Newsletter Steuern Luzern
14 / 2020

07.09.2020

Akontorechnung Staats- und Gemeindesteuern 2020

Es ist wieder soweit: 270'000 Akontorechnungen für die Staats- und Gemeindesteuern sind auf dem Weg zur Steuerkundschaft. Dieses Jahr – coronabedingt - rund drei Monate später als üblich.
 
Die Rechnungen werden auf der Grundlage der deklarierten oder versteuerten Einkommen der Steuerperiode 2019 oder früher ausgestellt. Die häufigste Frage zur Akontorechnung für die laufende Steuerperiode ist jeweils: Wie erhalte ich eine angepasste Akontorechnung, wenn die Akontorechnung wesentlich von den aktuellen Verhältnissen abweicht? Gerade dieses Jahr kann dies vermehrt der Fall sein, falls die Einkommens- und Vermögensverhältnisse 2020 wegen der Coronavirus-Pandemie wesentlich betroffen sind.
 
Eine allfällige Anpassung der Akontorechnung ist für die natürlichen Personen dem Steueramt der Wohnsitzgemeinde zu melden. Die Kontaktdaten sind aus der Akontorechnung in der Absenderzone ersichtlich.
 
Anpassungen der Faktoren von juristischen Personen (inkl. allfälliger kommunaler Aufteilung) sind der Dienststelle Steuern, Abteilung Juristische Personen, zu melden (faktorenjp.dst@lu.ch oder Telefon 041 228 56 40).
 
Den Akontorechnungen für die natürlichen Personen liegt ein Merkblatt bei, aus dem alle wichtigen Informationen ersichtlich sind.
 

> Merkblatt: Informationen zur Akontorechnung 2020

Kontakt

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Buobenmatt 1
Postfach 3464
6002 Luzern
Telefon 041 228 56 56
E-Mail steuern@lu.ch