Mitteilung

3. September 2020

Kommission stimmt Gesetzesänderung und Dekret zur Entwicklung des Campus Horw - Gründung einer Aktiengesellschaft zu

Die Kommission Verkehr und Bau (VBK) des Luzerner Kantonsrates stimmt der Änderung des Gesetzes über die Steuerung der Finanzen und Leistungen (FLG) sowie der Gründung einer Aktiengesellschaft zur Entwicklung des Campus Horw zu. Neben der Sacheinlage von Grundstücken entstehen Kosten von insgesamt 53,5 Mio. Franken, wovon 21,4 Mio. Franken durch den Bund im Rahmen der Hochschulfinanzierung übernommen werden.
 
Die VBK stimmt der Vorlage Entwicklung des Campus Horw – Gründung einer Aktiengesellschaft; Entwürfe Dekret und Änderung des FLG (B 39) grossmehrheitlich zu. Die vorgesehene Entwicklung des Campus Horw ist unbestritten und der Standort wird als ideal beurteilt. Unterschiedliche Auffassungen bestehen jedoch bezüglich dem Vorgehen. Die Mehrheit der Kommission teilt die Auffassung des Regierungsrates, dass die Auslagerung in eine Aktiengesellschaft zweckmässig ist. Die notwendigen Massnahmen können so zielgerichtet, bedarfsorientiert und rasch realisiert werden. Die Rechtsform der Aktiengesellschaft garantiert dabei volle Transparenz. Der Einfluss des Kantons bleibt erhalten, da die Aktien im Besitz des Kantons Luzern verbleiben. Schliesslich können die Investitionen so losgelöst von der Schuldenbremse getätigt werden. Der gewählte Ansatz überzeugte offensichtlich auch den Bund, welcher sich im Rahmen der Hochschulfinanzierung beteiligt.
 
Demgegenüber lehnt eine Minderheit die Auslagerung ab. Es wird erläutert, dass die Bereitstellung von Infrastrukturen für die Hochschule zum Kerngeschäft des Kantons gehört. Das gewählte Vorgehen führt – so wird argumentiert – zu einer Entdemokratisierung von Parlament und Kommissionen. Flexibles Agieren ist gemäss der Minderheit auch in der aktuellen Organisation über die zuständigen Instanzen möglich.
 
Das Vorgehen über die Auslagerung macht eine Anpassung des FLG notwendig. Die Kommission heisst die Gesetzesänderung deshalb gut. Im Hinblick auf die notwendige Volksabstimmung wird jedoch beim Inkrafttreten ein entsprechender Vorbehalt angebracht.
 
Die VBK hat das Geschäft unter dem Vorsitz von Pius Kaufmann (CVP, Wiggen) vorberaten. Sie werden in der September-Session 2020 des Luzerner Kantonsrates behandelt.

Kontakt

Pius Kaufmann
Präsident der Kommission Verkehr und Bau
Telefon 041 487 70 07
pius.kaufmann@lu.ch