Newsletter Steuern Luzern
11 / 2019 Steuer+Praxis

1.4.2019

Grundstückgewinnsteuer: Luzerner Altbesitzregelung verletzt kein Bundesrecht

Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Altbesitzregelung gemäss § 11 GGStG, mit welcher die Gestehungskosten des veräusserten Grundstücks zu einem bestimmten Zeitpunkt fingiert werden, kein übergeordnetes Recht verletzt.
 

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