| | | | | lawa-Newsletter LandwirtschaftMärz 2019 Sehr geehrte Damen und Herren Die Anforderungen an einen landwirtschaftlichen Betrieb sind hoch. Mit unseren Kurzbeiträgen unterstützen wir Sie dabei, wichtige Termine und Vorgaben zeitgerecht wahrzunehmen. Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns.
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| | Betriebsspiegel 2018 | Der Betriebsspiegel 2018 ist ein Zusammenzug von ÖLN-relevanten Daten, der als Hilfsdokument für die Berechnung der Nährstoffbilanz dienen kann. Der Betriebsspiegel 2018 ist auf agate.ch aufgeschaltet, ausser für diejenigen Betriebe, die bis am 9. März 2019 die Strukturdatenerhebung noch nicht abgeschlossen haben. Bei diesen Betrieben wird der Betriebsspiegel bis Mitte April 2019 aufgeschaltet. Keinen Betriebsspiegel erhalten Betriebe mit einem Bewirtschafterwechsel oder einer Änderung bei der Betriebsform.
Anforderungen an die Nährstoff-/Futterbilanz | |
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| | Auf Stacheldrahtzaun verzichten | Die Dienststelle lawa empfiehlt auf die Anwendung von Stacheldraht, wenn immer möglich, zu verzichten. Von den Stacheln geht ein nicht zu unterschätzendes Verletzungsrisiko für Mensch und Tier aus. Wo er noch vorhanden ist, sind alternative Zaunsysteme zu prüfen. Stacheldraht soll nur noch an exponierten Lagen (Absturzgefahr) eingesetzt werden. Für das Einzäunen von Lamas, Alpakas, Pferden und Eseln ist die Verwendung von Stacheldraht gesetzlich untersagt.
Merkblatt: Weidezäune | |
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| | Nachmeldungen für "in-situ-Erhaltung" möglich | Für das Pilotprojekt "In-Situ-Erhaltung genetische Vielfalt von Futterpflanzen" ist das Flächenkontingent noch nicht ausgeschöpft. Deshalb möchten wir interessierte Landwirte auffordern, eine entsprechende Anmeldunge bis zum 12. April 2019 einzureichen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. lawa: otto.barmettler@lu.ch, Tel. 041 349 74 52 BBZN Schüpfheim: marco.odermatt@edulu.ch, Tel. 041 485 88 27
Merkblatt: in-situ-Erhaltung Futterpflanzen Anmeldung: in-situ-Erhaltung Futterpflanzen | |
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| | Biodiversitätsförderflächen: Schnittregime beachten | Achten Sie auf das Schnittregime Ihrer BFF gemäss Ihrem aktuellen Flächenverzeichnis. Falls es auf Ihrem Flächenverzeichnis nicht mit demjenigen gemäss QII-Attest oder der Vereinbarung Vernetzung übereinstimmt, so melden Sie sich für Flächen mit QII bei lawa und für die übrigen Flächen bei Ihrer Trägerschaft Vernetzungsprojekt. Falls Sie bei der Betriebsdatenerhebung die Fläche einer BFF Wiese anpassen wollten, diese dazu gelöscht (in Agate gelb hinterlegt) und neu erfasst haben, gingen die Informationen zu den Schnittregimen «Flex» oder «Staffelmahd» verloren.
Mehr: Bewirtschafter in Vernetzungsprojekten | |
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| | lawa-Bericht 2018 | Die Arbeit der Mitarbeitenden der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) wurde im Berichtsjahr 2018 von aussergewöhnlichen Ereignissen geprägt: Die Stürme anfangs Jahr und die Trockenheit im Sommer. Die Bewältigung dieser Ereignisse und ihrer Auswirkungen forderte die Mitarbeitenden: Notabfischungen, Aufräum- und Holzerarbeiten, Waldbrandgefahr, Ausnahmeregelungen in der Landwirtschaft, Auskünfte an die Bevölkerung und Medien.
Mehr: lawa-Bericht | |
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| | Die nächsten Termine | Nacherhebung Bewirtschafterwechsel, Parzellen, BFF-Kulturen 15. April bis 1. Mai 2019 Nachmeldung von Tierbeständen bis 1. Mai 2019 Formular: Änderung Tierbestand im Beitragsjahr
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KontaktLandwirtschaft und Wald (lawa) Centralstrasse 33, Postfach 6210 Sursee Telefon 041 349 74 00 E-Mail lawa@lu.ch
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