| | | | | lawa-Newsletter LandwirtschaftJanuar 2019 Sehr geehrte Damen und Herren Die Anforderungen an einen landwirtschaftlichen Betrieb sind hoch. Mit unseren Kurzbeiträgen unterstützen wir Sie dabei, wichtige Termine und Vorgaben zeitgerecht wahrzunehmen. Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns.
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| | Betriebsdatenerhebung 2019 | Die Betriebsdatenerhebung/Gesuchstellung für Direktzahlungen findet vom 1. bis 28. Februar statt (agate.ch/Kant. Datenerhebung LU). Die Angaben sind durch diejenige Person zu deklarieren, die den Betrieb am 31. Januar bewirtschaftet hat. Betriebliche Veränderungen (Bewirtschafter, Flächen, Tiere), die bis am 1. Mai stattfinden, können nachgemeldet werden (15. April bis 1. Mai). Die Landwirtschaftsbeauftragten bieten Unterstützung. Eine Kontaktliste mit Fachleuten der Dienststelle lawa befindet sich auf agate.ch. Betriebsdatenerhebung 2019.
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| | Tierwohlbeiträge: Zusatzprogramm RAUS-Weide | Folgende Neuanmeldung kann für das Beitragsjahr 2019 innerhalb der Gesuchsfrist vom 1. Februar bis 28. Februar 2019 auf agate.ch/Kant. Datenerhebung LU vorgenommen werden: Zusätzlicher RAUS-Beitrag von Fr. 120.00/GVE und Jahr für männliche Tiere der Rindergattung sowie weibliche Tiere der Rindergattung bis 365 Tage, wenn sie im Sommerhalbjahr ausschliesslich geweidet werden. Das sind die Kategorien A04 bis A09. Voraussetzung für eine Anmeldung: Die entsprechende Kategorie ist bereits fürs RAUS-Programm angemeldet.
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| | Beiträge für Reduktion von Herbiziden | Ab 2019 wird im Rahmen der Ressourceneffizienzbeiträge der Voll- oder Teilverzicht von Herbiziden auf offener Ackerfläche mit einem Beitrag von Fr. 250.00/ha und Jahr gefördert. Keine Beiträge gibt es für Biodiversitätsförderflächen, Zuckerrüben sowie für Flächen von Bio-Betrieben. Die Massnahme kann jährlich parzellenweise angemeldet werden. Sie als Bewirtschafter/in haben die Möglichkeit, sich im Rahmen der Strukturdatenerhebung 2019 für dieses Programm anzumelden und die entsprechenden Flächen zu melden.
Mehr: Merkblatt Agridea | |
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| | Neues Direktzahlungsprogramm: in-situ-Erhaltung | Die Landschaft des Kantons Luzern ist durch viele Naturwiesen und Weiden geprägt. Deshalb gibt es in unserem Kanton eine grosse und wertvolle Vielfalt an Futterpflanzen mit unterschiedlichster Ausprägung. Damit diese Vielfalt erhalten und gefördert wird, startet der Bund das Direktzahlungsprogramm der «in-situ-Erhaltung der genetischen Vielfalt von Futterpflanzen». Der Kanton Luzern beteiligt sich ab 2019 als Pilotkanton. Die Erhaltung erfolgt direkt vor Ort (lateinisch "in situ") auf unseren Wiesen und Weiden. Mehr: Anforderungen, Anmeldung
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| | An-/Abmeldung von landwirtschaftlicher Nutzfläche | Änderungen bei der landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) sind durch die Bewirtschaftenden an die Dienststelle lawa zu melden. Oft handelt es sich um Abmeldungen von Flächen aufgrund von neuen Gebäuden, Laufhöfen, befestigten Plätzen und Wegen. In Gemeinden, welche die georeferenzierte Erfassung bereits eingeführt haben, ist die An- und Abmeldung von LN im GIS möglich (Code 99000 bzw. 99030), in allen anderen Gemeinden muss ein Plan ausgedruckt und der Dienststelle lawa zugestellt werden.
Mehr: Flächenüberprüfung LN | |
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| | Georeferenzierte Erfassung der Flächen | Die Einführung der georeferenzierten Erfassung ist im Kanton Luzern fortgeschritten: 2019 erfolgt in 2/3 aller Gemeinden die Erfassung der Flächen und Kulturen im GIS. Die Kurzanleitung unterstützt die Bewirtschafter/innen bei der Umstellung. Vereinfacht wurde der Flächentausch zwischen Bewirtschaftern (Flächenabgabe und –übernahme), wozu ein separates Werkzeug zur Verfügung steht. Ab dem zweiten Jahr müssen nur die Ackerkulturen neu definiert werden, falls die Bewirtschaftung der Flächen ansonsten nicht ändert. Dies ist im nummerischen Teil durch Überschreiben (Bleistiftsymbol) einfach möglich.
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| | Hoduflu: Neuerfassung von Produkten | Seit 1. Januar 2019 ist ein grosser Teil der Hofdüngerprodukte im Hoduflu nicht mehr gültig (durchgestrichen). Dies bedeutet, dass viele Betriebe ihre Produkte 2019 neu erfassen müssen. Ziel dieser Änderungen ist gemäss Verordnungspaket 2018 eine bessere Nachvollziehbarkeit der verwendeten Nährstoffgehalte in den Lieferungen. Für Betriebe, die NPr-Futter einsetzen ist eine Neuberechnung (z. B. im Nachweis Plus) notwendig. Die Anleitung zur Erfassung finden Sie im Handbuch Hoduflu unter Kapitel 4.3.
Mehr: Handbuch Hoduflu | |
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| | Landwirtschaftliche Planung in der Wauwiler Ebene | Die Landwirtschaftliche Planung (LP) ist ein Instrument zur zielgerichteten Bestimmung landwirtschaftlicher Entwicklungsbedürfnisse. Die Wauwiler Ebene ist eine wertvolle Landschaft und ein sensibler Lebensraum. Mit der LP sollen unter Einbezug der Bewirtschaftenden folgende Ziele erreicht werden: Den Wertschöpfungskreislaufe stärken, landwirtschaftlichen Nutzflächen sichern und das Spannungsfeld zwischen Nutzen, Schützen und Erholen entschärfen.
Mehr: Landwirtschaftliche Planung | |
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| | Die nächsten Termine | Betriebsdatenerhebung/Gesuch Direktzahlungen 1. bis 28. Februar 2019 Neuanmeldung Beurteilung BFF-Objekte Q II im Rahmen der Strukturdatenerhebung 1. bis 28. Februar 2019 Einreichen der Unterlagen «Import-Exportbilanz» von Mastpoulets bis 28. Februar 2019 Termine 2019 Überblick
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KontaktLandwirtschaft und Wald (lawa) Centralstrasse 33, Postfach 6210 Sursee Telefon 041 349 74 00 E-Mail lawa@lu.ch
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