Mitteilung

23. Oktober 2018

Kurzprotokoll Oktober-Session: Kantonsrat stimmt der Totalrevision des Wasserbaugesetzes zu

Die Aufgabenteilung und Finanzierung des Wasserbaus und des Gewässerunterhalts sollen neu geregelt werden. Der Luzerner Kantonsrat hat am zweiten Tag der Oktober-Session 2018 der entsprechenden Gesetzesanpassung in erster Beratung zugestimmt. Mit dem neuen Gesetz werden die Gemeinden um 21 Millionen Franken entlastet und der Kanton entsprechend belastet.
 
Am zweiten Tag der Oktober-Session 2018 hat der Luzerner Kantonsrat unter anderem folgende Geschäfte behandelt:
 
- Im Kanton Luzern sollen die Aufgabenteilung und Finanzierung des Wasserbaus und des Gewässerunterhalts neu geregelt werden. Der Kantonsrat hat der Totalrevision des Wasserbaugesetzes in erster Beratung zugestimmt. Zentrale Elemente der Vorlage sind die Übertragung von heutigen Gemeindeaufgaben im Bereich des Gewässerunterhalts an den Kanton, der Verzicht auf Gemeindebeiträge an wasserbauliche Massnahmen, die Sicherstellung eines guten Gewässerunterhalts sowie die Neuregelung der Vorschriften für Bauten und Anlagen an und in Gewässern. Ziel der Vorlage ist eine möglichst effiziente Aufgabenerfüllung im Interesse des Hochwasserschutzes. Mit dem neuen Gesetz werden die Gemeinden um 21 Millionen Franken entlastet und der Kanton entsprechend belastet. Die Gegenfinanzierung ist Bestandteil der Aufgaben- und Finanzreform 2018 (AFR18). Der Kantonsrat hat beschlossen, dass die zweite Beratung der Totalrevision des Wasserbaugesetzes erst dann erfolgt, wenn die AFR18 vom Parlament in erster Beratung behandelt wurde und absehbar ist, ob die Gegenfinanzierung zustande kommt. Der Kantonsrat und nicht der Regierungsrat wird bestimmen, wann die Gesetzesanpassung in Kraft tritt.
 
- Die Schutzfristen für besonders schützenswerte Personendaten – wie zum Beispiel Akten zu einem Strafverfahren – sollen von heute 50 auf 100 Jahre verlängert werden. Damit kann besser sichergestellt werden, dass nach Ablauf der Schutzfrist dem Interesse der Öffentlichkeit am Zugang zu personenbezogenen Verwaltungsunterlagen keine überwiegenden privaten oder öffentlichen Geheimhaltungsinteressen mehr entgegenstehen. Der Kantonsrat hat der entsprechenden Gesetzesanpassung in erster Beratung zugestimmt. Weiter schafft der Gesetzesentwurf Grundlagen für die Nutzung von Online-Datenbanken, da Recherchen in Archivbeständen des Staatsarchivs zunehmend via Internet geschehen. Zudem wird eine gesetzliche Grundlage für die Archivierung von Behandlungsdokumentationen der Luzerner Psychiatrie geschaffen.
 
- Der Kantonsrat hat einen Sonderkredit von 14,6 Millionen Franken für Änderungen und den Ausbau der Kantonsstrasse K 34 von deren Einmündung in die K 10 in Wolhusen bis eingangs des Dorfes Ruswil bewilligt. Mit dem Projekt soll unter anderem eine durchgehende Radverkehrsanlage (Rad-/Gehweg) entlang der Kantonsstrasse erstellt werden. Weiter wird die Strasse gemäss den aktuellen Normen und Richtlinien verbreitert, saniert und die Linienführung teilweise optimiert.
 
- Die Kantonsstrasse K 13 im Abschnitt Grenzweg–Fluhmühle (exkl.) in der Stadt Luzern wird saniert. Der Kantonsrat hat einen Sonderkredit von 10,8 Millionen Franken bewilligt. Gemäss Bauprogramm 2015–2018 für die Kantonsstrassen umfasst das Projekt die Verbreiterung des Strassenraums, die Realisierung einer Busspur, eines Rad-/ Gehwegs und eines Radstreifens sowie den Ersatz der Stützmauer Stollbergrain.
 
Budget 2019 genehmigt
Bereits am Montag, 22. Oktober 2018, hat der Luzerner Kantonsrat den Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2019-2022 samt Voranschlag 2019 genehmigt. Dieser sieht fürs kommende Jahr einen Aufwandüberschuss von 26,25 Millionen Franken vor. In den Planjahren 2020-2022 kann der Kanton Luzern ausgeglichene Erfolgsrechnungen präsentieren (siehe Mitteilung).
 
Der dritte Tag der Oktober-Session wurde abgesagt. Am Montag, 29. Oktober 2018, findet keine Session statt.
 
Die Sessionsübersicht finden Sie unter folgendem Link.
 
Anhang
Kurzprotokoll Stand 23.  Oktober 2018
Neu eröffnete parlamentarische Vorstösse

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