Mitteilung

19. März 2019

Dialog Asyl- und Flüchtlingspolitik: Im Fokus steht
die berufliche Integration

Rund 60 Vertreterinnen und Vertreter des Kantons und der Gemeinden haben am Dialog Asyl- und Flüchtlingspolitik über die berufliche Integration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen diskutiert. Ein Fazit aus der Debatte: Nicht nur die persönliche Ausgangslage der Betroffenen ist ausschlaggebend für eine erfolgreiche Integration, auch die strukturellen Rahmenbedingungen haben Auswirkungen.
 
Der Dialog Asyl- und Flüchtlingspolitik hat zum Ziel, den Austausch zwischen Kanton und Gemeinden zu fördern und die Zusammenarbeit zu stärken. Zentrales Thema am diesjährigen Anlass im Kantonsratssaal war die berufliche Integration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen.
 
Berufliche Integration als längerfristige Herausforderung
«Die berufliche Integration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen wird uns längerfristig beschäftigen», sagt Regierungsrat Guido Graf. Die Gründe dafür sind verschieden. So habe sich die Erwerbsbeteiligung dieser Personengruppen selbst nach fünf bis zehn Jahren noch nicht stabilisiert und liege nach wie vor im tiefen Bereich, so Graf. Gleichzeitig sei die Sozialhilfequote unverändert hoch. Das belaste Kanton und Gemeinden gleichermassen. Graf begrüsst deshalb die Einführung der Integrationsagenda Schweiz (IAS) im Mai dieses Jahres.
 
Adrian Gerber, Chef Integration beim Staatssekretariat für Migration (SEM), brachte den rund 60 Anwesenden die IAS und ihre Ziele näher: Mit ihr sollen Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene rascher und besser integriert werden. Dafür wurden ein Soll-Integrationsprozess sowie für die Kantone verbindliche Wirkungsziele definiert. Neu kann ein Teil der Mittel auch für die Sprachförderung von Asylsuchenden mit hoher Bleibeperspektive aufgewendet werden. Regierungsrat Guido Graf begrüsst diese Neuerung, da damit ein rascherer Einstieg in den Integrationsprozess möglich sei. Bisher musste der Kanton Luzern die für Asylsuchenden obligatorischen Deutschkurse selber bezahlen.
 
Mit der Einführung der Integrationsagenda Schweiz wird die Integrationspauschale für die Kantone erhöht. Graf warnt aber vor zu hohen Erwartungen: «Die neue, höhere Integrationspauschale gilt nur für Personen, die ab dem 1. März 2019 ein Asylgesuch gestellt haben. Wir haben jedoch viele Personen, die in den Jahren 2015 und 2016 in die Schweiz gekommen sind. Deren Integrationskosten muss der Kanton grösstenteils selbst tragen. Für diese Personen kann der Kanton deshalb nicht mehr Mittel einsetzen.»
 
Startbedingungen zentral für die Integration
Für die Umsetzung der Integrationsagenda Schweiz müssen die Kantone nun ihre Angebote und Strukturen so verbessern, dass der Integrationsprozess so früh wie möglich ansetzt. So sollen Flüchtlinge wie auch vorläufig Aufgenommene schneller Deutsch lernen und früher Arbeit finden. Für Dr. Joelle Pianzola vom Immigration Policy Lab der ETH Zürich ist dies ein wichtiger Schritt. Sie zeigte in ihrem Referat auf, dass Massnahmen, die möglichst früh im Integrationsprozess ansetzten, den stärksten Einfluss auf die langfristige berufliche Integration haben. «Die Ausgestaltung der Startbedingungen für Geflüchtete im Aufnahmeland sind der zentrale Hebel, um staatliche Ausgaben langfristig zu senken und die Integration zu fördern», so Pianzola.
 
Regierungsrat Guido Graf resümierte zum Schluss des Anlasses: «Vieles wurde auf den Weg gebracht, aber wir haben noch einen langen Weg vor uns. Wir müssen mutig sein, in alle Richtungen denken, genau hinschauen und allenfalls auch Bewährtes in Frage stellen. Nur so kommen wir voran. Scheitern ist keine Option.»
 
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:
  • Gestalteter Gesellschaftswandel

  • Kontakt

    lic. iur. Philipp Otzenberger
    Asyl- und Flüchtlingskoordinator
    Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen
    Telefon 041 228 39 79
    (erreichbar am Dienstag 19. März, 10 bis 11 Uhr)