Medienmitteilung der Luzerner Polizei

Luzern, 7. Februar 2019

Lenken Sie nur in fahrfähigem Zustand ein Fahrzeug!

Zentralschweiz
 
„Wer trinkt, fährt nicht.“ Das gilt es auch während der Fasnachtszeit nicht zu vergessen. Aber nicht nur der Alkoholkonsum birgt Gefahren im Strassenverkehr, auch wer sich unter Drogeneinfluss oder übermüdet ans Steuer setzt, gefährdet sich selbst und andere. Die Zentralschweizer Polizeikorps werden in der Fasnachtszeit vermehrt ein Auge auf die Fahrfähigkeit werfen.
 
In der sogenannten fünften Jahreszeit wird oft und ausgelassen gefeiert und auch Alkohol oder Drogen konsumiert. Die Zentralschweizer Polizeikorps rufen allen Verkehrsteilnehmenden in Erinnerung: „Wer trinkt, fährt nicht.“ Doch nicht nur der Konsum von Alkohol oder Betäubungsmittel ist für die Verkehrssicherheit problematisch. Die Fasnachtsanlässe dauern oftmals auch bis in die frühen Morgenstunden. Wer sich dann übermüdet mit einem Fahrzeug auf den Heimweg macht, ist ähnlich fahrunfähig und dadurch unfallgefährdet, wie jemand, der unter Alkoholeinfluss unterwegs ist. Wer sich und andere nicht unnötig gefährden will, setzt sich daher nur ans Steuer, wenn er fit für die Strasse ist.
 
Nehmen Sie Ihre Eigenverantwortung wahr und beherzigen Sie folgende Punkte:
- Lassen Sie das Auto zu Hause und benutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel, Transportangebote der Veranstalter oder Taxis.
- Organisieren Sie Fahrgemeinschaften und sorgen Sie dafür, dass der Lenker nicht trinkt.
- Fahren Sie nicht mit fahruntüchtigen Personen mit und halten Sie diese vom Fahren ab.
- Sollten Sie nicht mehr fit sein: Lassen Sie Ihr Fahrzeug stehen.
- Alkohol baut sich nur langsam ab, setzen Sie sich nie mit einem „Kater“ ans Steuer.
-Fahren Sie auch nie unter Drogen- oder Medikamenteneinfluss
 
Die Zentralschweizer Polizeikorps wünschen allen eine sichere und unfallfreie Fahrt sowie eine närrische Fasnacht!
 

Symbolbild (Quelle: Kantonspolizei Schwyz)

Kontakt

LUZERNER POLIZEI
Urs Wigger
Mediensprecher / Stv Chef Kommunikation
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