Kurzmitteilungen aus dem Regierungsrat

5. Juli 2019

Wahltermin für die Neuwahlen der Gemeindebehörden und Gemeindeparlamente

Der Regierungsrat hat den Terminplan für die Neuwahlen der Gemeindebehörden und Gemeindeparlamente sowie der Korporationsräte für die Amtsdauer 2020 – 2024 festgelegt. Die Neuwahlen werden am 29. März 2020 durchgeführt. Ein allfälliger 2. Wahlgang findet am 17. Mai 2020 statt.

Ausbildung Gemeindeschreiber und Gemeindeschreiberin wird angepasst

Der Regierungsrat hat die Änderung der Verordnung über die Erteilung des Fähigkeitszeugnisses als Gemeindeschreiber oder als Gemeindeschreiberin beschlossen. Dadurch wird die Ausbildung zum Gemeindeschreiber oder zur Gemeindeschreiberin an die modernen Strukturen von Hochschulausbildungen (CAS-Module inklusive ECTS-Punkte) angepasst. Dies verbessert deren Vergleichbarkeit mit anderen Weiterbildungen. Ausserdem wird der Quereinstieg aus anderen Studienrichtungen erleichtert und attraktiver gemacht, um vermehrt qualifizierte Personen für die öffentliche Verwaltung zu gewinnen. Die geänderte Verordnung soll per 1. August 2019 in Kraft treten.

Neue Regionalpolitik (NRP): Regierungsrat beschliesst NRP-Umsetzungsprogramm 2020-2023

Der Regierungsrat hat das neue NRP-Umsetzungsprogramm für die Periode 2020-2023 zur Einreichung beim Bund beschlossen und den provisorischen NRP-Schlussbericht 2016-2019 zustimmend zur Kenntnis genommen. Die beiden Dokumente bilden die Grundlage für die Verhandlungen mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) zum Abschluss der NRP-Programmvereinbarung 2020-2023. In der Periode 2016 bis 2019 wurden bislang 46 NRP-Projekte unterstützt und dadurch vielfältige Impulse für eine erfolgreiche Positionierung des Kantons Luzern in den Bereichen Tourismus, Innovation und Digitalisierung erreicht. Das neue NRP-Umsetzungsprogramm 2020-2023 basiert im Wesentlichen auf dem bisherigen Programm, wobei der Fokus auf die digitale Transformation verstärkt wird.

Regierung begrüsst Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport

In seiner Vernehmlassungsantwort zum Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport begrüsst der Kanton Luzern, dass der Bund die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung eines unterirdischen Gütertransportsystems schaffen möchte. Mit der vorgesehenen Lösung ist er grundsätzlich einverstanden und schliesst sich der Stellungnahme der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz PBUK an. In seiner Antwort weisst die Luzerner Regierung jedoch darauf hin, dass bei der Umsetzung des Projekts «Cargo sous terrain» der sorgfältige Umgang mit verschiedenen Aspekten wie Grundwasser, Boden, Lärm/Luft, Energie und Abfälle beachtet wird und entsprechende Regelung im Gesetz, wo nötig, ergänzt werden.
 
Anhang
Stellungnahme

Regierungsrat weist auf Mängel in der Reform
des regionalen Personenverkehrs hin

In seiner Vernehmlassungsantwort zur Reform des regionalen Personenverkehrs (Änderung des Personenbeförderungsgesetzes) anerkennt der Kanton Luzern den grundsätzlichen Reformbedarf. Von den beiden vom Bund vorgeschlagenen Varianten spricht er sich deutlich für die Variante «Optimierung» aus, da die Variante «Teilentflechtung» zahlreiche Nachteile mit sich bringen würde. In seiner Antwort hält der Regierungsrat weiter fest, dass die Reformziele zwar grundsätzlich begrüsst werden, dass diese mit der vorliegenden Vorlage jedoch nur beschränkt zu erreichen seien. Kritisch beurteilt die Regierung zudem die Anreize für Transportunternehmen in Bezug auf die Überschuss-Verwendung sowie die Ausgestaltung des Bundesbeitrages.
 
Anhang
Stellungnahme

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