Medienmitteilung der Staatsanwaltschaft

Luzern, 8. Januar 2019

2'200 Franken Geldstrafe für "Gucklochfahrer"

Stadt Luzern
 
Die Staatsanwaltschaft Luzern bestraft einen 25-jährigen Mann mit einer Geldstrafe, weil er im September 2018 mit einem Lieferwagen mit einer komplett beschlagenen Frontscheibe durch die Stadt Luzern fuhr. Das Urteil ist rechtskräftig.
 
Die Staatsanwaltschaft Luzern hat die Untersuchung gegen einen 25-jährigen Schweizer abgeschlossen.Der Mann war im September 2018 mit einem Lieferwagen in der Stadt Luzern unterwegs. Die Frontscheibe seines Fahrzeuges war von innen komplett beschlagen. Eine ungehinderte Sicht auf die Strasse und das Verkehrsgeschehen war nicht mehr möglich. Der Mann hat damit in grober Weise die Verkehrsregeln missachtet und wurde zu einer unbedingten Geldstrafe von 2'200 Franken (20 Tagessätze zu je 110 Franken) verurteilt. Zudem muss er Gebühren und Untersuchungskosten von 530 Franken bezahlen.
Das Urteil ist rechtskräftig.

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KANTON LUZERN
Simon Kopp
Kommunikationsverantwortlicher Staatsanwaltschaft Luzern
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