Newsletter Steuern Luzern
16 / 2020 Steuer+Praxis

17.09.2020

Quellensteuerrevision 2021

Hauptziel dieser Gesetzesrevision ist die Beseitigung von Ungleichbehandlungen zwischen quellenbesteuerten und ordentlich besteuerten Personen. Die Kantone werden verpflichtet, die Berechnung der Quellensteuern schweizweit zu vereinheitlichen. Der Kanton Luzern hat die neuen Bestimmungen mit der Steuergesetzrevision 2020 ins kantonale Recht übernommen.
 

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