Reif über dem Pilatuslasnd

lawa-Newsletter Landwirtschaft

Februar 2019
 
Sehr geehrte Damen und Herren
Die Anforderungen an einen landwirtschaftlichen Betrieb sind hoch. Mit unseren Kurzbeiträgen unterstützen wir Sie dabei, wichtige Termine und Vorgaben zeitgerecht wahrzunehmen. Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns.

Betriebsdatenerhebung 2019 abschliessen

Schafherde
Das Onlineportal Agate ist bis am 28. Februar für die Betriebsdatenerhebung geöffnet. Falls Sie Unterstützung benötigen, wenden Sie sich an den Landwirtschaftsbeauftragten Ihrer Gemeinde oder an die Fachpersonen der Dienststelle Landwirtschaft und Wald. Wir werden im April-Newsletter darüber informieren, wie betriebliche Veränderungen (Bewirtschafter, Flächen, Tiere), die bis am 1. Mai stattfinden, nachträglich noch gemeldet werden können.

Güllen: aktuelle Situation

Schlauchrolle
Während der Vegetationsruhe darf keine Gülle ausgebracht werden. Dies ist erst möglich, wenn die Durchschnittstemperatur während 7 Tagen über 5° C liegt. Gemäss aktueller Beurteilung liegt diese Situation auch in milden Lagen frühestens Ende Woche und in mittleren Lagen erst gegen Ende Februar vor.
Wichtig ist, dass die Bewirtschaftenden die Beurteilung vor Ort machen (Unterschiede zwischen Schattenhang – Sonnenhang, Schatten durch Waldränder).

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Tierwohlbeiträge: Neues Programm

Rinder auf der Weide.
Folgende Neuanmeldung kann für das Beitragsjahr 2019 noch bis am 28. Februar 2019 auf agate.ch/Kant. Datenerhebung LU vorgenommen werden: Zusätzlicher RAUS-Beitrag von Fr. 120.00/GVE und Jahr für männliche Tiere der Rindergattung sowie weibliche Kälber und Jungrinder, wenn sie im Sommerhalbjahr ausschliesslich geweidet werden. Das sind die Kategorien A04 bis A09.
Voraussetzung für eine Anmeldung: Die entsprechende Kategorie ist bereits fürs RAUS-Programm angemeldet.

Futterbaugutachten

Kunstwiese mit Klee
Auf Betrieben mit einem hervorragenden Futterbau können höhere Erträge erreicht werden, als in der Wegleitung Nährstoffbilanz/Futterbilanz des Kantons Luzern max. zugelassen sind. Betriebe, welche höhere Erträge geltend machen wollen, können dies mit dem Formular "Futterbaugutachten" dokumentieren. Die Anmeldefrist für Futterbaugutachten 2019 endet am 1. Mai 2019. Bei Betriebsumstellungen oder Betriebsleiterwechsel müssen bestehende Futterbaugutachten erneuert werden.

Mehr: Formular Futterbaugutachten

Die nächsten Termine

 
Betriebsdatenerhebung/Gesuch Direktzahlungen
1. bis 28. Februar 2019
 
Neuanmeldung Beurteilung BFF-Objekte Q II
im Rahmen der Strukturdatenerhebung
1. bis 28. Februar 2019
 
Einreichen der Unterlagen «Import-Exportbilanz» von Mastpoulets
bis 28. Februar 2019

Kontakt

Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33, Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 349 74 00
E-Mail lawa@lu.ch