Baum auf einer Wiese

lawa-Newsletter Landwirtschaft

April 2019
 
Sehr geehrte Damen und Herren
Die Anforderungen an einen landwirtschaftlichen Betrieb sind hoch. Mit unseren Kurzbeiträgen unterstützen wir Sie dabei, wichtige Termine und Vorgaben zeitgerecht wahrzunehmen. Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns.

Betriebsdatenerhebung 2019 - Nacherhebung

Frühlingsboten im Garten
Haben auf Ihrem Betrieb seit der Betriebsdatenerhebung Veränderungen bezüglich Bewirtschafter, Flächen, BFF-Kulturen (inklusive Bäume) stattgefunden? So nehmen Sie auf agate.ch die Nacherhebung bis am 1. Mai 2019 vor und senden Sie das unterzeichnete Betriebsdatenblatt dem Landwirtschaftsbeauftragten zu. Wie Sie im Detail vorgehen müssen ist im angefügten Merkblatt beschrieben. Beachten Sie, dass das Freischalten auf agate.ch mit erneutem Abschluss nicht in jedem Fall notwendig ist.

Merkblatt: Nacherhebung April 2019

NPr-Futter: Unterlagen einreichen

Schweine
Das Abschlussdatum der Unterlagen "Lineare Korrektur" und "Import/Export-Bilanz" muss 2019 zwischen dem 1. März und 31. August liegen. Dies gilt nicht für die Mastpoulethaltung, bei welcher das Abschlussdatum 2019 fix beim 31. August liegt. Betriebe, welche die Qualinova AG als Kontrollorganisation gewählt haben, müssen die Unterlagen bei der Qualinova AG einreichen. Betriebe, welche eine andere oder keine Kontrollorganisation haben, reichen die Unterlagen beim lawa ein

Merkblatt: Einsatz von NPr-Futter

HODUFLU: Zeitnah erfassen

Hofdüngerlieferung
Verschiebungen von Hof- und Recyclingdünger müssen im Programm HODUFLU erfasst und vom Abnehmer bestätigt werden. Die Erfassung soll möglichst zeitnah beim Liefertermin liegen. Bei einer Verzögerung von über zwei Monaten wird vom System die Meldung der Späterfassung ausgelöst. Bei gewissen Hofdüngerprodukten muss seit dem 1. Januar 2019 eine Gehaltsberechnung im HODUFLU hinterlegt werden. Kümmern Sie sich daher frühzeitig um die Erfassung der von Ihnen verwendeten Produkte und lassen Sie von Ihrem Berater eine aktuelle Hofdüngergehaltsberechnung erstellen.

Afrikanische Schweinepest: Einschleppen verhindern

Bache mit Frischlingen
Die hochansteckende Viruserkrankung ASP hätte bei Einschleppung in die Schweiz einschneidende Folgen auf die Tiergesundheit und den Handel mit Haus- und Wildschweinen. Als Risiko für die Einschleppung gelten Personen, die aus den von der ASP betroffenen Regionen in die Schweiz einreisen (Tierhalter/innen, Saisonniers, Fernfahrer/innen) wie auch Touristen aus der Schweiz, die von einer Jagdreise zurückkehren. Es ist für den Schutz der hiesigen Wild- und Nutztierbestände sowie für die Jagd enorm wichtig, bewusst und umsichtig mit den Risiken umzugehen.

Bald aktuell: Setzzeit der Rehkitze

Rehkitz in Wiese
In die Erntezeit des ersten Schnittes fällt in den meisten Regionen des Kantons Luzern auch die Setzzeit der Rehkitze. Rehgeissen bevorzugen zum Setzen Mähwiesen in Waldrandnähe. Ihre Tarnung kann den Kitzen, beim Mähen der Wiese, das Leben kosten. Deshalb ist es wichtig, dass Wiesen am Abend vor dem Schnitt durch Jäger verblendet, oder am Mähtag nach Kitzen abgesucht werden. Eine grosse Anzahl Jungtiere kann so vor dem qualvollen Mähtod gerettet werden. Die örtliche Jagdgesellschaft unterstützt Sie gerne.

Merkblatt: Rehkitz-Rettung

Die nächsten Termine

 
Nacherhebung Bewirtschafterwechsel, Parzellen, BFF-Kulturen
15. April bis 1. Mai 2019
 
Nachmeldung von Tierbeständen
bis 1. Mai 2019
Formular: Änderung Tierbestand im Beitragsjahr

Kontakt

Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33, Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 349 74 00
E-Mail lawa@lu.ch