Mais

lawa-Newsletter Landwirtschaft

September 2020
 
Sehr geehrte Damen und Herren
 
Die Anforderungen an einen landwirtschaftlichen Betrieb sind hoch. Mit unseren Kurzbeiträgen unterstützen wir Sie dabei, wichtige Termine und Vorgaben zeitgerecht wahrzunehmen. Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns.

Bewirtschafterwechsel 2021

Kinder rollen eine Heuballe
Steht auf Ihrem Betrieb im Jahr 2021 eine Betriebsübergabe oder eine Auflösung einer Generationengemeinschaft an? Bitte melden Sie uns dies mit dem Formular Bewirtschafterwechsel bis Ende November 2020, spätestens jedoch bis 31. Dezember 2020. Formulare, die nach dem
31. Dezember 2020 bei der Dienststelle lawa eintreffen, können nur noch gegen Gebühr verarbeitet werden. Zusätzlich ist der Bewirtschafterwechsel auch der zuständigen Kontrollstelle zu melden.

Mehr: Formulare Bewirtschafterwechsel

Meldung Betriebsaufgabe

Ziegen, nichtkommerzielle Tierhalutung
Eine Betriebsaufgabe ist der Dienststelle lawa mit dem Formular Meldung Betriebsaufgabe mitzuteilen. Beachten Sie bitte die Hinweise auf dem Formular. Betriebe, die nach einer Betriebsaufgabe noch kleinere Flächen bewirtschaften und/oder Tiere halten, werden nicht aufgelöst, sondern als Hobbybetrieb/nichtkommerzielle Tierhaltung weiter registriert bleiben. Bei diesen Betrieben wird eine vereinfachte Datenerhebung durchgeführt.

Mehr:  Formular Meldung Betriebsaufgabe

Gesuche um Anerkennung Betrieb/Betriebsform

Landwirtschaftlicher Betrieb
Gesuche um die Anerkennung eines Betriebs, um die Anerkennung bzw. Auflösung einer Betriebsgemeinschaft oder -zweiggemeinschaft sind bis spätestens 31. Dezember 2020 bei der Dienststelle lawa einzureichen. Verspätet eingereichte Gesuche können für das Beitragsjahr 2021 nicht mehr berücksichtigt werden.

Mehr: Gesuchsformular

Einreichung NPr-Berechnungen

Mastpoulets
Die NPr-Berechnungen müssen 2020 bis spätestens am 31. August abgeschlossen werden. Bei der Variante «Lineare Korrektur» ist das Berechnungsblatt, bei der Variante «Import-Exportbilanz» Schweine sind das Inventarblatt sowie das Berechnungsblatt, bei der Mastpoulethaltung die vollständige Impex bis spätestens am 30. September einzureichen.
Kunden der Qualinova AG reichen die entsprechenden Unterlagen bei der Qualinova AG, die übrigen Betriebe bei der Dienststelle lawa, ein.

Details: Merkblatt Einsatz von NPr-Futter

Getreide in weiter Reihe

Getreide in weiter Reihe
Beachten Sie folgendes, wenn Sie die Massnahme «Getreide in weiter Reihe» umsetzen: 1. Fläche: Wählen Sie eine Fläche mit kleinem Unkrautdruck, da sich dieses in den weiten Reihen besser entwickeln kann.
2. Vereinbarung: Schliessen Sie jährlich vor der Saat im lokalen Vernetzungsprojekt eine Vereinbarung ab.
3. Datenerhebung (Februar 2021): Erfassen Sie auf Agate.ch die Massnahme «Getreide in weiter Reihe» direkt bei den entsprechenden Kulturen.

Mehr zur Massnahme «Getreide in weiter Reihe»

Zwischenlagern von Mist auf gewachsenem Boden

Misthaufen mit Vlies abgedeckt.
Die maximale Lagerdauer beträgt 6 Wochen. Der Misthaufen ist mit einem Vlies abzudecken. Es darf kein Mistwasser wegfliessen und der Standort muss sich in genügender Distanz zu Gewässern, Einlaufschächten und Drainagen befinden. Die Standorte der Zwischenlager sind jedes Jahr zu wechseln, um eine Nährstoffanreicherung zu vermeiden. Geflügelmist darf nicht auf dem Feld zwischengelagert werden. Die Zwischenlagerung im Feld ist kein Ersatz für einen Mistplatz beim Stall. Merkblatt: Lagerung von Hofdüngern

Feldaufnahme für die Bodenkartierung zur Bestimmung von Fruchtfolgeflächen

Boden wird überprüft.
Für die Sicherung der fruchtbarsten Landwirtschaftsböden ist das aktuelle Wissen über Böden nicht ausreichend. Einheitliche Daten der Bodeneigenschaften sind notwendig. Der Kanton Luzern ist daran, diese Bodendaten zu erheben. Aktuell finden in den Gemeinden Neuenkirch und Sempach Feldarbeiten für die Bodenkartierung statt. Die Dienststelle Umwelt und Energie (uwe) hat die betroffenen Grundeigentümer/-innen vorab mit einem Brief informiert. Die Arbeiten dauern bis April 2021 und werden von externen Ingenieurbüros durchgeführt. Mehr: fruchtfolgeflaechen. lu. ch

Die nächsten Termine

Einreichen der Unterlagen «Lineare Korrektur» und «Import-Exportbilanz»
bis 30. September 2020
 
Hauptzahlung Direktzahlungen und Beiträge an Ganzjahresbetriebe
9. Oktober 2020
 
Meldung Bewirtschafterwechsel
spätestens bis 31. Dezember 2020, anschliessend gegen Gebühr
 
Gesuch um Anerkennung Betriebe/Betriebsformen
spätestens bis 31. Dezember 2020
 

Kontakt

Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33, Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 349 74 00
E-Mail lawa@lu.ch