Mitteilung

29. März 2019

Luzerner Regierungsrat unterstützt Vorlage
zur Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF)

Mit der STAF-Vorlage sollen international nicht mehr akzeptiere Steuerregeln abgeschafft und die Finanzierung der AHV verbessert werden. Die Luzerner Regierung spricht sich für die eidgenössische Vorlage aus, weil der Kanton Luzern in doppelter Hinsicht profitieren würde.
 
Am 19. Mai 2019 kommt das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung an die Urne. Die sogenannte STAF-Vorlage schafft international nicht mehr akzeptierte Sonderregelungen für kantonale Statusgesellschaften ab. Sie bietet dazu Ersatz-Steuerinstrumente, passt den nationalen Finanzausgleich an und stellt den Kantonen mehr Mittel aus der direkten Bundessteuer zur Verfügung. Zusätzlich hat das Parlament eine Verknüpfung mit der Finanzierung der AHV beschlossen. Für jeden Steuerfranken, der wegen der Vorlage entfällt, soll ein Franken in die AHV fliessen (insgesamt: zwei Milliarden Franken pro Jahr).
 
Geringer Anpassungsbedarf in Luzern
Der Luzerner Regierungsrat spricht sich klar für die STAF-Vorlage aus. International akzeptierte Regeln bei den Unternehmenssteuern sind zentral für den Wirtschaftsstandort Schweiz und sichern Arbeitsplätze und Steuereinnahmen. Die Vorlage ist aus kantonaler Sicht wichtig und bringt verschiedene Verbesserungen. So erhält der Kanton zusätzliche Mittel aus der direkten Bundessteuer – 38 Millionen Franken pro Jahr. Gleichzeitig ist der steuerliche Anpassungsbedarf klein, weil im Kanton Luzern mit der Senkung des Gewinnsteuersatzes eine wesentliche Massnahme bereits 2012 vorweggenommen wurde. Luzern ist somit auch ohne Sonderregelungen für Statusgesellschaft steuerlich attraktiv. Entsprechend will der Kanton Luzern von den verschiedenen neuen Möglichkeiten zur Entlastung von Unternehmen nur sehr zurückhaltend Gebrauch machen. Unter dem Strich profitieren sowohl der Kanton wie auch die Gemeinden finanziell von der STAF-Vorlage.
 
Höhere Beiträge aus dem nationalen Finanzausgleich
Aus Luzerner Sicht sind insbesondere die Anpassungen am nationalen Finanzausgleich (NFA) zentral. Um den NFA im Gleichgewicht zu halten, werden Unternehmensgewinne mit der STAF-Vorlage künftig weniger stark gewichtet. Damit werden grobe Fehlanreize beseitigt, die im Kanton Luzern in den vergangenen Jahren zu massiv tieferen NFA-Beiträgen geführt haben. Das neue System wird sich demgegenüber positiv auf die Beiträge aus dem NFA auswirken. Damit wird eine wichtige Forderung des Kantons Luzern erfüllt, die 2017 der Kantonsrat mit der Standesinitiative «Abschaffung von NFA-Fehlanreizen» auf nationaler Ebene deponiert hat.
 
Auf kantonaler Ebene werden die Vorgaben der STAF-Vorlage mit der aktuell laufenden Steuergesetzrevision 2020 umgesetzt. Gleichzeitig sind die Mehreinnahmen aus der STAF-Vorlage Teil der Gegenfinanzierung der Aufgaben und Finanzreform 18 (AFR18), über die die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ebenfalls am 19. Mai 2019 abstimmen werden.
 
Wichtig für Sicherheit und Tourismus
Zur zweiten eidgenössischen Abstimmungsvorlage vom 19. Mai 2019 – der Übernahme der EU-Waffenrichtlinie – hat sich der Regierungsrat bereits im Rahmen der Vernehmlassung zustimmend geäussert. Ein Nein könnte in letzter Konsequenz zu einer Beendigung der Schengen-Zusammenarbeit führen. Dies hätte negative Folgen im Bereich der Sicherheit und für den Tourismus. Die Sicherheitsbehörden hätten keinen Zugriff mehr auf das Schengener Informationssystem und das Schengen-Visum wäre in der Schweiz nicht mehr gültig.
 
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:
• Ausgeglichener Finanzhaushalt
• Wirtschaftsfreundliches Umfeld

Kontakt

Regierungsrat Marcel Schwerzmann
Finanzdirektor
Telefon 041 228 55 41
marcel.schwerzmann@lu.ch