| | | | | Newsletter Umwelt und Energie (uwe) Januar 2019 Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser Danke, dass Sie sich für unseren neuen Newsletter interessieren. Er erscheint künftig alle drei Monate und richtet sich vor allem an die Gemeindebehörden, die mit dem Vollzug im Umwelt- und Energiebereich beauftragt sind, aber auch an andere Institutionen und Planungsbüros. Wir freuen uns über jede Leserin und jeden Leser. Gerne dürfen Sie den Newsletter auch weiterempfehlen. Ihre Dienststelle Umwelt und Energie
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| | Energiegesetz: Meldeplattform nun online verfügbar | Seit 1. Januar 2019 ist das neue Energiegesetz des Kantons Luzern (KEnG) mit angepasster Energieverordnung (KEnV) in Kraft. Auf der Spezialwebsite energiegesetz.lu.ch sind die wesentlichen Änderungen und die Folgen für die Gemeinden oder die Hauseigentümerschaft erörtert.Seit kurzem ist die für alle Gemeinden gültige zentrale Meldeplattform aufgeschaltet.
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| | Förderprogramm Energie 2019 | Der Kanton Luzern erweitert sein Förderprogramm Energie mit Beiträgen für den Ersatz fossiler oder elektrischer Heizungen durch Wärmepumpen. Heute wird eine fossile Heizung in zwei von drei Fällen wieder mit einer fossilen Heizung ersetzt.
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| | Energiespiegel wieder auf neustem Stand | Der Energiespiegel, den der Kanton Luzern jeder Gemeinde spezifisch zur Verfügung stellt, ist aktualisiert worden. Er enthält unter anderem Daten über den Wärmebedarf des Gebäudebestandes, über den Heizenergiemix, über die Stromproduktion oder über die Mobilität auf Gemeindegebiet und soll die Gemeinden bei ihrer Energieplanung unterstützen.
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| | Neue Vorgaben bei den Holzfeuerungen | Der Bundesrat hat die Luftreinhalteverordnung dem heutigen Stand der Technik angepasst und die Neuerungen in Kraft gesetzt. Dies hat Auswirkungen auf die Feuerungskontrolle. Die neuen Vorgaben werden von den Zentralschweizer Kantonen koordiniert umgesetzt. Die Gemeinden werden in den kommenden Monaten darüber informiert.
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| | Verschmutzungen durch Baustellenabwasser | Wird das Abwasser von Baustellen nicht richtig behandelt, kann dies schwerwiegende Folgen für die Gewässer haben. 2018 mussten 13 Gewässerverschmutzungen durch Baustellenabwasser verzeichnet werden. Die Dienststelle uwe will das Problem vertieft angehen. Die Gemeinden erhalten im Januar 2019 einen Fragebogen.
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| | Auswirkungen der Trockenheit | Der Sommer 2018 war heiss und trocken. In verschiedenen Gemeinden wurde dazu aufgerufen, Wasser zu sparen. Zusammen mit den Gemeinden will die Dienststelle uwe eine Übersicht über die Auswirkungen der Trockenheit primär im Bereich der Wasserversorgung gewinnen. Die Gemeinden erhalten im Januar 2019 einen Fragebogen.
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| | Siedlungsabfälle: Änderung für Grossunternehmen | Der Bund hat die Siedlungsabfälle neu definiert. Dies hat Auswirkungen auf die Gemeinden: Seit 1. Januar 2019 gelten haushaltähnliche Abfälle, die von Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden stammen, nicht mehr als Siedlungsabfälle und fallen nicht mehr unter das Entsorgungsmonopol der Gemeinden; die Sammlung kann privat organisiert werden.
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| | Agenda | Fragestunden Energiegesetz: - Kriens, 31. Januar 2019, 19.30 Uhr, Schappe Kulturquadrat - Hochdorf, 1. April 2019, 19.30 Uhr, Kulturzentrum Braui - Adligenswil, 4. April 2019, 19.30 Uhr, Mehrzwecksaal Teufmatt - Luzern, 15. Mai 2019, 18.00 Uhr, Hotel Continental
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KontaktUmwelt und Energie (uwe) Libellenrain 15 Postfach 3439 6002 Luzern Telefon 041 228 60 60 E-Mail uwe@lu.ch
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