Mitteilung

10. September 2020

Erhöhte Schadstoffbelastung der Raumluft am Heilpädagogischen Zentrum in Hohenrain

Die Gebäude des Heilpädagogischen Zentrums in Hohenrain (HPZH) werden derzeit saniert. In Rahmen dieser Arbeiten wurden in gewissen Räumen erhöhte Naphthalin- und Formaldehyd-Werte festgestellt. Um Verbesserungen der Luftqualität zu erreichen, werden Sofortmassnahmen eingeleitet. Für die Kinder, Jugendlichen und Mitarbeitenden des HPZH besteht keine gesundheitliche Gefährdung.
 
Bei den Internatspavillons und im Zentralgebäude des HPZH wurde während den Sanierungsarbeiten eine Schadstoffmessung durchgeführt. Diese ergab zu hohe Naphthalin- und Formaldehydwerte in den genannten Räumen. Eine akute gesundheitliche Gefährdung für die Kinder und Jugendlichen sowie die Mitarbeitenden besteht nicht.
 
Naphthalin ist ein Bestandteil von teerhaltigen Produkten, welche insbesondere in den 50er- bis 70er-Jahren im Bauwesen eingesetzt wurden, also auch bei den Räumlichkeiten des Heilpädagogischen Zentrums. Formaldehyd kommt häufig in verarbeiteten Holzmaterialien zum Vorschein.
 
Um die Raumluft zu verbessern, hat die Dienststelle Immobilien des Kantons Luzern gemeinsam mit der Institution folgende Massnahmen ergriffen:
 
  • Regelmässiges Lüften der Räume. Der Lüftungsplan für die Internatsräume wird mit den Kindern und Jugendlichen besprochen und liegt schriftlich auf.
  • In den betroffenen Räumen werden mobile Raumlüfter mit Schadstofffiltern installiert. Die Beschaffung dieser Geräte läuft.
  • Es werden bauliche Massnahmen realisiert, wie etwa die Realisierung dezentraler Raumlüftungen.
     
    Mit diesen Massnahmen kann sichergestellt werden, dass die Kinder und Jugendlichen sowie die Mitarbeitenden des Heilpädagogisches Zentrums in Hohenrain einer möglichst geringen Belastung von Raumluftschadstoffen ausgesetzt sind. Die Wirksamkeit dieser Sofortmassnahmen wird zudem in den kommenden Wochen mit Nachmessungen überprüft.
     
    Die Eltern der betroffenen Kinder und Jugendlichen wurden mit einem Brief direkt über die Schadstoffbelastung sowie die entsprechenden Massnahmen informiert. Ebenso wurden die Mitarbeitenden der Institution über die Messwerte und die Massnahmen in Kenntnis gesetzt. Zusätzlich findet nächste Woche eine Informationsveranstaltung statt, um die Mitarbeitenden und Eltern detaillierter zu informieren und Fragen zu beantworten.

    Naphthalin und Formaldehyd: Keine gültigen Grenzwerte in der Schweiz

    Am Heilpädagogischen Zentrum in Hohenrain wurden Naphthalinkonzentrationen von bis zu 205 µg/m3 und Formaldehydkonzentrationen von bis zu 237 µg/m3 festgestellt.
     
    Aktuell gibt es in der Schweiz keine gesetzlichen Grenz- oder Richtwerte für diese beiden Raumluftschadstoffe. Entsprechend orientiert man sich bei der Beurteilung an den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO), welche für Naphthalin einen Richtwert II von 30 µg/m3 vorgeben. Ab diesem Wert besteht Handlungsbedarf. Im Vergleich dazu liegt der Arbeitsplatzgrenzwert (SUVA) 1600-Mal höher.
     
    Für Formaldehyd gibt es eine Empfehlung vom Bundesamt für Gesundheit (BAG), welche besagt, dass ein Wert von 125 µg/m3 nicht überschritten werden sollte. Der Arbeitsplatzgrenzwert bei Formaldehyd liegt bei 370 µg/m3. Sowohl bei den BAG- sowie WHO-Werten geht man von einer ständigen Exposition aus (also 24 Stunden über das ganze Jahr).
    Gesundheitliche Folgen

    Unabhängig von den WHO- und BAG-Richtwerten gilt aus vorsorglichen Überlegungen: Je tiefer die Belastung, desto geringer ein mögliches Gesundheitsrisiko. Andererseits bedeutet eine Richtwertüberschreitung keine akute Gesundheitsgefährdung.
     
    Weitere Informationen betreffend gesundheitlicher Risiken:
     
  • Merkblatt Naphtalin
  • Information Formaldehyd BAG
  • WHO Leitlinien für Innenraumluftqualität

  • Kontakt

    Yasmin Kunz
    Leiterin Kommunikation
    Finanzdepartement des Kantons Luzern
    Telefon 041 228 55 39
    yasmin.kunz@lu.ch
    (erreichbar am 10. September 2020, 13:30 bis 15:00 Uhr)