Newsletter Steuern Luzern
21 / 2018 Steuer+Praxis

5.12.2018

Neue Anleitung für die Schätzung des landwirtschaftlichen Ertragswertes

Der Bundesrat hat die Anleitung zur Schätzung des landwirtschaftlichen Ertragswertes revidiert und per 1. April 2018 in Kraft gesetzt. Der Ertragswert von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken wird nun im Kanton Luzern in der aktuell geltenden Fassung festgelegt. Der Wert eines Landwirtschaftsbetriebes steigt damit durchschnittlich zwischen 10 und 20 Prozent. Da gleichzeitig auch die Verordnung über das bäuerliche Bodenrecht und die Pachtzinsverordnung angepasst wurden, ergeben sich auch steuerliche Auswirkungen bei der Berechnung der landwirtschaftlichen Mietwerte.
 

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