Mitteilung

7. Januar 2019

Förderprogramm Energie 2019: Kanton unterstützt
den Ersatz alter Heizungen finanziell

Im Kanton Luzern werden zwei Drittel aller Gebäude mit fossilen Brennstoffen wie Erdöl und Erdgas beheizt. Diese Heizungen belasten das Klima. Mit Fördermitteln aus der CO2-Abgabe des Bundes auf fossile Brennstoffe schafft der Kanton finanzielle Anreize, bestehende Öl-, Gas- oder Elektroheizungen durch eine Wärmepumpe zu ersetzen. Damit wird das bestehende Förderprogramm um eine wichtige Massnahme erweitert.
 
Der Kanton Luzern erweitert ab 1. Januar 2019 sein Förderprogramm (siehe Kasten) mit Förderbeiträgen für den Ersatz fossiler oder elektrischer Heizungen durch Wärmepumpen. Im Kanton Luzern wird heute eine fossile Heizung in zwei von drei Fällen wieder mit einer fossilen Heizung ersetzt. Der Einbau einer Wärmepumpe jedoch ist klimafreundlicher und in den meisten Fällen einfach realisierbar. Angesichts höherer Investitionskosten scheuen viele Hauseigentümer beim Heizungsersatz den Wechsel zu einer Wärmepumpe. Mit den Fördergeldern kann diese Hürde gesenkt werden. «Wir schaffen damit einen Anreiz für Hausbesitzer und ermöglichen dem Gewerbe, mit umweltschonender Technologie Wertschöpfung zu erzielen», sagt Regierungspräsident Robert Küng, Vorsteher des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements.
 
Eine Wärmepumpe nutzt Umweltwärme zum Heizen. Je wärmer die Wärmequelle, umso effizienter kann die Wärmepumpe betrieben werden. Umweltwärme aus dem Untergrund, aus Grund- oder Seewasser ist höherwertig als jene aus der Aussenluft. Die Nutzung der höherwertigen Wärmequellen erfordert aber auch höhere Investitionen, da eine Bohrung durchgeführt werden muss. Entsprechend gibt es zwei unterschiedliche Fördersätze: Der Basisbeitrag für eine Aussenluft-Wärmepumpe beträgt 2500 Franken, jener für eine Anlage, welche eine höherwertige Wärmequelle (Erdwärme oder Grundwasser) nutzt 4000 Franken. Zusätzlich wird ein Leistungsbeitrag vergütet. Er richtet sich nach der installierten thermischen Nennleistung und beträgt 100 Franken für die Aussenluft-Wärmepumpe bzw. 300 Franken pro Kilowatt für die anderen Wärmequellen.
 
Fördergelder können nur in Anspruch genommen werden, wenn es sich um die Hauptheizung des Gebäudes handelt und eine bestehende Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung ersetzt wird. Der Ersatz von alten Elektroheizungen wird ebenfalls gefördert, weil Wärmepumpen gegenüber herkömmlichen Elektroheizungen einen viel besseren Wirkungsgrad aufweisen. Die geförderten Anlagen müssen genau definierten Qualitätskriterien genügen. Neben dem Heizungsersatz werden alle bestehenden Fördermassnahmen, allen voran die Sanierung der Gebäudehülle, weitergeführt.
 

In fünf Schritten zum Fördergeld

 
1. Informieren Sie sich über das genaue Vorgehen
Kontaktieren Sie die Energieberatungsstelle in Ihrem Kanton oder informieren Sie sich unter w w w. energie-zentralschweiz. ch.
 
2. Planen Sie Ihren Heizungsersatz
Kontaktieren Sie eine Fachperson für die Planung des Heizungsersatzes. Nutzen Sie den GEAK Plus als Entscheidungshilfe für Ihren Heizungsersatz. Eine Liste der GEAK-Experten finden Sie unter w w w. geak. ch.
 
3. Reichen Sie Ihr Fördergesuch ein
Die Eingabe des Gesuchs erfolgt elektronisch über das Gesuchsportal Ihres Kantons. Alle Details und ein Erklärvideo für die Eingabe finden Sie unter w w w. energie-zentralschweiz. ch.
 
4. Ersetzen Sie Ihre Heizung
Sie haben nach Erhalt der Förderzusage zwei Jahre Zeit (im Kanton Uri: drei Jahre), die Sanierung abzuschliessen.
 
5. Erhalten Sie Ihr Fördergeld
Reichen Sie nach Abschluss der Sanierungsarbeiten das Abschlussformular bei Ihrem Kanton ein – die Auszahlung des Fördergeldes wird ausgelöst.

 

Übersicht Förderprogramm Energie 2019 im Kanton Luzern

 
• Wärmedämmungen Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich
• Automatische Holzfeuerungen über 70 kW Feuerungswärmeleistung
als Ersatz einer Heizöl-, Erdgas oder Elektroheizung
• Wärmepumpen als Ersatz einer Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung
• Thermische Solaranlagen (Neuanlage oder Anlagenerweiterung)
• Umfassende Gesamtsanierungen mit Minergie‐Zertifikat
• Gebäudeenergieausweis mit Beratungsbericht «GEAK Plus»
• Zertifizierung nach Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz (SNBS)

Anhang
Flyer «Ersetzen Sie Ihre alte Heizung! », Zentralschweizer Kantone
Übersichtsflyer «Förderprogramm Energie 2019», Kanton Luzern

Kontakt

Jürgen Ragaller
Abteilungsleiter Energie & Immissionen
Dienststelle Umwelt und Energie
Telefon 041 228 61 50
juergen.ragaller@lu.ch