Mitteilung

1. Februar 2019

Steuersoftware steht zum Download bereit

In den nächsten Tagen erhalten die Luzernerinnen und Luzerner die Steuerunterlagen für das Steuerjahr 2018. Die Software für die elektronische Steuererklärung steht ab sofort zum Download bereit. Die Frist zur Einreichung kann online verlängert werden. Die Steuererklärungen können elektronisch eingereicht werden.
 
Ab dem 1. Februar 2019 werden im Kanton Luzern die Unterlagen für die Steuererklärung 2018 verschickt. 85 Prozent der Steuerpflichtigen füllen die Steuererklärung inzwischen elektronisch aus. Die Steuersoftware steht ab sofort zum Download bereit.
 
Steuererklärung elektronisch einreichen
Wer die Steuererklärung mit der Steuersoftware elektronisch ausfüllt, kann diese entweder online absenden oder ausdrucken und per Post einreichen. Im Video wird erklärt, wie die Steuererklärung elektronisch eingereicht werden kann. Dieses Upload-Verfahren nennt sich eFiling. Letztes Jahr haben bereits rund 25 Prozent der Steuerpflichtigen die Steuererklärung auf diese Art eingereicht.
 
Mit dem eFiling kann die Steuererklärung inklusive der notwendigen Beilagen (Belege wie Lohnausweise, Bescheinigungen Säule 3a, Depotauszüge etc.) direkt über das Internet sicher und verschlüsselt übermittelt werden. Dazu identifizieren sich die Steuerpflichtigen mit dem auf ihren persönlichen Steuerunterlagen aufgedruckten Zugangscode. Die Vorteile für die Steuerpflichtigen: Ein Knopfdruck, und die Steuererklärung ist eingereicht. Kein Drucken, keine Unterschriften, kein Gang zum Briefkasten. Und auch die Steuerbehörde profitiert: keine Medienbrüche, keine Porto- und Scanningkosten. eFiling ist einfach, schnell, sicher und leistet einen Beitrag, damit Papierberge schwinden.
 
Auch die Zustellung der Steuerunterlagen an Steuerpflichtige, die schon in der Vorperiode eFiling benutzt haben, erfolgt schneller. Die Betroffenen werden die Unterlagen bereits Anfang Februar 2019 erhalten. Die übrigen Steuerpflichtigen werden die Unterlagen ab Mitte Februar in ihrer Post haben.
 
Da die Steuerpflichtigen die notwendigen Beilagen zur Steuererklärung von ihrem Arbeitgeber, ihrer Bank oder ihrer Versicherung vermehrt in elektronischer Form erhalten, ist es naheliegend, dass sie diese in dieser Form mit eFiling den Steuerbehörden weiterreichen können. Aber auch Belege, die sie nicht in digitaler Form zugestellt erhalten, sind mit eFiling problemlos einzureichen: die Unterlagen müssen gescannt und in das Steuerprogramm geladen werden. Wichtig ist, dass das Scannen in guter Qualität erfolgt und die digitalisierten Belege gut lesbar sind. Schlecht oder nicht lesbar eingereichte Unterlagen führen zu Rückfragen der Steuerbehörden.
 
Die Steuererklärung auf Papier einreichen
Die elektronisch ausgefüllte Steuererklärung kann weiterhin ausgedruckt und in Papierform an das Scan-Center gesandt werden – ebenso wie handschriftlich ausgefüllte Steuererklärungen. Der Film «Steuer+Erklärung – Ein Blick hinter die Kulissen» zeigt den Weg vom Ausfüllen der Steuererklärung bis zur fixfertigen Steuerrechnung.
 
Fristverlängerungen am Online-Schalter
Die Frist zum Einreichen der Steuererklärung ist auf den persönlich zugestellten Steuerunterlagen aufgedruckt. Wenn nötig können die Steuerpflichtigen im Online-Schalter auf der Webseite der Dienststelle Steuern die Frist kostenlos verlängern. Mit dem QR-Code (siehe Anhang) ist auch ein Direktzugriff via Smartphone oder Tablet auf die Webseite zur Fristerstreckung möglich.
 
Steuerrechtliche Neuerungen per 2018
Die Dienststelle Steuern des Kantons Luzern hat bereits im Newsletter 01 / 2019 über die wesentlichen steuerrechtlichen Änderungen der Steuerperiode 2018 informiert. Ab Steuerperiode 2018 werden die Erträge aus massgebenden Beteiligungen des Privatvermögens zu 60 Prozent besteuert. Zudem wird der Abzug für die Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort auf 6000 Franken begrenzt (Pendlerabzug). Der Abzug für die Eigenbetreuung von Kindern wird auf 1000 Franken (bisher 2000 Franken) und der Fremdbetreuungskostenabzug wird bei gleichzeitiger Eigenbetreuung der Kinder faktisch auf 4700 Franken begrenzt.
 
Anhang
Download der Steuersoftware
QR-Code zur Fristerstreckung

Kontakt

Dr. Hansruedi Buob
Dienststelle Steuern
Telefon 041 228 56 45
hansruedi.buob@lu.ch
 
Hotline (nur für technische Fragen)
Telefon 041 228 57 00
(bis 31. Mai 2019: Montag bis Freitag, 8.30 – 12 Uhr und 13 – 17 Uhr)
dst.hotline@lu.ch
 
Für steuerrechtliche Fragen sind die Gemeindesteuerämter zuständig.