Kurzmitteilung

29. Juli 2019

Kanton Luzern hebt bedingtes Feuerverbot auf, mahnt aber weiterhin zum vorsichtigen Umgang mit Feuer

Aufgrund der grösseren Regenmengen der letzten zwei Tage und den kühleren Temperaturen hebt der Kanton Luzern das bedingte Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe nach Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen im ganzen Kantonsgebiet per sofort auf. Das bedeutet: Feuer sind auch wieder ausserhalb von fest eingerichteten Feuerstellen im Wald und in Waldesnähe erlaubt. Zudem dürfen am 1. August Feuerwerkskörper gezündet werden. Der Kanton Luzern ruft die Luzerner Bevölkerung aber weiterhin zum vorsichtigen Umgang mit Feuer und Feuerwerkskörpern auf.

Kontakt

Urs Felder
Leiter Waldregion Entlebuch
Fachbereichsleiter Schutzwald
Telefon 041 485 88 61
urs.felder@lu.ch