrat Fabian Peter (FDP) aus Inwil vereidigt. Die neue Legislatur des Regierungsrates beginnt am 1. Juli 2019.
 
Der Kantonsrat hat weiter Lukas Gresch-Brunner als Staatsschreiber für die Amtsdauer 2019-2023 gewählt, und Karin Fein als Leiterin der Finanzkontrolle.
 
Ausweitung der Ordnungsbussen
Am zweiten und letzten Tag der Juni-Session 2019 hat das Parlament unter anderem folgende Geschäfte behandelt:
 
- Künftig sollen Ordnungsbussen nicht nur im Strassenverkehrs- und Betäubungsmittelrecht, sondern auch in weiteren Bereichen zur Anwendung kommen. Der Kantonsrat hat die entsprechenden Gesetzesanpassungen in erster Beratung gutgeheissen. Hintergrund ist, dass das neue Bundgesetz eine Ausweitung vorsieht. Neu sollen Ordnungsbussen auch bei Übertretungen des Ausländer- und Asylrechts, des Naturschutz- und Umweltrechts, des Waffen-, des Schifffahrts-, des Gesundheits- und des Gewerberechts ausgefällt werden können. Im Vergleich zum ordentlichen Strafverfahren ist das Ordnungsbussenverfahren für die beschuldigte Person einfacher und kostengünstiger, da keine Verfahrenskosten anfallen. Im Ordnungsbussenverfahren hat die beschuldigte Person die Möglichkeit, die Busse sofort oder innerhalb einer Frist von 30 Tagen zu bezahlen. Im Kanton Luzern soll die Kompetenz, Ordnungsbussen zu erheben – abgesehen von den Organen der Luzerner Polizei – neu den Fachbearbeiterinnen und -bearbeitern des Amtes für Migration und den kantonalen Fischereiaufseherinnen und -aufsehern sowie vermehrt den kantonalen Wildhüterinnen und -hütern zukommen.
 
- Sexbetriebe sollen im Kanton Luzern bewilligungspflichtig werden – der Kantonsrat hat der entsprechenden Gesetzesrevision in erster Beratung zugestimmt. Damit kann die Luzerner Polizei Sexbetriebe besser kontrollieren, um gegen Ausbeutung im Sexgewerbe vorzugehen. Zudem erhält sie die rechtlichen Grundlagen, um Sexbetriebe jederzeit betreten zu können. Bisher darf die Luzerner Polizei die Betriebe nur dann zur Kontrolle aufsuchen, wenn diese gastgewerberechtlich bewilligungspflichtig sind oder wenn ein hinreichender Verdacht auf eine strafbare Handlung besteht. Der Zugang zu über 80 Prozent der Sexbetriebe blieb der Polizei bis anhin verwehrt. Ausgenommen von der neuen Bewilligungspflicht sind Betriebe mit höchstens zwei Sexarbeitenden. Das Parlament hat einen entsprechenden Antrag der vorberatenden Kommission gutgeheissen.
 
- Der Kantonsrat hat die Immobilienstrategie des Kantons zustimmend zur Kenntnis genommen. Im Fokus der Strategie steht die systematische und verantwortungsvolle Bewirtschaftung der staatseigenen Gebäude. Neu wird das Immobilienmanagement auf die drei Nachhaltigkeitsaspekte Soziales, Ökonomie und Ökologie ausgerichtet. Das Parlament hat unter anderem einen Auftrag der vorberatenden Kommission gutgeheissen, wonach der Regierungsrat bei Neubauten und umfassenden Gebäudesanierungen, wo möglich und sinnvoll, den Einsatz von Holz als Baustoff und Energieträger zu prüfen hat.
 
Kantonsratspräsident gewählt
Bereits am ersten Tag der Juni-Session 2019 hat der Kantonsrat Josef Wyss (CVP) aus Eschenbach zum Kantonsratspräsidenten 2019/2020 gewählt. Er erhielt 90 von 119 möglichen Stimmen. Ylfete Fanaj (SP) aus Luzern wird Vizepräsidentin. Sie wurde mit 91 Stimmen gewählt (siehe Mitteilung vom 17.  Juni 2019). Ebenso stimmte das Parlament der Totalrevision des Wasserbaugesetzes zu. Neu liegen der bauliche Gewässerunterhalt und der Wasserbau in der Zuständigkeit des Kantons – bislang waren die Gemeinden daran beteiligt. Damit will der Kanton den Hochwasserschutz besser garantieren. Weiter hat der Rat der Steuergesetzrevision 2020 in zweiter Beratung zugestimmt. Damit wird eine Reihe von national bereits beschlossenen Gesetzen in kantonales Recht überführt – so etwa die am 19. Mai 2019 vom Volk angenommene Steuerreform des Bundes (STAF).
 
Eine Übersicht zu weiteren in der Session behandelten Geschäften finden Sie unter folgendem Link.
 
Anhang
Kurzprotokoll
Neu eröffnete parlamentarische Vorstösse
Bilder zur Session

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