Mitteilung

31. Januar 2019

Individuelle Prämienverbilligung: Kanton setzt Vorgaben aus Bundesgerichtsurteil rasch und kundenorientiert um

Der Regierungsrat nimmt das heute publizierte Bundesgerichtsurteil zum Thema individuelle Prämienverbilligung im Sinne eines verbindlichen Auftrages entgegen. Die Einkommensobergrenze von 54'000 Franken (Jahr 2017) wird für Haushalte mit Kindern und jungen Erwachsenen für die Jahre 2017, 2018 und 2019 auf neu 78'154 Franken erhöht.
 
Das Bundesgericht hält in seinem Urteil vom 22. Januar 2019 fest, dass die Kantone bei der Festsetzung der individuellen Prämienverbilligung (IPV) nur eine beschränkte Autonomie haben und an Sinn und Geist des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) gebunden sind. Weiter wird im Urteil festgehalten, dass aus den Beratungen im National- und Ständerat zur IPV für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung erkennbar sei, dass unter den mittleren Einkommen ein Betrag von 75'000 bis 115'000 Franken zu verstehen sei. Bei der Prämienverbilligung soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die Krankenkassenprämien vor allem Kinder und Jugendliche belasten würden und mit dem Begriff des mittleren Einkommens nicht nur die unterste Schwelle der Bandbreite des mittleren Einkommens gemeint sei. Das Bundesgericht beanstandet, dass bei einer Einkommensgrenze von 54'000 Franken (plus 9000 Franken je Kind) Verheiratete mit einem Kind nur im untersten Bereich der mittleren Einkommen berechtigt seien, IPV zu beziehen.
 
Neue Einkommensgrenze von 78'154 Franken
«Das Bundesgericht hat mit diesem Urteil die sozialpolitische Bedeutung der individuellen Prämienverbilligung unterstrichen», sagt Regierungsrat Guido Graf, Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements des Kantons Luzern. Am 30. Januar 2019 hat sich der Regierungsrat für eine neue Einkommensgrenze von 78'154 Franken ausgesprochen, die für die Jahre 2017, 2018 und 2019 gültig sein soll. Zuzüglich der Kinderpauschale von 9000 Franken für ein Kind wird das mittlere Reineinkommen 2016 (Median) von total 87'154 Franken erreicht. Der Kanton schätzt die Mehrkosten für die Jahre 2017, 2018 und 2019 auf rund 25 Millionen Franken. Gemäss dem gesetzlichen Kostenteiler tragen Kanton und Gemeinden die Mehrkosten je hälftig. Noch ausstehend ist das Ergebnis der Anhörung bei den Gemeinden. Bisher hat der Kanton Luzern für Prämienverbilligungen 163,6 Millionen Franken für das Jahr 2017 und 181,8 Millionen Franken für das Jahr 2018 ausbezahlt.
 
Umsetzung des Entscheides
Im Rahmen der Umsetzung der neuen Vorgaben werden die Prämienverbilligungsgesuche für die Jahre 2017, 2018 und 2019 wie folgt behandelt:
 
• Prozess im Falle einer bereits erfolgten Gesuchsablehnung
Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Luzern, die in einem oder mehreren Jahren im Zeitraum zwischen 2017 und 2019 ein Gesuch um eine Prämienverbilligung für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung eingereicht haben und deren Eingabe aufgrund der Einkommensgrenze von 54'000 Franken (2017) beziehungsweise 60'000 Franken (2018 und 2019) abgelehnt wurde, brauchen keine weiteren Schritte zu unternehmen. Die Ausgleichskasse des Kantons Luzern prüft diese abgelehnten Gesuche automatisch und orientiert im Anschluss die betreffenden Personen. Eine allfällige Auszahlung erfolgt an die jeweilige Krankenkasse.
 
• Prozess im Falle einer neuen Gesuchsstellung
Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Luzern, die in einem Jahr oder mehreren Jahren noch kein Gesuch um eine Prämienverbilligung für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung für die Jahre 2017, 2018 und 2019 eingereicht haben, können das nachholen. Ab dem 8. Februar 2019 bis 31. Oktober 2019 können die Gesuche direkt über die Webseite der Ausgleichskasse Luzern w w w. was-luzern. ch eingereicht werden. Eine allfällige Auszahlung erfolgt an die jeweilige Krankenkasse.
 
«Mit diesem Vorgehen werden wir den Einwohnerinnen und Einwohnern des Kantons Luzern eine kundenorientierte und kulante Lösung anbieten, die rasch umgesetzt werden kann», sagt Regierungsrat Guido Graf.
 
Weitere Informationen zur Abwicklung der Gesuche finden Sie unter: w w w. was-luzern. ch
 
Anhang
Präsentation Medienkonferenz vom 31.  Januar 2019
 
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:
  • Flächendeckende Gesundheitsversorgung

  • Kontakt

    Regierungsrat Guido Graf
    Gesundheits- und Sozialdirektor
    Telefon 041 228 60 85
    (erreichbar am Donnerstag, 31. Januar 2019, 15 - 16 Uhr)