Mitteilung

23. Januar 2019

Spange Nord: Erste Phase der externen Überprüfung abgeschlossen

Im Auftrag des Kantonsrates wird das Projekt «Spange Nord und Massnahmen für den öffentlichen Verkehr» bis im Herbst 2019 von unabhängigen Experten überprüft. Die erste Phase der Zusatzabklärungen ist abgeschlossen. Aus über 40 untersuchten Varianten werden acht Lösungsansätze weiterverfolgt und in einer zweiten Phase vertieft geprüft. Die zeitgleiche Inbetriebnahme mit dem Bypass-Projekt des Bundes ist weiterhin möglich.
 
Das kantonale Projekt «Spange Nord und Massnahmen für den öffentlichen Verkehr» wird im Auftrag des Kantonsrates bis im Herbst 2019 von unabhängigen Experten ergebnisoffen überprüft. Sowohl Alternativen zur Spange Nord wie auch ein gänzlicher Verzicht und die damit verbundenen Auswirkungen auf das Gesamtsystem Bypass sowie auf die Verkehrsentwicklung in der Stadt und Agglomeration Luzern werden untersucht. Die externe Überprüfung entspricht einer sogenannten Zweckmässigkeitsbeurteilung in drei Phasen. Nun ist die erste Phase abgeschlossen.
 
Gemeinsame Inbetriebnahme mit Bypass möglich
Durch die Zusatzabklärungen entstehen keine zeitlichen Verzögerungen gegenüber dem Bypass-Projekt des Bundes. Der Bypass wird aufwärtskompatibel geplant und benötigt eine Bauzeit von gesamthaft zwölf Jahren. In der Zwischenzeit kann der Kanton Luzern eine Lösung erarbeiten und realisieren, so dass voraussichtlich ab 2036 eine gemeinsame Inbetriebnahme des Gesamtsystems Bypass Luzern möglich ist.
 
Mehr als 40 Varianten untersucht
Die unabhängigen, bisher nicht am Projekt Spange Nord beteiligten Planungsbüros erstellten einen Variantenfächer. Einerseits entwickelten die Planer anhand der Aufgabenstellung selber neue Lösungsansätze, andererseits bezogen sie auch bereits in früheren Phasen des Projektes geprüfte und damals verworfene Varianten mit ein. Im Weiteren wurden Varianten und Ideen aus der öffentlichen Diskussion aufgenommen und geprüft. Daraus resultierten insgesamt 43 Varianten.
 
In einem zweistufigen Verfahren erfolgte zunächst eine Grobbewertung der 43 Varianten hinsichtlich ihrer verkehrlichen Wirkung, der verkehrlichen und baulichen Machbarkeit sowie der grob geschätzten Kosten. Anschliessend wurden die verbleibenden Varianten einer Vergleichswertanalyse nach den folgenden Hauptkriterien unterzogen: Verkehrsqualität, Verkehrssicherheit, Siedlungsentwicklung, Umwelt sowie Realisierung und Kosten.
 
Acht Varianten werden in Phase 2 weiterverfolgt
Das zweistufige Verfahren führt dazu, dass acht Varianten in der nächsten Prüfphase genauer untersucht werden:
 
• «Variante 0+»: keine Spange Nord, keine Fluhmühlebrücke, nur Umsetzung von öV-Massnahmen
 
• «Spange Nord kurz»: entspricht dem bisherigen Projekt «Spange Nord und Massnahmen für den öffentlichen Verkehr», einmal mit und einmal ohne Fluhmühlebrücke
 
• «Spange Nord kurz mit Tunnel Rosenberg»: bisheriges Projekt «Spange Nord und Massnahmen für den öffentlichen Verkehr» mit einem verlängerten Tunnel im Bereich Rosenberg; Tunnel einmal bergmännisch und einmal in offener Bauweise umgesetzt, beide Varianten je mit und ohne Fluhmühlebrücke und inkl. Massnahmen für den öffentlichen Verkehr
 
• Anschluss Lochhof und Fluhmühlebrücke: nur Fluhmühlebrücke, ohne Spange Nord, aber mit Massnahmen für den öffentlichen Verkehr
 
Bei einer weiteren Variante «Spange Nord lang», bei der neben dem Anschluss Schlossberg mittels Tunnel eine zweite Anbindung im Bereich Haldenstrasse erfolgt, ist die Beurteilung derzeit noch nicht abgeschlossen. Diese Variante, die Ähnlichkeiten mit dem früheren Projekt «Nordtangente» aufweist, bietet zwar Vorteile im Bereich verkehrliche Wirkung und Lärmreduktion. Aufgrund der langen Untertunnelung birgt sie aber auch grosse bautechnische Risiken, und es sind sehr hohe Kosten zu erwarten.
 
Vorab-Information der Interessensgruppen
Die zuständige Verkehrs- und Baukommission des Kantonsrates (VBK) sowie die «Info-Gruppe Spange Nord» – bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Luzern, den Agglomerationsgemeinden, Quartiervereinen, Verbänden sowie der kantonalen Verwaltung und weiteren Interessensvertretern – wurden über die Resultate aus Phase 1 der Überprüfung vorab informiert.
 
Die erwähnten acht Varianten werden in Phase 2 der Überprüfung vertieft auf ihre technische Machbarkeit untersucht, und die Kosten werden genauer ermittelt. Anschliessend werden die Varianten in der Phase 3 bewertet und eine Bestvariante wird ermittelt. Die Ergebnisse der Überprüfung werden in einem Synthesebericht zusammengestellt. Die Überprüfung dauert voraussichtlich bis im Herbst 2019.
 

Fakten zur Mobilität

• Auf den Schweizer Strassen verkehren mehr als 6 Millionen Motorfahrzeuge. 4,6 Millionen davon sind Autos – doppelt so viele wie 1980. Im Kanton Luzern kommen auf 100 Haushalte 120 Autos.
• Gemessen an der Anzahl der zurückgelegten Personenkilometer dominiert das Auto den Personenverkehr mit 71 Prozent. Auch im Kanton Luzern ist das Auto klar das wichtigste Verkehrsmittel.
• Der Güterverkehr in der Schweiz hat sich seit 1980 fast verdoppelt. 61 Prozent der Transportleistungen werden auf der Strasse erbracht, 39 Prozent auf der Schiene.
• Die Autobahnen A 2 und die A 14 stossen im Raum Luzern immer mehr an ihre Kapazitätsgrenzen. So stiegen 2017 beispielsweise die Staustunden auf dem Nationalstrassenabschnitt Zug – Luzern von 400 auf 629 Stunden an. Der Anstieg um +229 Stunden entspricht einer Zunahme von +57,3 Prozent zum Vorjahr.
• Rund 95’000 Fahrzeuge passieren täglich den Reussporttunnel. Bis 2020 werden es 100’000, bis 2030 über 110’000 Fahrzeuge sein.
• Die Agglomeration Luzern ist nach Genf die zweitdichteste der Schweiz. Das heisst: Pro Kopf hat die Agglomeration Luzern hinter Genf am wenigsten Verkehrsfläche: Die Mobilität wächst, der Platz bleibt knapp.
• Die Wohnbevölkerung im Kanton Luzern steigt bis 2040 um rund 20 Prozent auf über 480'000 Personen und mit ihr das Mobilitätsbedürfnis.
 
(Quelle: Bundesamt für Statistik, Mobilität und Verkehr 2018 und LUSTAT Statistik Luzern)
 
Engpass beseitigen
Der Kanton Luzern geht die Herausforderungen im Mobilitätsbereich an. Das Projekt «Gesamtsystem Bypass Luzern» mit dem Nationalstrassenprojekt «Bypass Luzern» und dem Kantonsstrassenprojekt «Spange Nord und Massnahmen für den öffentlichen Verkehr» wurde initiiert, um den Engpass auf dem Autobahnnetz zu beseitigen. Damit können auch das Stadtzentrum entlastet und Platz für den Ausbau des öffentlichen Verkehrs sowie Verbesserungen für Fuss- und Veloverkehr geschaffen werden.

Anhang
Mehr Informationen und Unterlagen finden Sie unter folgendem Link.

Kontakt

Michel J. Simon
Externe Bauherrenvertretung
S-ce consulting AG
Telefon 044 272 40 88
msimon@s-ce.ch
(erreichbar am Donnerstag, 24. Januar 2019, 9 - 11 Uhr)
 
Paloma Meier-Martino
Fachspezialistin Kommunikation
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement
Telefon 079 543 28 57
paloma.meier@lu.ch
(erreichbar am Donnerstag, 24. Januar 2019, 10 - 12 Uhr)