Newsletter Freiwilligenarbeit 3/2018

Wissenswertes und Informatives aus der Arbeit der Koordinationsstelle für Freiwilligenarbeit im Asyl- und Flüchtlingswesen

Vorwort

Am 5. Dezember 2018 feiern wir den Tag des «freiwilligen Ehrenamtes». Der internationale Tag der Freiwilligenarbeit wurde 1985 von der UNO ins Leben gerufen. Der Gedenk- und Aktionstag dient der Anerkennung und Förderung ehrenamtlichen Engagements. Im Kanton Luzern erfahren Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich tagtäglich die grosse Solidarität und Unterstützung von Freiwilligen. Aufgrund der lokalen Nähe sind Freiwillige oft gut orientiert über die aktuellen Lebenssituationen der Klienten. Freiwillige begleiten Personen im Asyl- und Flüchtlingsbereich im Alltag, sie schaffen Begegnungsorte, sie unterstützen beim Lernen der hiesigen Sprache und/oder organisieren gemeinnützige Beschäftigungen, Einsätze im Gewerbe und in der Landwirtschaft. Kurzum: Freiwillige schaffen Orientierung. Sie leisten damit einen elementaren Beitrag in der Integrationsförderung und des interkulturellen Zusammenlebens. Für dieses Engagement danken wir herzlich.
 
Marianne Bachmann
Koordinatorin Freiwilligenarbeit

Rückblick und Ausblick

Im letzten Newsletter des Jahres 2018 halten wir Rückblick und Ausblick auf einige Aktivitäten der Koordinationsstelle Freiwilligenarbeit. Zum Jahresbeginn fand in Zusammenarbeit mit der HLSU Luzern das Fachseminar «Freiwilligenarbeit im Migrationsbereich» mit sechs Sozialvorstehenden und 18 Leitungspersonen von Integrationsgruppen statt. Die Weiterbildung bot unter anderem eine Plattform, um Stolpersteine in der Zusammenarbeit von freiwilligen Akteuren und der Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen zu definieren. Für unsere Arbeit waren diese Rückmeldungen wertvoll. Ausgehend davon organisierten wir nach den Sommerferien fünf regionale Informations- und Austauschtreffen in Horw, Schüpfheim, Willisau, Büron und Hochdorf. 175 engagierte, freiwillige Personen sind der Einladung gefolgt. Die Regionaltreffen zeigten einmal mehr eindrücklich das vielfältige zivilgesellschaftliche Freiwilligenengagement im Asyl- und Flüchtlingsbereich. Hautnah schilderten Freiwillige ihre schwierige Begleitung von Personen, die seit Jahren auf den Asylentscheid warten. Unserer Meinung nach trugen die Regionaltreffen nachhaltig dazu bei, die Zusammenarbeit zwischen den freiwilligen Personen und Mitarbeitenden der Dienststelle zu verbessern. Insbesondere die Klärung von Zuständigkeiten schaffte eine neue Vertrauensbasis und ein grundlegendes Verständnis für die unterschiedlichen Rollen und Aufgaben der involvierten Personen. Freiwillige sehen ihre Arbeit wertgeschätzt, wenn sie sich in Krisensituationen an die Mitarbeitenden der DAF wenden können. Konkret konnten an den Regionaltreffen Möglichkeiten und Wege der erfolgreichen Kontaktaufnahme aufgezeigt werden. Aufgrund der gemachten Erfahrungen planen wir für das Jahr 2019 die Durchführung von regionalen Informations- und Weiterbil-dungsveranstaltungen. Die Gewinnung, Vermittlung und Begleitung von freiwilligen Akteuren werden zentrale Aufgaben der Koordinationsstelle bleiben.
 
Die Integrationsgruppen in den Gemeinden befinden sich in unterschiedlichen Entwicklungsphasen. So baut beispielsweise Menznau aktuell neue Strukturen auf (Alltagsorientierung, Deutschunterstützung, Vermittlung von Beschäftigungsprogrammen). Andere Gruppen wiederum sind verunsichert: Ihre Deutschförderangebote werden nur noch spärlich besucht, da sich viele Personen mit Bleiberecht in beruflichen Massnahmen befinden. Die verschiedenen Angebote der Integrationsgruppen in den Gemeinden und Städten werden sich stetig weiterentwickeln und verändern.
 
Seit Februar dieses Jahres ist auch die Datenbank «Freiwilligenangebote» aufgeschaltet. Interessierte Personen finden hier vielfältige Angebote in den verschiedenen Regionen des Kantons. Es ist uns ein Anliegen, die Datenbank laufend zu ergänzen und zu bewirtschaften. Der Transfer aus den Zentren in eine individuelle Wohnung wird enorm erleichtert, wenn wir die Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich über eine Kontaktadresse oder einen Treffpunkt am neuen Wohnort informieren können.
 
Wir bitten Freiwillige ihre Fragen, Anliegen, Anregungen und Beschwerden an marianne.bachmann@lu.ch oder jutta.kunz@lu.ch zu richten.

Häufig gestellte Fragen

Warum erhalten Asylsuchende oder anerkannte Flüchtlinge keine Prämienverbilligungen?
Der Bund gilt den Kantonen die Kosten für die Sozial- und Nothilfe mit Pauschalen ab. Es gibt zwei Globalpauschalen mit unterschiedlichen Beiträgen (Faktenblatt 8 zur Neustrukturierung Asyl: Bundesabgeltungen):
 
Globalpauschale 1 gilt für Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene – sie deckt die Kosten der Sozialhilfe sowie die obligatorische Krankenpflegeversicherung und beinhaltet einen Beitrag an die Betreuungskosten.
Globalpauschale 2 gilt für anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge – sie vergütet die Kosten für die Sozialhilfe und gewährt einen Beitrag an die Betreuungs- und Verwaltungskosten.
 
Die obligatorische Krankenversicherung für Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene wird vom Bund finanziert. Diese Klienten sind nicht IPV berechtigt.
In der Globalpauschale 2 wird die obligatorische Krankenversicherung nicht mehr über den Bund finanziert. Diese Personen sind somit IPV berechtigt.
 
Wichtig: Alle Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich, die selbständig sind und keine wirtschaftliche Sozialhilfe erhalten, sind IPV berechtigt.

Gesucht

Mentoren und Mentorinnen für unbegleitete Minderjährige
 
Mitarbeitende mit Ausbildung in Sozialpädagogik oder Sozialer Arbeit betreuen und begleiten unbegleitete Minderjährige (MNA – mineurs non accompagnés) im DGZ Grosshof in Kriens. Zusätzlich nehmen gesetzliche Vertretungen die Interessen der MNA wahr. Viele MNA wünschen darüber hinaus Kontakte zur einheimischen Bevölkerung und möchten die schweizerische Kultur kennenlernen.
 
Vor diesem Hintergrund suchen wir ergänzend zu behördlichen Massnahmen Mentorinnen und Mentoren, welche soziale Beziehungen ausserhalb der Unterbringungsstruktur anbieten und Vertrauensverhältnisse mit den Kindern und Jugendlichen ermöglichen. Die Mentoren und Mentorinnen bieten den MNA in ihrer speziellen Lebenssituation persönliche Begleitung und Unterstützung. Die stabilen und verlässlichen Beziehungen vermitteln den Jugendlichen Sicherheit und helfen ihnen, neue Perspektiven zu entwickeln. Das Freiwilligenengagement ergänzt die Aufgaben der Betreuungspersonen, der Sozialarbeitenden und der gesetzlichen Vertretungen. Eine gute Absprache und Kooperation unter den verschiedenen Akteuren ist unabdingbar.
 
Mentoren und Mentorinnen
unterstützen die MNA in schulischen, beruflichen oder alltäglichen Belangen.
motivieren für den Lernprozess (Schule, Ausbildung, Praktikum).
helfen in administrativen Angelegenheiten.
schaffen Zugang zu alltäglichen Aktivitäten (Wandern Schwimmen, Velofahren, Spielnachmittage, Besuche von öffentlichen Veranstaltungen).
bauen eine verbindliche, partnerschaftliche, stabile Beziehung zu den MNA auf.
bieten eine gewisse Stabilität im Leben.
stellen den Jugendlichen im Asyl- und Flüchtlingsbereich einen Teil ihrer Freizeit zur Verfügung.
erhöhen die Partizipation der MNA am gesellschaftlichen Leben indem sie ihr lokales Wissen zur Verfügung stellen.
schaffen Gelegenheiten im Alltag Land, Leute, Kultur, Werte und Normen ausserhalb der Zentrenstrukturen kennenzulernen.
pflegen einen verbindlichen Kontakt über eine gewisse Dauer, idealerweise unterstützen sie die Jugendlichen beim Übergang ins Erwachsenenalter.
 
Haben Sie Interesse und Fragen?
Wenden Sie sich an die Koordinationsstelle für Freiwilligenarbeit im Asyl- und Flüchtlingsbereich, Frau Marianne Bachmann, T 041 228 39 89.
 
Unsere Webseite informiert sie über das Mentoringprogramm: www.daf.lu.ch > Abteilung Integrationsmassnahmen > Freiwilligenarbeit.

Kontakt

​KANTON LUZERN
Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen
Gibraltarstrasse 3
6002 Luzern