Mitteilung

4. Januar 2019

Regierungsrat will Erwerbsanreiz bei Alimentenbevorschussung verbessern

Elternteile, die Anrecht auf Alimentenbevorschussung für ihre Kinder haben, sollen neu ein höheres Arbeitspensum wählen können, ohne dass sie deswegen finanzielle Nachteile erfahren. Der Luzerner Regierungsrat will daher die Teilbevorschussung einführen. Davon profitieren sollen die Kinder. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis Anfang April 2019.
 
Kommen Elternteile ihrer Unterhaltspflicht nicht, nur teilweise oder nicht rechtzeitig nach, bevorschusst die Wohngemeinde des Kindes die festgelegten Unterhaltsbeiträge. Bislang erhalten erwerbstätige Elternteile eine Alimentenbevorschussung für ihre Kinder nur bis zur Einkommensgrenze (Alleinerziehende mit 1 Kind: 43'000 Franken). Wird diese überschritten, entfällt der Anspruch vollständig.
 
Neu soll im Kanton Luzern eine Teilbevorschussung von aussenstehenden Kinderunterhaltsbeiträgen eingeführt werden. Dies ermöglicht es Elternteilen, auch höhere Arbeitspensen zu wählen, ohne dass es deswegen zu finanziellen Nachteilen kommt. Das heisst: Die Bevorschussung von ausstehenden Kinderalimenten entfällt ab der bestehenden Einkommensgrenze nicht mehr vollständig, sondern wird in Abhängigkeit zum zusätzlich generierten Einkommen reduziert.
 
Mit der Einführung der Teilbevorschussung wird im Kanton Luzern im Bereich der Alimentenbevorschussung der aktuell bestehende, massive Schwelleneffekt beseitigt. Der Erwerbsanreiz wird dadurch verbessert. «Die Gesetzesrevision löst den Grundsatz – Arbeit muss sich lohnen – ein», sagt Gesundheits- und Sozialdirektor Guido Graf. Mit der Gesetzesänderung ist zudem vorgesehen, dass das für die Bestimmung des Anspruchs auf Alimentenbevorschussung massgebende Einkommen mit demjenigen für die Berechnung des Anspruchs auf individuelle Prämienverbilligung vereinheitlicht wird.
 
Es sind vor allem teilzeiterwerbstätige Alleinerziehende, die von der Teilbevorschussung profitieren werden. Die zusätzlichen Leistungen kommen rund 200 Kindern und Jugendlichen im Kanton Luzern zugute. «Die Förderung einer gesunden Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ist eine Investition in die Zukunft», so Guido Graf.
 
Die Alimentenbevorschussung ist eine kommunale Aufgabe. Es ist mit einem geschätzten finanziellen Mehraufwand von total rund 400‘000 bis 500‘000 Franken pro Jahr zu rechnen. Dabei ist aber zu beachten, dass der durch die Teilbevorschussung verbesserte Erwerbsanreiz bei den Gemeinden zu höheren Steuereinnahmen führen wird und dass langfristig mit tieferen Kosten für Sozialleistungen wie Sozialhilfe oder Ergänzungsleitungen zu rechnen ist.
 
Der Regierungsrat hat das Gesundheits- und Sozialdepartement dazu ermächtigt, ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Das Verfahren dauert bis am 5. April 2019.
 
Anhang
Vernehmlassungsunterlagen

Kontakt

Edith Lang
Leiterin Dienststelle Soziales und Gesellschaft
Telefon 041 228 57 79
(erreichbar am Freitag, 4. Januar 2019, 11 - 12 Uhr)