| | | | | lawa-Newsletter Landwirtschaft Anpassungen bei der Bekämpfung von FeuerbrandAugust 2020
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| | | Sehr geehrte Damen und Herren Seit dem 1. Januar 2020 gilt eine neue Pflanzengesundheitsverordnung. Diese hat Auswirkungen auf die Bekämpfungsmassnahmen des Feuerbrandes. Da der Feuerbrand den Status als Quarantäneorganismus verloren hat, wurden alle Schutzobjekte aufgehoben. Damit Gebiete mit optimalen Bedingungen für den Kernobstbau trotzdem noch einen gewissen Schutz vor Feuerbrand erhalten, hat der Kanton Luzern sogenannte Gebiete mit geringer Prävalenz ausgeschieden.
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| | Gebiete mit geringer Prävalenz | Feuerbrand stellt weiterhin eine Gefahr für Erwerbsobstbetriebe dar. Deshalb bietet der Bund im Rahmen der Richtlinie Nr. 3 die Möglichkeit, Gebiete mit geringer Prävalenz auszuscheiden. Darunter fallen Gebiete mit optimalen agronomischen Bedingungen für den Kernobstanbau und mit Potenzial zur weiteren Entwicklung sowie Gebiete mit pflanzenpasspflichtigen Baumschulen. Diese vom Bund genehmigten Gebiete mit geringer Prävalenz sind im Geoportal erfasst und werden im Kantonsblatt vom 29. August 2020 publiziert.
Geoportal: Gebiete mit geringer Prävalenz Kantonsblatt: zu den Ausgaben | |
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| | Wichtigste Änderungen in der Feuerbrandbekämpfung im Kanton Luzern | - Sämtliche bestehenden Schutzobjekte wurden aufgehoben. - Die Kontrollen und die Bekämpfungsstrategie konzentrieren sich auf die anfälligen Wirtspflanzen für den Erwerb (Apfel, Birne, Quitten) sowie die anfälligen Wirtspflanzen in deren Umgebung (Mostbirnen, Quitten, Weissdorn). - Bewirtschafter von Feuerbrand-Wirtspflanzen in Gebieten mit geringer Prävalenz sind verpflichtet, ihre Objekte selber zu kontrollieren. Dies betrifft auch Gemeinden und Besitzer/-innen oder Bewirtschafter/-innen von Feuerbrand-Wirtspflanzen in Siedlungen. - Die Bekämpfungspflicht beschränkt sich künftig darauf, dass befallene Pflanzenteile entfernt werden müssen. Das Roden von befallenen Wirtspflanzen ist nicht mehr Pflicht. - Es ist empfohlen, auf das Pflanzen von hochanfälligen Obstsorten, Zier- und Wildgehölze in Gebieten mit geringer Prävalenz zu verzichten (Merkblatt). - Der Feuerbrand zählt neu zu den geregelten Nicht-Quarantäneorganismen. Dies hat zur Folge, dass bei Befall ab 2021 keine Abfindungen für entstandene Schäden mehr ausbezahlt werden können. - Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) wird stichprobenartige Kontrollen durchführen, um die Umsetzung der Massnahmen zu überprüfen.
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| | Feuerbrandbekämpfung im Interesse von allen | Jeder sollte Feuerbrand bekämpfen, im Interesse der Obstbauern wie auch zur Erhaltung von Hochstammobstbäumen, welche unsere Landschaft zieren. Mehr Informationen im Merkblatt. Für Fragen: Beat Felder, 041 228 30 99 beat.felder3@edulu.ch
Merkblatt: Bekämpfung Feuerbrand ab 2021 | |
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KontaktLandwirtschaft und Wald (lawa) Centralstrasse 33, Postfach 6210 Sursee Telefon 041 349 74 00 E-Mail lawa@lu.ch
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