Newsletter Steuern Luzern
1 / 2019 Steuer+Praxis

7.1.2019

Neuerungen bei den Staats- und Gemeindesteuern ab Steuerperiode 2018

Ab Steuerperiode 2018 werden die Erträge aus massgebenden Beteiligungen des Privatvermögens zu 60 Prozent besteuert. Zudem wird der Abzug für die Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort auf 6'000 Franken begrenzt (Pendlerabzug). Der Abzug für die Eigenbetreuung von Kindern wird auf 1'000 Franken (bisher 2'000 Franken) und der Fremdbetreuungskostenabzug wird bei gleichzeitiger Eigenbetreuung der Kinder faktisch auf 4'700 Franken begrenzt. Für juristische Personen mit ideeller Zwecksetzung sind neue Steuerfreigrenzen definiert. Zudem wird neu eine Minimalsteuer für juristische Personen eingeführt. Im Weiteren sind einige Anpassungen auf Stufe Verordnung und Weisungen zum Steuergesetz beachtenswert.
 

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