Newsletter Steuern Luzern
14 / 2019

5.7.2019

Neue Steuererklärungssoftware für juristische Personen

 
Die Steuererklärungssoftware für juristische Personen wurde auf die Steuerperiode 2019 hin von Grund auf erneuert. Einfache Fälle sind mit wenigen Klicks bzw. Eingaben erledigt. Ein Assistent führt den Nutzer bzw. die Nutzerin durch die Module. Auch der Output wurde optimiert. Die Einreichung der Steuererklärung erfolgt vorzugsweise per eFiling oder auf dem traditionellen Weg mit Zustellung der Unterlagen in Papierform an das Scan-Center. Das Ausfüllen von Hand ist weiterhin möglich, die Steuerformulare müssen jedoch künftig aktiv bei der Dienststelle Steuern bezogen werden.
 
Ab sofort steht die neue Steuererklärungssoftware für juristische Personen für die Steuerperiode 2019 zum Download bereit. Die Software wurde von Grund auf erneuert. Einfache Fälle können mit der sogenannten «Schnellerfassung» mit wenigen Klicks bzw. mit wenigen Eingaben effizient erledigt werden. Die Deklaration erfolgt assistenzgesteuert in den einzelnen Modulen. Die Steuerformulare werden in der Software nicht mehr abgebildet. Die Steuererklärung kann am Schluss als PDF-Dokument abgelegt werden, wobei nur noch die tatsächlich benutzten Module abgebildet werden. Damit setzt die Dienststelle Steuern einen weiteren innovativen Meilenstein und verabschiedet sich langsam von den traditionellen Steuerformularen.
 
Für das Einreichen der Steuererklärung stehen weiterhin zwei Möglichkeiten zur Verfügung: Die Dienststelle Steuern begrüsst es, wenn für das Einreichen der Steuererklärung die moderne und komfortable Upload-Funktion (eFiling) genutzt wird. Die Steuererklärung wird dabei mit der neuen Steuererklärungssoftware ausgefüllt. Danach identifiziert man sich mit dem auf der Steuererklärung angedruckten Zugangscode und übermittelt die Steuererklärung inklusive der notwendigen Beilagen (Belege wie Jahresrechnung, Kontoblätter, Lohnausweise etc.) direkt über das Internet sicher und verschlüsselt. Vorteile für die Kundschaft: Kein Drucken, keine Unterschriften, kein Gang zum Briefkasten.
 
Alternativ kann die Steuererklärung auch ausgedruckt und zusammen mit den erforderlichen Beilagen in Papierform an das Scan-Center eingereicht werden.
 
Die wenigen juristischen Personen, deren Steuererklärung 2018 noch von Hand ausgefüllt wurden, erhalten für die Steuerperiode 2019 letztmals ein Set an Steuerformularen. Ab Steuerperiode 2020 muss der Formularsatz für das Handausfüllen bei der Dienststelle Steuern bestellt werden.
 

Die neue Steuererklärungssoftware besticht durch Funktionalität und ein modernes «Look & Feel» 

Kontakt

Roland Murpf, Infomatik
041 228 66 39
roland.murpf@lu.ch