Mitteilung

17. Januar 2019

Kantonales Sportanlagenkonzept geht
in die Vernehmlassung

Der Bevölkerung sollen bedarfsgerechte, effiziente und nachhaltige Sportanlagen zur Verfügung stehen. Die Grundlage für die finanziellen Beiträge des Kantons an Sportanlagen bildet das kantonale Sportanlagenkonzept. Dieses ist zudem eine Orientierungshilfe für Regionen, Gemeinden und Dritte. Die Vernehmlassung dauert bis Ende März 2019.
 
Im Kanton Luzern sollen die finanziellen Mittel zur Förderung von Sportanlagen zielgerichtet eingesetzt werden. Gemäss dem kantonalen Sportförderungsgesetz erstellt der Kanton zur Planung und Koordination von Sportanlagen von kantonaler Bedeutung ein Sportanlagenkonzept (KASAK). Dieses enthält Angaben über folgende Punkte:
 
• die Ziele der Förderungspolitik des Kantons bei Sportanlagen,
• den Bestand der vorhandenen Sportanlagen, die für den Kanton von Bedeutung sind,
• den kantonalen Bedarf an Sportanlagen, die Realisierungsprioritäten und die Kostenfolgen sowie
• den Stand der Umsetzung
 
Der nun in die Vernehmlassung verabschiedete Entwurf sieht vor, dass Sportanlagen von lokaler Bedeutung wie bisher mit Beiträgen aus dem Swisslos Sportfonds des Kantons Luzern unterstützt werden. Darüber hinaus kann der Kanton Finanzhilfen an Sportanlagen von kantonaler und regionaler Bedeutung in Form von Investitionsbeiträgen bis maximal 25 Prozent der anrechenbaren Baukosten leisten, wobei die Förderbeiträge an Bedingungen und Auflagen geknüpft sind. «Das kantonale Sportanlagenkonzept stellt einen wichtigen Markstein für einen weiterhin vielfältigen und lebendigen Sportkanton Luzern dar», sagt Gesundheits- und Sozialdirektor Guido Graf.
 
Anlehnung ans nationale Sportanlagenkonzept
Das kantonale Sportanlagenkonzept knüpft am nationalen Sportanlagenkonzept (NASAK) an. Es ist zudem eine Orientierungshilfe für Dritte, die sich mit Sportanlagen befassen.
 
Im Auftrag der Luzerner Regierung schickt das Gesundheits- und Sozialdepartement den Entwurf von Mitte Januar bis Ende März 2019 bei den im Kantonsrat vertretenen Parteien, den Sportverbänden und Trägerschaften in die Vernehmlassung.
 
Anhang
Vernehmlassungsunterlagen
 
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:
  • Lebendiger Kultur- und Sportkanton

  • Kontakt

    Philipp Wermelinger
    Beauftragter für Sport und Bewegung
    Gesundheits- und Sozialdepartement Kanton Luzern
    Telefon 041 228 52 68