Mitteilung

31. Oktober 2018

Aufgaben- und Finanzreform 2018 geht an den Kantonsrat

Der Regierungsrat legt dem Kantonsrat die Aufgaben- und Finanzreform 2018 (AFR18) vor. Mit dieser Staatsreform entlastet der Kanton die Gemeinden in der Volksschule und beim Wasserbau um rund 200 Millionen Franken pro Jahr. Im Gegenzug übernehmen die Gemeinden andere Verpflichtungen vom Kanton. So können wichtige Aufgaben sinnvoll entflochten und fair finanziert werden. Die AFR18 wurde von Delegierten des Kantons und der Gemeinden gemeinsam erarbeitet. Sie unterliegt der Volksabstimmung.
 
Vertreter des Kantons, der Gemeinden und externe Experten haben seit Juli 2015 insgesamt 270 kantonale und kommunale Aufgaben überprüft. Es wurden Massnahmen erarbeitet, um die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen sinnvoll zu entflechten, die Zuständigkeiten der jeweils optimal geeigneten Staatsebene zuzuweisen und für Verbundaufgaben gute Lösungen zu finden. Die Aufgaben- und Finanzreform 2018 ist die erste umfassende Staatsreform seit der Finanzreform 08 und dient auch der Nachjustierung der damals definierten Aufgabenteilung. Gleichzeitig mit der AFR18 wird dem Kantonsrat die Teilrevision des Luzerner Finanzausgleichs unterbreitet. Der Finanzausgleich erreicht zwar weitgehend die gesetzten Ziele. Mit der Teilrevision sollen aber eine Anzahl Optimierungen umgesetzt werden, die im Wirkungsbericht 2017 zum Finanzausgleich vorgeschlagen werden.
 
Klare Verhältnisse in der Volksschule und beim Wasserbau
Der Regierungsrat hat aufgrund der Vernehmlassung zur AFR18 die wesentlichen Kritikpunkte bereinigt und das Reformpaket im Sommer 2018 finalisiert. Er legt dem Kantonsrat nun einen Mantelerlass vor, der alle nötigen Gesetzesänderungen beinhaltet.
 
Vereinfacht dargestellt, übernimmt der Kanton in den Bereichen Volksschulbildung und Wasserbau Mehraufwände von rund 200 Millionen Franken von den Gemeinden. Bei der Volksschule, einer Verbundaufgabe von Kanton und Gemeinden, finanziert der Kanton heute lediglich 25 Prozent der Kosten. Dieser Anteil soll auf 50 Prozent erhöht werden, um die Mitbestimmungsrechte des Kantons angemessen abzubilden. Damit wird einer seit langem bestehenden politischen Forderung entsprochen.
 
Das neue Gewässergesetz sieht vor, dass der Wasserbau, der bauliche Unterhalt bei den öffentlichen Gewässern und der betriebliche Unterhalt bei den grossen öffentlichen Gewässern vollständig an den Kanton übergehen. Der Kantonsrat hat der entsprechenden Botschaft (B 125) bereits in erster Beratung zugestimmt, mit dem Vorbehalt, dass die Mehrbelastung des Kantons gegenfinanziert wird.
 
Kompensationsmassnahmen bei den Gemeinden
Die vom Kanton zusätzlich zu tragenden Lasten entsprechen insgesamt dem Ertrag von drei Zehnteln einer Steuereinheit. Damit sich die Verhältnisse zwischen den Staatsebenen nicht grundsätzlich verschieben, übernehmen die Gemeinden im Gegenzug folgende Aufgaben und Verpflichtungen:
 
- Übergang der Ergänzungsleistungen zu AHV/IV an die Gemeinden,
- Verbilligung der Krankenkassenprämien für Bezüger von wirtschaftlicher Sozialhilfe durch die Gemeinden,
- Neuverteilung der Einnahmen aus Sondersteuern, Motofahrzeugsteuer und LSVA,
- Reduktion der kantonalen Finanzausgleichszahlungen an die Gemeinden,
- Steuerfussabtausch: der Kanton erhöht seinen Steuerfuss um eine Zehntelseinheit, die Gemeinden senken ihre Steuerfüsse im selben Umfang.
 
Insgesamt liegt mit der AFR18 nun eine Vorlage vor, welche
- die wichtigen Entflechtungen bei der Volksschule und beim Wasserbau umsetzt,
- die wesentlichen Anforderungen der Gemeinden und des Kantons einhält,
- den beiden Staatsebenen auch künftig eine solide Finanzierung ihrer Aufgaben ermöglicht,
- von allen Beteiligten mitgetragen werden kann.
 
In der Globalbilanz resultiert für die Gesamtheit der Gemeinden ein Plus von 2,6 Millionen Franken und für den Kanton ein Plus von 29,0 Millionen Franken pro Jahr. Wird auch die bevorstehende kantonale Steuergesetzrevision 2020 berücksichtigt, so weisen nur fünf Gemeinden eine Belastung von mehr als 60 Franken pro Jahr und Einwohner auf. Dieser Wert wurde vom Verband der Luzerner Gemeinden als maximal zu tolerierende Grenze definiert. Für die fünf Gemeinden wird die übermässige Belastung während sechs Jahren durch ein Härtefallsystem unter den Gemeinden ausgeglichen.
 
Die parlamentarische Beratung der AFR18 ist für die Dezembersession 2018 vorgesehen. Weil dem Kanton neue Ausgaben von jährlich 200 Millionen Franken entstehen, unterliegt die Vorlage der Volksabstimmung.
 
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:
  • Ausgeglichener Finanzhaushalt
     
    Anhang
    Präsentation anlässlich der Medienkonferenz vom 31. 10. 2018
    Video
    Botschaft B 145 Aufgaben- und Finanzreform 18

  • Kontakt

    Regierungsrat Marcel Schwerzmann
    Finanzdirektor
    Telefon 041 228 55 41
    (erreichbar am 31. Oktober 2018, 10 - 11.30 Uhr)