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Kommission für Arbeitsintegrationsmassnahmen: Beiträge an Institutionen festgelegt |
Gemäss dem Vorschlag der Kommission für Arbeitsintegrationsmassnahmen KAIM spricht die Luzerner Regierung für das Jahr 2019 einen Betrag von 0,982 Millionen Franken zur Mitfinanzierung von 102 Plätzen für Arbeitsintegrationsmassnahmen für Sozialhilfeempfangende (inkl. Strukturkosten der Geschäftsstelle). Dieser Beitrag wird je hälftig von der KAIM und von den zuweisenden Gemeinden finanziert. Die Integrationsmassnahmen 2019 werden durchgeführt vom SAH Zentralschweiz, von der Caritas Luzern, vom Verein The Büez, von der Stiftung Brändi, von der Stiftung Dreipunkt und von der Genossenschaft FuturX. Die tripartite Kommission für Arbeitsintegrationsmassnahmen (KAIM) für Sozialhilfeempfangende ist eine regierungsrätliche Kommission. Sie beurteilt im Rahmen des Budgets die Schaffung und/oder Aufhebung von Arbeits-integrationsmassnahmen.
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