Mitteilung

27. März 2019

Zum Schutz der Wildtiere müssen Hunde von April bis Juli an die Leine

Um junge Wildtiere und brütende Vögel zu schützen, gilt im Kanton Luzern vom 1. April bis 31. Juli 2019 im Wald und am Waldrand Leinenpflicht. Hundehalterinnen und Hundehalter, welche die Leinenpflicht missachten, riskieren eine Busse.
 
Vom 1. April bis 31. Juli gilt im ganzen Kanton Luzern eine Leinenpflicht für Hunde im Wald sowie näher als 50 Meter zum Waldrand. Sie dient während der Brut- und Setzzeit dem Schutz der Wildtiere und ihrer Jungen. Durch freilaufende Hunde besonders gefährdet sind trächtige Rehe und ihre frisch gesetzten Kitze, junge Feldhasen, Füchse oder Dachse sowie am Boden brütende Vögel und ihre Gelege. Ein Versuchsprojekt mit Junghasen-Attrappen zeigte, dass diese sehr häufig von freilaufenden Hunden «erbeutet» wurden, doppelt so häufig wie von Füchsen.
 
Hunde-Leinenpflicht wird kontrolliert
Die Hunde-Leinenpflicht ist seit 2014 in der kantonalen Jagdverordnung verankert. Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald und andere Interessengruppen leisteten in den vergangenen Jahren sehr viel Aufklärungsarbeit, um Hundehalterinnen und Hundehalter verstärkt zu sensibilisieren. Wer sich nicht an die Leinenpflicht hält, riskiert eine Ordnungsbusse von 100 Franken.
 
Wir danken den Hundehalterinnen und Hundehaltern für ihre Rücksichtnahme auf die Schutzbedürfnisse der Wildtiere und ihrer Jungen.
 
Anhang
Video
Bild 1: Junghasen bleiben bei Gefahr regungslos liegen und werden häufig Beute von freilaufenden Hunden (Foto: Nicolas Martinez).
Bild 2: Vor allem Junghasen werden häufig Beute von freilaufenden Hunden. Auf dem Bild: Zwei wenige Tage alte Junghasen. (Foto: Nicolas Martinez).
 
Die Bilder können für den einmaligen Gebrauch im Zusammenhang mit Artikeln zu dieser Mitteilung und unter Angabe des Bildautors Nicolas Martinez verwendet werden.

Kontakt

Philipp Amrein
Dienststelle Landwirtschaft und Wald
Fachbereichsleiter Jagd und Fischerei
Telefon 041 349 74 84
philipp.amrein@lu.ch
 
Peter Ulmann
Dienststelle Landwirtschaft und Wald
Abteilungsleiter Natur, Jagd und Fischerei
Telefon 041 349 74 85
peter.ulmann@lu.ch