Newsletter Freiwilligenarbeit 1/2019

Wissenswertes und Informatives aus der Arbeit der Koordinationsstelle für Freiwilligenarbeit im Asyl- und Flüchtlingsbereich

Inhalt

Vorwort
Mentoringprogramm für unbegleitete Minderjährige (MNA) / Tandembegleitung mit Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich
Häufig gestellte Fragen
Aus der Praxis
Gut zu wissen
Ausblick

Vorwort

Liebe Leserinnen und Leser
Liebe Freiwillige
Seit dem 1. März ist das neue Asylverfahren in Kraft. Ziel des Bundes ist es, innert 140 Tagen über ein Asylgesuch zu entscheiden. Indem die Betroffenen möglichst schnell einen Entscheid erhalten, soll bei Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen ein früher Einstieg in den Integrationsprozess gefördert werden. Mit Einführung der Integrationsagenda Schweiz (IAS) im Mai wird die Integration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen nochmals intensiviert. Durch die für alle Kantone geltenden Wirkungsziele wird der Integrationsprozess klarer, strukturierter und verbindlicher. Mit Hilfe der vorgesehenen durchgehenden Fallführung wird der Integrationsprozess zudem enger begleitet. Die Flüchtlinge kennen ihre Mitwirkungspflicht und ihren Integrationsauftrag. Den Freiwilligen kommt weiterhin eine wichtige Rolle zu: Sie setzen ihre Beziehungen dafür ein, Neuzugezogenen Zugang zu sozialen und beruflichen Netzwerken zu ermöglichen, begleiten und unterstützen sie im Alltag und vermitteln ihnen wichtige Informationen zum Leben in der Gemeinde. Gerade bei Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen, die nicht berufstätig sind und deshalb auch wenig Kontaktmöglichkeiten mit der hiesigen Bevölkerung haben, ist dies enorm wichtig. Ihr freiwilliges Engagement ist und bleibt für uns wertvoll!
 
Marianne Bachmann
Koordinatorin Freiwilligenarbeit

Mentoringprogramm für unbegleitete Minderjährige (MNA) / Tandembegleitung mit Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich

Sie möchten sich als Freiwillige engagieren für asylsuchende Personen oder Flüchtlinge? Überlegen sie sich im Vorfeld, wie Sie sich am liebsten einbringen möchten und nehmen Sie Kontakt mit der Koordinationsstelle Freiwilligenarbeit auf.
 
Die Mitarbeitenden des Sozialdienstes der DAF melden der Koordinationsstelle den Bedarf einer Begleitung von Flüchtlingspersonen. Die Koordinatorin für Freiwilligenarbeit bearbeitet die entsprechenden Gesuche. Bei passender Nachfrage werden Sie zu einem ersten Treffen mit der asylsuchenden Person/ Flüchtlingsperson, der Sozialarbeiterin und der Koordinatorin Freiwilligenarbeit eingeladen. Im Erstgespräch werden Erwartungen geklärt und evtl. bereits Ziele vereinbart.
 
Vielleicht begleiten Sie schon Flüchtlinge oder asylsuchende Personen in ihrer Gemeinde. Mit den regelmässigen, persönlichen Kontakten haben Sie verbindliche Freundschaften aufgebaut. Sie kennen die alltäglichen Herausforderungen der geflüchteten Personen. Falls Sie verbindliche Patenschaften unterhalten, bitten wir Sie, sich ebenfalls bei der Koordinationsstelle zu melden. Gerne würden wir Ihre Kontaktdaten aufnehmen und diese der Flüchtlingsperson zuordnen. Wir versprechen uns damit eine deutliche Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Ihnen als Freiwillige, den fallführenden Personen und den Flüchtlingen.
 
Marianne Bachmann beantwortet gerne ihre Fragen zum Mentoringprogramm mit MNA oder den Tandems mit Erwachsenen. Wichtige Merkblätter und Reglemente zur Freiwilligenarbeit finden Sie hier.

Häufig gestellte Fragen

Welche Kosten für Zahnbehandlungen werden bei Asylsuchenden vom Kanton übernommen?
Die Behandlungen im Rahmen der sozialen Zahnmedizin (Bezüger von Ergänzungsleistungen, von wirtschaftlicher Sozialhilfe, Asyl- und Flüchtlingswesen etc.) unterstehen speziellen Abläufen und Einschränkungen.
 
Bei Asylsuchenden werden Notfallbehandlungen (schmerzstillende Behandlungen) zu Lasten der wirtschaftlichen Sozialhilfe übernommen. Für sämtliche nicht-schmerzstillende Behandlungen oder Sanierungen muss vom behandelnden Zahnarzt ein Kostenvoranschlag eingeholt werden. Dieser wird zur Prüfung an die DAF weitergeleitet. Die DAF stellt anhand des Kostenvoranschlags eine Kostengutsprache für die bevorstehende Behandlung aus.
 
Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene, welche wirtschaftliche Sozialhilfe beziehen, nehmen zur ersten Konsultation das von der DAF ausgestellte Formular für zahnärztliche Behandlungen mit. Das Formular ist beim Sozialdienst der DAF erhältlich. Die Zahnärzte kennen dieses Formular. Es zeigt ihnen auf, dass die Zahnbehandlungen von der DAF abgerechnet werden. Es besteht auch die Möglichkeit, dass das Formular vom Sozialdienst der DAF direkt elektronisch an die Zahnarztpraxis weitergeleitet wird.
 
Klientinnen und Klienten, die keine wirtschaftliche Sozialhilfe beziehen, fianzieren die Behandlungen selber.

Aus der Praxis

Sohail Khan und Lea Imbach haben zusammen mit einem Team von Freiwilligen ein Sprachförderangebot in Asylzentren des Kantons Luzern aufgebaut. Nebenbei engagieren sie sich in Zusammenarbeit mit Education for Integration an verschiedenen Events im Neubad Luzern. Marianne Bachmann im Gespräch mit den beiden Freiwilligen.
 
Sohail, du hast dich vor einiger Zeit bei der DAF gemeldet und mitgeteilt, dass du dich gerne in der Sprachförderung für geflüchtete Menschen engagieren möchtest. Was hat dich dazu bewogen?
Als Asylsuchender wurde ich vor drei Jahren dem Kanton Luzern zugewiesen und im Durchgangszentrum (DGZ) Rothenburg einquartiert. Leider konnte ich da nur einen Monat in den Deutschkurs. Ich nutzte die Zeit, um mich mit Leuten in der Stadt zu treffen und zu vernetzen. Ich habe ihnen vom Leben in einem Asylzentrum erzählt und ihnen mitgeteilt, dass viele Bewohnerinnen und Bewonner unbedingt Deutsch lernen möchten. So konnte ich einige Jugendliche motivieren, sich für die geflüchteten Menschen in der Sprachförderung zu engagieren. Nach einem klärenden Gespräch mit der Koordinationsstelle Freiwilligenarbeit konnten wir im DGZ Rothenburg mit der ersten Deutschgruppe starten.
 
Wie organisiert ihr die Sprachförderungsangebote in den Asylzentren?
Das Pilotprojekt in Rothenburg hat sich sehr gut entwickelt und das Angebot wurde von den Bewohnerinnen und Bewohnern rege genutzt. Dies hat uns dazu bewogen im Herbst 2016 mit einer weiteren Deutschgruppe im Aufenthaltszentrum (AZ) Ebikon zu starten. Im DGZ Grosshof engagieren sich seit kurzem vier Freiwillige in der Hausaufgabenhilfe. Demnächst werden wir das Deutschangebot auch im DGZ Sonnenhof anbieten. Die Gruppen bestehen aus zehn bis zwölf Freiwilligen. Wenn eine Person die Gruppe verlässt, rekrutieren wir ein neues Mitglied. So ist gewährleistet, dass wir immer genügend Freiwillige zur Verfügung haben. Alle Freiwilligen unterzeichnen eine Einsatzvereinbarung mit der DAF. Jede Deutschgruppe arbeitet autonom. Die Gruppenmitglieder arbeiten mit unterschiedlichen Lernunterlagen. Eine Person ist für die Administration der Gruppen verantwortlich. Über eine Doodle-Umfrage und einem WhatsApp-Chat werden die Einsätze über zwei bis drei Monate geplant. Das Deutschangebot steht den Bewohnerinnen und Bewohnern zweimal wöchentlich jeweils von 19.00 bis 21.00 Uhr zur Verfügung. Bei der Planung wird strikte darauf geachtet, dass immer zwei Gruppenmitglieder vor Ort sind.
 
Über die Non-Profit Organisation Education for Integration organisiert ihr neben den Sprachförderungsangeboten verschiedene Events im Neubad in Luzern. Was sind das für Angebote?
Ein wichtiger Anlass für uns ist Bong Da City, den wir unter dem Motto «Lasst Fremde Freunde werden» organisieren. Der Event startet mit syrisch-afghanischem Essen und fokussiert sich jeweils auf eine bestimmte Thematik. So haben wir z.B. am 13. April einen Bong Da City zum Thema Frauenrecht geplant. Nur dank der Unterstützung engagierter Freiwilliger und geflüchteter Menschen ist es uns möglich, diesen Anlass durchzuführen. Der Anlass bietet aber auch die Möglichkeit, uns mit Menschen, die sich für Flüchtlingspersonen engagieren möchten, auszutauschen und sie für ein Engagement zu motivieren. Seit Februar 2019 haben wir jeweils am Donnerstag von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr das Sprachkaffee geöffnet. Es soll geflüchteten Menschen die Möglichkeit bieten, sich mit Deutschsprechenden in einer lockeren Atmosphäre auf Deutsch zu unterhalten. Das Angebot sehen wir u.a. als Ergänzung zum Deutschangebot in den Zentren. So haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, ihr erlerntes Wissen praktisch umzusetzen. Auch bei diesem Angebot werden immer genug Freiwillige eingeplant, so dass die Teilnehmenden auch wirklich die Möglichkeit haben, mit jemanden Deutsch zu sprechen.
 
Was motiviert die Freiwilligen, sich regelmässig für geflüchtete Menschen zu engagieren?
Unsere Generation wird mit Flüchtlingspersonen und Menschen mit Migrationshintergrund stärker konfrontiert werden als Generationen vor uns. Sie sind oder werden Teil von uns. Deshalb haben wir Jüngeren vielleicht etwas weniger Berührungsängste und können eher auf Augenhöhe mit geflüchteten Menschen umgehen. Unser Freiwilligenengagement sehen wir als sinnvolle Tätigkeit ohne eine Gegenleistung zu erwarten. Wir spenden Zeit anstelle von Geld und tragen etwas zur Gemeinschaft bei. Mit unserem Engagement möchten wir geflüchtete Menschen und Einheimische auf eine lockere und niederschwellige Art zusammenbringen. Flüchtlingspersonen müssen aber selber auch etwas zur Integration beitragen, wenn sie in der Schweiz bleiben wollen. Sie müssen aktiv auf andere zugehen und Kontakte knüpfen. Wir können die geflüchteten Menschen mit unseren Aktivitäten und dem Deutschangebot dabei etwas unterstützen. Es ist wichtig, dass Flüchtlingspersonen sich auch für andere engagieren, z.B. mit Kochen. Für eine erfolgreiche Integration müssen bei Seiten etwas beitragen im Sinne von Geben und Nehmen.
 
Sohail und Lea, ich bedanke mich herzlich für das Interview und danke all euren Freiwilligen für ihr wertvolles Engagement im Asyl- und Flüchtlingsbereich. Die Freiwilligen leisten mit ihrer Unterstützung einen nachhaltigen Beitrag in der Integrationsförderung.

Gut zu wissen

Erwerbstätigkeit Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene
Ab dem 1. Januar 2019 gilt für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit von vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen das vereinfachte Meldeverfahren. Das Bewilligungsverfahren entfällt somit. Gemäss Art. 85a AIG ist die Aufnahme und Beendigung der Erwerbstätigkeit sowie ein Stellenwechsel vom Arbeitgeber vorgängig bei der zuständigen kantonalen Behörde am Arbeitsort (bzw. Sitz des Arbeitgebers) zu melden.
 
Meldepflichtige Ereignisse:
- Aufnahme der Tätigkeit
- Aufnahme einer Tätigkeit im Nebenerwerb
- Beendigung der Tätigkeit
 
Die Meldung ist in elektronischer Form an das Amt für Migration (AMIGRA) zu übermitteln. Im Ausnahmefall (kein Internetzugang) kann das Formular auf dem Postweg eingereicht werden. Die Meldung von Stellenantritten für vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge wird mit dem Meldeformular per Mail an migration@lu.ch zugestellt. Das Formular ist hier verfügbar.
 
Die Meldung hat vor Arbeitsbeginn zu erfolgen und ist durch den Arbeitgeber, den Selbständigen oder den Beauftragten vorzunehmen. Die Meldung ist kostenlos. Nach Übermittlung der Meldung ist die Aufnahme der Erwerbstätigkeit gestattet. Die gesendete E-Mail gilt als Bestätigung zur Aufnahme der Erwerbstätigkeit. Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer erhalten eine anderweitige Bestätigung. Ein kostenpflichtiger Stellenantritt (Verfügung) entfällt.
 
Weitere Informationen zum Meldeverfahren finden Sie hier.
 

Ausblick

Flucht und Trauma: Worunter Betroffene leiden und wie Freiwillige damit umgehen können
Montag, 27. Mai 2019, 18.00 – 21.00 Uhr, Pfarreisaal Menznau
 
Fluchtgründe und Flucht sind belastende, meist auch traumatisierende Ereignisse im Leben eines Menschen. Traumatisiert – ein häufig gebrauchter Begriff zur Beschreibung von Menschen mit Fluchthintergrund. Doch was bedeutet das konkret?
 
Die Teilnehmenden erhalten Informationen zu folgenden Aspekten
 
Was macht ein Trauma aus und was passiert dabei mit dem Menschen?
Welche Arten von Traumata gibt es und wie wirken sie sich auf die Gesundheit aus?
Wie unterscheiden sich unmittelbare und längerfristige Reaktionen auf traumatische Erfahrungen?
Wie ist das Vorgehen und welches sind die Ziele in der TraumabehandlungUnd was bedeutet dies für Freiwillige im Austausch mit Geflüchteten?
Wie kann ich die Ressourcen von Flüchtlingen stärken?
Wie gelingt es mir, eine Balance zwischen Engagement und Abgrenzung zu finden?
 
Neben der Informationsvermittlung bietet dieser Abend Gelegenheit zum Austausch mit anderen Freiwilligen und zur Selbstreflektion.
 
Leitung:
Sara Michalik, lic. phil., Fachpsychologin für Psychotherapie FSP, CAS in Traumatherapie, Projektleitung Psy4Asyl, Präsidentin Paxion
 
Bitte melden Sie sich für die Veranstaltung an bei Marianne Bachmann (marianne.bachmann@lu.ch).
 
 
Asylrecht
Dienstag, 10. September 2019, 18.00 Uhr – 21.00 Uhr, Chilestrasse 3, Rain
 
Als Asylsuchende werden Personen bezeichnet, die ein Asylgesuch in der Schweiz eingereicht haben. Mit der Einreichung eines Asylgesuches startet das Asylverfahren, das mehrere Schritte umfasst und mit dem Asylentscheid endet. Diese einzelnen Schritte sollen kurz angesprochen und erläutert werden. Im Anschluss daran wird auf die verschiedenen Aufenthaltsregelungen, die aus einem Asylverfahren resultieren können, die damit verbundenen Rechte und Pflichten sowie Zukunftsperspektiven für die betroffenen Personen eingegangen. Ziel der Veranstaltung ist es, dass die Teilnehmenden einen besseren Überblick über das Asylwesen erhalten und allfällige rechtliche Fragen geklärt werden können.
 
Leitung:
Nicole Scheiber, Mitarbeiterin Stab/gesetzliche Vertretung MNA, Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen
 
Bitte melden Sie sich für die Veranstaltung an bei Marianne Bachmann (marianne.bachmann@lu.ch).
 
 
Lost in Translation: Kulturelle Unterschiede kennen und verstehen
Donnerstag, 7. November 2019, 18:00 - 21:00 Uhr, Pfarreisaal Adligenswil
 
Die Lebensgeschichten und -umstände von Personen aus dem Asylbereich stellen oft hohe Ansprüche an eine einfühlsame Beziehungsgestaltung. Eine zusätzliche Herausforderung sind kulturelle Unterschiede, welche die Zusammenarbeit gleichzeitig bereichern und erschweren. Am Workshop unternehmen wir eine gemeinsame Tour d’Horizon, auf der wir zentralen Unterschieden nachspüren und sie in der gemeinsamen Diskussion besser verstehen lernen; der Fokus liegt dabei auf vom Islam geprägten Kulturen. Die Teilnehmenden erhalten so das nötige Rüstzeug, um erschwerende Aspekte besser einordnen und bereichernde Aspekte bewusster gestalten zu können.
 
Leitung:
Sereina Näf, Mitarbeiterin Stab, Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen
 
Bitte melden Sie sich für die Veranstaltung an bei Marianne Bachmann (marianne.bachmann@lu.ch).
 
 
Aktionswoche Asyl
15. - 23. Juni 2019
 
Die Aktionswoche Asyl hat zum Ziel, die Luzerner Bevölkerung anzuregen, sich vertieft, sachlich und respektvoll mit den Themen Flucht und Asyl auseinanderzusetzen.
 
Unter dem Motto «Fremde sein - Freunde werden» schaffen diverse Veranstaltungen in den Gemeinden und Städten des Kantons Begegnungsorte und fördern so einen lebendigen Austausch. Ob Kunstausstellungen, gemeinsame Essen, Theater, Lesungen oder Konzerte: Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, Neues zu lernen und miteinander ins Gespräch zu kommen.
 
Auf der Website w w w. aasyl. ch werden in den kommenden Wochen die verschiedenen Veranstaltungen aufgeschaltet.
 
Sie planen eine Veranstaltung im Rahmen der Aktionswoche Asyl? Dann finden Sie ebenfalls auf der Website wichtige Informationen.
 
 
Wanderausstellung Zusammenleben
April bis Oktober 2019
 
12 Gemeinden der Region Sursee Mittelland führen gemeinsam die Wanderausstellung zum Thema «Zusammenleben» durch. Die Ausstellung hat zum Ziel, Zusammenleben sichtbar zu machen, mit der Bevölkerung über das Zusammenleben nachzudenken, zu diskutieren und die aktive Gestaltung des Zusammenlebens anzuregen. Bevölkerung und Vereine haben über 1000 Fotos zur Verfügung gestellt. Ueli Meyer, Fotograf und Ausstellungsmacher gestaltete daraus 12 Plakate. Diese werden von Frühling bis Herbst in der Region zu sehen sein.
 
Wann und in welchen Gemeinden die Wanderausstellung zu Besuch ist, können Sie hier nachschauen.
 

Kontakt

​KANTON LUZERN
Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen
Gibraltarstrasse 3
6002 Luzern