Mitteilung

15. März 2019

VBK heisst Abrechnung Autobahnzubringer Rontal gut und stimmt der Revision Wasserbaugesetz in zweiter Beratung zu

Die Kommission Verkehr und Bau (VBK) des Luzerner Kantonsrates verabschiedet die Revision des Wasserbaugesetzes in zweiter Beratung. Sie beantragt eine Ergänzung, wonach bauliche Massnahmen so zu gestalten sind, dass nicht nur Hochwasser, sondern auch Niedrigwasser mitberücksichtigt werden. Weiter stimmt die VBK der Abrechnung des Autobahnzubringers Rontal zu. Diese schliesst mit einer Kostenunterschreitung von sechs Prozent.
 
Die VBK stimmt dem Kantonsratsbeschluss über die Abrechnung über den Bau des Autobahnzubringers Rontal, K 65, in den Gemeinden Buchrain, Dierikon und Ebikon (B 153) einstimmig zu. Die Kommission ist erfreut, dass das Projekt unterhalb des bewilligten Kreditrahmens abgeschlossen werden konnte. Die Realisierung mit den erfolgten Nachjustierungen beurteilt die Kommission als gelungen. Es sei richtig gewesen, die Positionen der Bauherrin hartnäckig und auch vor Gericht konsequent zu vertreten, so die Meinung der VBK. Die Kostenunterschreitung sei auch eine Folge daraus.
 
Einstimmigkeit beim Wasserbaugesetz
Die Kommission stimmt der Totalrevision des Wasserbaugesetzes in zweiter Beratung (B 125) einstimmig zu. Sie beantragt eine Ergänzung von § 2, wonach bauliche Massnahmen so zu gestalten sind, dass nicht nur Hochwasser, sondern auch Niedrigwasser mitberücksichtigt werden. Grundsätzlich wird dies bei Hochwasserschutzprojekten zwar bereits heute in die Planung miteinbezogen – gemäss VBK sei es aber richtig, wenn dies im Rahmen einer Totalrevision ausdrücklich im Gesetz festgehalten wird.
 
Eine beantragte Ergänzung von § 2, wonach der öffentliche Zugang zu den Gewässern nur zu erleichtern sei, soweit dies natürliche Lebensräume nicht beeinträchtigt, lehnte die Kommissionsmehrheit ab. Die Berücksichtigung natürlicher Lebensräume sei bei den Zielen und Grundsätzen in derselben Bestimmung bereits erwähnt, so die Meinung der Mehrheit der Kommission.
 
Da die Gegenfinanzierung der Aufgabenumverteilung beim Wasserbaugesetz noch nicht gesichert ist, will die VBK das Inkrafttreten des Gesetzes weiterhin in der Hand des Kantonsrates behalten.
 
Die VBK hat die Geschäfte unter dem Vorsitz von Rolf Bossart (SVP, Schenkon) vorberaten. Die Abrechnung über den Bau des Autobahnzubringers Rontal wird in der März-Session 2019 des Luzerner Kantonsrats behandelt. Der Termin für die zweite Beratung der Totalrevision des Wasserbaugesetzes steht noch nicht fest.

Kontakt

Rolf Bossart
Präsident der Kommission Verkehr und Bau
Telefon 079 921 63 63
rolf.bossart@lu.ch