Newsletter Steuern Luzern
8 / 2019

28.2.2019

Digitalisierung Prozess Ausweiseinforderung

Voradressiertes Rückantwortschreiben mit Belegen in Standard-Fensterkuvert legen, zukleben, frankieren, fertig!
Die Rückantworten auf Ausweiseinforderungen werden neu vom Scan-Center in Zürich verarbeitet. Das vereinfacht die Prozesse bei den Steuerbehörden und bringt auch Vorteile für die Kundschaft.
 
Ab dem 1. März 2019 wird beim Druck einer Ausweiseinforderung eine zusätzliche Seite generiert. Diese zweite Seite dient der Kundin bzw. dem Kunden als Rückantwortschreiben. Auf dem Rückantwortschreiben ist die Adresse des Scan-Centers aufgedruckt und die eingeforderten Unterlagen sind aufgeführt. Mit den aufgedruckten Barcodes kann der Arbeitsprozess im Scan-Center vollständig automatisiert werden.
 
Das Scan-Center verarbeitet die eingehenden Unterlagen und stellt diese den Veranlagungsbehörden des Kantons und der Gemeinden in elektronischer Form zur Verfügung. Damit wird auf Seiten der Steuerbehörden ein weiterer wichtiger Arbeitsprozess digitalisiert.
 
Auch für die Kundin bzw. den Kunden resultieren Vorteile: So sind Begleitschreiben nicht mehr nötig. Und die auf dem Rückantwortschreiben vorgedruckte Adresse des Scan-Centers passt genau in ein Standard-Fensterkuvert.
 

Kontakt

Herbert Zwimpfer, Informatik
041 228 57 17
herbert.zwimpfer@lu.ch