| | | | | lawa-Newsletter LandwirtschaftApril 2019 Sehr geehrte Damen und Herren Die Anforderungen an einen landwirtschaftlichen Betrieb sind hoch. Mit unseren Kurzbeiträgen unterstützen wir Sie dabei, wichtige Termine und Vorgaben zeitgerecht wahrzunehmen. Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns.
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| | Betriebsdatenerhebung 2019 - Nacherhebung | Haben auf Ihrem Betrieb seit der Betriebsdatenerhebung Veränderungen bezüglich Bewirtschafter, Flächen, BFF-Kulturen (inklusive Bäume) stattgefunden? So nehmen Sie auf agate.ch die Nacherhebung bis am 1. Mai 2019 vor und senden Sie das unterzeichnete Betriebsdatenblatt dem Landwirtschaftsbeauftragten zu. Wie Sie im Detail vorgehen müssen ist im angefügten Merkblatt beschrieben. Beachten Sie, dass das Freischalten auf agate.ch mit erneutem Abschluss nicht in jedem Fall notwendig ist.
Merkblatt: Nacherhebung April 2019 | |
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| | NPr-Futter: Unterlagen einreichen | Das Abschlussdatum der Unterlagen "Lineare Korrektur" und "Import/Export-Bilanz" muss 2019 zwischen dem 1. März und 31. August liegen. Dies gilt nicht für die Mastpoulethaltung, bei welcher das Abschlussdatum 2019 fix beim 31. August liegt. Betriebe, welche die Qualinova AG als Kontrollorganisation gewählt haben, müssen die Unterlagen bei der Qualinova AG einreichen. Betriebe, welche eine andere oder keine Kontrollorganisation haben, reichen die Unterlagen beim lawa ein
Merkblatt: Einsatz von NPr-Futter | |
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| | HODUFLU: Zeitnah erfassen | Verschiebungen von Hof- und Recyclingdünger müssen im Programm HODUFLU erfasst und vom Abnehmer bestätigt werden. Die Erfassung soll möglichst zeitnah beim Liefertermin liegen. Bei einer Verzögerung von über zwei Monaten wird vom System die Meldung der Späterfassung ausgelöst. Bei gewissen Hofdüngerprodukten muss seit dem 1. Januar 2019 eine Gehaltsberechnung im HODUFLU hinterlegt werden. Kümmern Sie sich daher frühzeitig um die Erfassung der von Ihnen verwendeten Produkte und lassen Sie von Ihrem Berater eine aktuelle Hofdüngergehaltsberechnung erstellen.
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| | Afrikanische Schweinepest: Einschleppen verhindern | Die hochansteckende Viruserkrankung ASP hätte bei Einschleppung in die Schweiz einschneidende Folgen auf die Tiergesundheit und den Handel mit Haus- und Wildschweinen. Als Risiko für die Einschleppung gelten Personen, die aus den von der ASP betroffenen Regionen in die Schweiz einreisen (Tierhalter/innen, Saisonniers, Fernfahrer/innen) wie auch Touristen aus der Schweiz, die von einer Jagdreise zurückkehren. Es ist für den Schutz der hiesigen Wild- und Nutztierbestände sowie für die Jagd enorm wichtig, bewusst und umsichtig mit den Risiken umzugehen.
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| | Bald aktuell: Setzzeit der Rehkitze | In die Erntezeit des ersten Schnittes fällt in den meisten Regionen des Kantons Luzern auch die Setzzeit der Rehkitze. Rehgeissen bevorzugen zum Setzen Mähwiesen in Waldrandnähe. Ihre Tarnung kann den Kitzen, beim Mähen der Wiese, das Leben kosten. Deshalb ist es wichtig, dass Wiesen am Abend vor dem Schnitt durch Jäger verblendet, oder am Mähtag nach Kitzen abgesucht werden. Eine grosse Anzahl Jungtiere kann so vor dem qualvollen Mähtod gerettet werden. Die örtliche Jagdgesellschaft unterstützt Sie gerne.
Merkblatt: Rehkitz-Rettung | |
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| | Die nächsten Termine | Nacherhebung Bewirtschafterwechsel, Parzellen, BFF-Kulturen 15. April bis 1. Mai 2019 Nachmeldung von Tierbeständen bis 1. Mai 2019 Formular: Änderung Tierbestand im Beitragsjahr
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KontaktLandwirtschaft und Wald (lawa) Centralstrasse 33, Postfach 6210 Sursee Telefon 041 349 74 00 E-Mail lawa@lu.ch
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