| | | | | lawa-Newsletter LandwirtschaftJuli 2019 Sehr geehrte Damen und Herren Die Anforderungen an einen landwirtschaftlichen Betrieb sind hoch. Mit unseren Kurzbeiträgen unterstützen wir Sie dabei, wichtige Termine und Vorgaben zeitgerecht wahrzunehmen. Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns.
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| | Keine Wasserentnahmen aus Gewässern | Wasserentnahmen aus Gewässern sind bewilligungspflichtig. Auf Grund der tiefen Wasserstände können Bewilligungen nur noch beschränkt für die Bewässerung von Spezialkulturen und Gemüsebau erteilt werden (Merkblatt). Der Niederschlag vom vergangenen Wochenende hat die Situation vorübergehend etwas entschärft. Für Entnahmebewilligungen ist die Dienstelle uwe zuständig. Gesuche können per Formular auf der Website eingegeben werden. Bewässerungen ab Netz der öffentlichen Wasserversorgungen sind zwingend mit diesen abzusprechen.
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| | Gewässerschutz: Ist mein Betrieb fit für die Kontrolle? | Ab 2020 wird im Rahmen der ÖLN-Grundkontrolle überprüft, ob Ihr Landwirtschaftsbetrieb die Anforderungen an den Gewässerschutz erfüllt. Die Kontrollpunkte betreffen den baulichen Gewässerschutz, die Lagerung und Anwendungsrisiken für Pflanzenschutzmittel, Dünger und Treibstoffe sowie diffuse Eintragspfade in die Gewässer. Mit dem Merkblatt der Agridea können Sie sich auf die Kontrolle vorbereiten und allfällige Mängel möglichst rasch korrigieren.
Mehr: Gewässerschutz in der Landwirtschaft | |
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| | Neu angemeldete Landwirtschaftliche Nutzfläche | Bei der diesjährigen Betriebsdatenerhebung wurden zahlreiche Flächen als neue Landwirtschaftliche Nutzfläche (LN) angemeldet. Die Anträge werden zurzeit geprüft. Ob eine Fläche ganz oder teilweise als LN anerkannt wird, kann der Betriebsleiter der Hauptabrechnung im Oktober entnehmen. Flächen, welche im Grundbuch als Wald ausgewiesen sind, gelten grundsätzlich nicht als LN. Mit der Datenerhebung 2020 kann der Bewirtschafter per Formular und einem Ausdruck aus dem LAGIS eine informelle Waldfeststellung beantragen.
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| | Anmeldung Beitragsprogramme 2020 | Die Anmeldung für Beitragsprogramme ist bis 31. August 2019 möglich. Auf der Kantonalen Datenerhebung LU/Programmanmeldung finden Sie den aktuellen Stand Ihrer Anmeldungen. Die Daten 2019 wurden für Ihren Betrieb übernommen. Überprüfen Sie die Angaben und nehmen Sie wo nötig Anpassungen vor. Die An- und Abmeldungen, welche per 31. August 2019 auf agate.ch vorgenommen werden, müssen nicht ausgedruckt werden. Beachten Sie auch die Meldung Schleppschlauch, Saatverfahren, Reduzierter Pflanzenschutzmitteleinsatz!
Merkblatt: Programmanmeldung | |
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| | Datenerhebung Sömmerungsbetriebe | Alpbewirtschafter und -bewirtschafterinnen können vom 2. bis 31. August 2019 in agate.ch Gesuche für Sömmerungsbeiträge und Landschaftsqualitätsbeiträge stellen. Gleichzeitig ist für Bewirtschafter, die ab 2020 erstmals Biodiversitätsbeiträge im Sömmerungsgebiet beantragen möchten, eine Anmeldung möglich. Gesömmertes Rindvieh und gesömmerte Pferde müssen nicht gemeldet werden, andere Nutztiere sind hingegen zu deklarieren. Fragen zur Datenerhebung beantwortet Ihnen gerne der Landwirtschaftsbeauftragte der Gemeinde.
Merkblatt: Beiträge und Vorschriften | |
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| | Die nächsten Termine | Programmanmeldung 2020 2. bis 31. August 2019, per agate.ch Erhebung/Gesuch Sömmerung 2. bis 31. August 2019, per agate.ch Meldung Schleppschlauch, Saatverfahren, Reduzierter Pflanzenschutzmitteleinsatz bis 31. August 2019, per agate.ch Nachmeldung der Hauptkulturen (ohne BFF Kulturen und Weiden) bis 31. August 2019, per agate.ch
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KontaktLandwirtschaft und Wald (lawa) Centralstrasse 33, Postfach 6210 Sursee Telefon 041 349 74 00 E-Mail lawa@lu.ch
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