Herbstbild mit Einzelbaum

lawa-Newsletter Landwirtschaft

November 2018
 
Sehr geehrte Damen und Herren
Die Anforderungen an einen landwirtschaftlichen Betrieb sind hoch. Mit unseren Kurzbeiträgen unterstützen wir Sie dabei, wichtige Termine und Vorgaben zeitgerecht wahrzunehmen. Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns.

Schlusszahlung der Direktzahlungen 2018

Baum im Nebel
Am 30. November erhalten die Luzerner Ganzjahresbetriebe die Schlussabrechnung der Direktzahlungen 2018. Die Auszahlung erfolgt ebenfalls per 30. November 2018 (Valuta). In den meisten Fällen wird noch der Übergangsbeitrag ausgerichtet. Allfällige Nachzahlungen oder Rückforderungen sind in der Schlussabrechnung enthalten. Der Übergangsbeitrag ergibt sich aus der Multiplikation des vom Bund festgelegten Faktors 0.1918 mit dem Basiswert des Betriebs.

Beiträge Sömmerungsbetriebe

Sömmerung
Den Sömmerungsbetrieben im Kanton Luzern werden die Beiträge 2018 am 30. November 2018 ausgerichtet (Valuta). Sofern entsprechende Gesuche gestellt wurden, erhalten die Bewirtschafter/innen Sömmerungsbeiträge, Biodiversitätsbeiträge (für artenreiche Grün- und Streueflächen im Sömmerungsgebiet), Landschaftsqualitätsbeiträge und Naturschutzbeiträge.

Meldung Hofdüngerlieferung (HODUFLU)

Hofdüngerlieferung
Hofdüngerlieferungen vom Jahr 2018 können noch bis am 31. Dezember 2018 erfasst und bis am 15. Januar 2019 bestätigt werden. Ab dem 1. Januar 2019 ist keine Erfassung von Hofdüngerlieferungen für das Jahr 2018 mehr möglich. Brauchen Sie Unterstützung beim Erfassen der Lieferungen? Melden Sie sich frühzeitig beim lawa, denn die Dienststelle bleibt vom 24. Dezember 2018 bis 2. Januar 2019 geschlossen.

Merkblatt HODUFLU

RAUS im Winter (Tierwohlbeiträge)

Auslauffläche
Für die im RAUS-Programm angemeldeten Tierkategorien müssen die Voraussetzungen und Auflagen auch im Winter erfüllt sein. Vom 1. Nov. bis zum 30. April ist den Tieren an mindestens 13 Tagen pro Monat Auslauf zu gewähren (Auslauf auf Weide, Auslauffläche, Aussenklimabereich). Den Tieren der Rindergattung und Wasserbüffel ausser Milchkühen und anderen Kühen (Mutter- und Ausmastkühe) und den über 160 Tage alten weiblichen Nachzuchttieren kann alternativ zur Weide im Sommer während des ganzen Jahres dauernd Zugang zu einer Auslauffläche im Freien gewährt werden.

Güllen im Winter: Gefahren

Ufpasse bim Gülle
Bei folgenden Situationen bleibt die Gülle in der Grube:
 
- Temperaturen unter 5 Grad:
Die Pflanzen beginnen erst Stickstoff aufzunehmen, wenn die Temperaturen während 7 Tagen bei mindestens 5 °C liegen. Vorher darf keine Gülle ausgebracht werden.
- Gefrorene Böden:
Die Gülle kann nicht einsickern und fliesst oberflächlich weg.
- Nasse Böden nach Niederschlägen und Schneeschmelze:
Die Gülle sickert mit dem Wasser bis zu den Drainagen und gelangt in den nächsten Bach.
- Starke und anhaltende Niederschläge:
3 Tage vor oder nach intensiven Niederschlägen (Wetterprognosen beachten). Gülle fliesst oberflächlich weg.
 
Gülle darf unter keinen Umständen in Bäche gelangen. Helfen Sie mit, Gülleunfälle zu vermeiden. Nehmen Sie Ihre Verantwortung wahr.
 

Öffnungszeiten Weihnachten/Neujahr

Rotkehlchen in winterlicher Umgebung.
Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) bleibt über die Zeit vom 24. Dezember 2018 bis 2. Januar 2019 geschlossen. Ab dem 3. Januar 2019 sind wir wieder für Sie da, es gelten die üblichen Öffnungszeiten.

Die nächsten Termine

 
Gesuch um Anerkennung Betriebe/Betriebsformen
bis 31. Dezember 2018
 
Meldung Bewirtschafterwechsel
bis 31. Dezember 2018
 
Einreichen der Unterlagen «Import-Exportbilanz» von Mastpoulets
bis 28. Februar 2019
 

Kontakt

Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33, Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 349 74 00
E-Mail lawa@lu.ch