Mitteilung

10. April 2019

Mountainbiken im Wald: Bleib auf dem Weg

Im Wald hat Mountainbiken als Freizeitsport stark zugenommen. Beliebt sind schmale Naturwege. Doch gemäss Waldgesetz darf nur auf geschotterten oder als Bike-Weg signalisierten Wegen gefahren werden. Um Konflikte mit anderen Nutzergruppen zu vermeiden und genügend störungsarme Lebensräume für Wildtiere zu erhalten, weist die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) auf wichtige Regeln für Mountainbiken im Wald hin.
 
Die Nachfrage nach attraktiven Bike-Wegen nimmt auch im Wald zu. Dabei können Konflikte mit anderen Nutzergruppen auftreten. Die starke Zunahme der Anzahl Bikerinnen und Biker sowie Fahrten quer durch den Waldbestand führen zu erheblichen Störungen für Wildtiere, zu Schäden an Wegen und zu gefährlichen Situationen bei Waldarbeiten oder bei Begegnungen mit anderen Waldbesuchenden.
 
Im Wald gilt ein freies Betretungsrecht, jedoch kein freies Befahrungsrecht. Um störungsarme Lebensräume für Wildtiere zu erhalten und aus Respekt vor dem Waldeigentum, dürfen Biker und Bikerinnen gemäss Luzerner Waldgesetz ausschliesslich befestigte (geschotterte) oder als Bike-Weg signalisierte Waldwege befahren. Die gleiche Regelung gilt für Reiterinnen und Reiter.
 
Projekte in den Regionen initiieren
Im Kanton Luzern gibt es bisher kaum signalisierte Bike-Wege. Die wenigen bestehenden Mountainbike-Routen verlaufen auf befestigten Waldwegen. Die grösste Herausforderung ist es, für Bike-Wege Trägerschaften und die Finanzierung zu finden. Denn dazu bestehen keine Regelungen wie bei den Wanderwegen. Geplant ist, in den Regionen Projektgruppen zu schaffen, um Lösungen für legale, signalisierte Bike-Wege zu erarbeiten und gleichzeitig störungsarme Wildlebensräume zu sichern. In einer Projektgruppe sollen Bikerinnen und Biker, Waldeigentümerinnen und -eigentümer, Gemeindevertreterinnen und -vertreter, Jägerinnen und Jäger sowie andere Betroffene mitwirken. In Neudorf und im Bireggwald Luzern laufen derzeit Pilotprojekte. Zudem ist die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) mit Vertreterinnen und Vertretern von Bike-Organisationen, dem Verband der Luzerner Waldeigentümer, Revierjagd Luzern und den Naturschutzorganisationen sowie dem Verband Luzerner Gemeinden und den regionalen Entwicklungsträgern (RET) im Austausch.
 
Störungen eingrenzen
Rücksichtsvolles Mountainbiken auf geeigneten Wegen ist gut für die Gesundheit und naturverträglich. Jedoch sind Wildtiere auf störungsarme Lebensräume angewiesen. Sind Störeinflüsse zu häufig oder zu lange oder erfolgen sie zu einem ungünstigen Zeitpunkt, beispielsweise in der Dämmerung, kann das zu Belastungen und Stress führen. Stress hat auch bei Tieren vielerlei negative Folgen. Vögel, Marder, Rehe oder Kleinsäuger verändern ihr Nahrungsverhalten und ziehen sich in ruhige Gebiete zurück. Hier kann die Konzentration der Wildtiere zu Schäden führen, beispielsweise wenn junge Waldbäume durch Rehwild stärker verbissen werden. An exponierten Stellen führt Mountainbiken zudem zu Erosionsschäden. Zum Teil entstehen engverzweigte Wegnetze, welche die Waldverjüngung behindern. Für legale Bike-Wege ist ausserdem die Zustimmung der Waldeigentümer erforderlich. Es ist zu regeln, wer die Verantwortung für Unterhalt und Sicherheit sowie die Finanzierung trägt.
 

Regeln für das Mountainbiken im Wald

 
erlaubt:
- Biken auf befestigten Wegen. Befestigte Waldwege sind Wege, die mit einer Tragschicht aus Schotter oder ähnlichem Material verstärkt wurden.
- Signalisierte Bike-Wege benutzen (Schild Mountainbike auf roten Grund)
 
nur mit Bewilligung:
- Anlegen, ändern und signalisieren von Bike-Wegen
- Errichten von Hindernissen
 
verboten:
- Biken quer durch den Waldbestand sowie auf unbefestigten, nicht als Bike-Weg signalisierten Waldwegen (Fusswege, Trampelpfade, forstliche Rückewege, ehemalige Reist- und Hohlwege).

Anhang
Bild 1: Signalisierter Mountainbike-Weg
Bild 2: Illegaler Bikeweg, mitten durch den Lebensraum zahlreicher Tiere und Pflanzen.
Bild 3: Illegaler Bikeweg, der auf eine Waldstrasse führt.
Bild 4: Illegale Installation im Wald
 
Video
 
Flyer Mountainbiken im Wald: Bleib auf dem Weg
Merkblatt Biken und Bikanlagen im Wald
Waldknigge der Arbeitsgemeinschaft für den Wald (AfW)

Kontakt

Bruno Röösli
Abteilungsleiter Wald
Dienststelle Landwirtschaft und Wald
Telefon 041 349 74 71
bruno.roeoesli@lu.ch