Mitteilung

22. September 2020

Regierungsrat beantragt Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Beiträge an die Spitäler zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung

Damit in der Schweiz genügend Ärztinnen und Ärzte ausgebildet werden, hat die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren die Interkantonale Vereinbarung über die kantonalen Beiträge an die Spitäler zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung (WFV) ausgearbeitet. Diese Vereinbarung bestimmt einen Mindestbeitrag für die Abgeltung der ärztlichen Weiterbildung an den Spitälern. Gleichzeitig regelt sie den Ausgleich der Weiterbildungskosten zwischen den Kantonen. Der Regierungsrat beantragt in seiner Botschaft an den Kantonsrat den Beitritt des Kantons Luzern zur WFV.
 
Aufgrund des demografischen Wandels wird die Nachfrage nach Ärztinnen und Ärzten schweizweit weiter steigen. Zudem gibt es immer mehr Frauen in der Ärzteschaft, die – wie auch immer mehr Männer – vermehrt Teilzeit arbeiten. Dies führt dazu, dass es mehr Ärztinnen und Ärzte braucht, um dieselben Leistungen abzudecken.
 
Ausbildungsengagement in der Schweiz soll verstärkt werden
In der geltenden Spitalfinanzierung wird die ärztliche Weiterbildung in den Spitälern nicht über die Fallpauschalen für die stationäre Spitalbehandlung finanziert, die sich die Wohnkantone und die Krankenversicherer anteilmässig teilen. Die Kosten der universitären Lehre sind sogenannte gemeinwirtschaftliche Kosten, die in der Regel allein von den Kantonen zu tragen sind. Das kann dazu führen, dass bei grossem Spardruck auch die Ausgaben für die Weiterbildung der Ärztinnen und Ärzte betroffen sind. Da sich bereits heute ein Ärztemangel abzeichnet, ist es unabdingbar, die Stellen für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung an den Spitälern finanziell abzusichern. Zu diesem Zweck soll eine gesamtschweizerisch möglichst einheitliche Finanzierung sichergestellt werden. Dass das Ausbildungsengagement in der Schweiz verstärkt wird, entspricht dem Willen von Bund, Kantonen und Universitäten.
 
Kanton Luzern unterstützt mit Beitritt wirksame Massnahme gegen Ärztemangel
Vor diesem Hintergrund hat die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) die Interkantonale Vereinbarung zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung (WFV) vom 20. November 2014 erarbeitet. Diese bestimmt einerseits einen Mindestbeitrag für die Abgeltung der ärztlichen Weiterbildung in Spitälern. Andererseits regelt sie den Ausgleich der unterschiedlichen Kostenaufwände zwischen den Kantonen. Die WFV trägt damit dazu bei, dass die Ausbildungsstätten für ihre Leistungen entschädigt und die unterschiedliche finanzielle Belastung gleichmässig auf die Kantone verteilt werden. Dies soll dazu führen, dass in der Schweiz auch in Zukunft genügend Ärztinnen und Ärzte ausgebildet werden.
 
Regierungsrat Guido Graf, Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements: «Mit dem Beitritt zur WFV unterstützt der Kanton Luzern eine wirksame Massnahme gegen den Ärztemangel und verhindert, dass Ärztinnen und Ärzte aus dem Kanton Luzern bei der Weiterbildung in ausserkantonalen Spitälern benachteiligt werden. Zudem zeigt sich der Kanton Luzern solidarisch mit den NFA-Geberkantonen Zürich, Genf, Waadt und Basel-Stadt.»
 
Regierungsrat empfiehlt dem Kantonsrat den Beitritt zur Vereinbarung
Der Beitritt zur Weiterbildungsfinanzierungsvereinbarung führt für den Kanton Luzern zu jährlichen Mehrkosten von rund 0,5 Millionen Franken. Die Summe ist abhängig davon, wie viele Assistenzärztinnen und -ärzte jeweils in welchen Spitälern in Weiterbildung sind. Sie unterliegt deshalb gewissen Schwankungen. Die Vereinbarung ist unbefristet und kann frühestens nach fünf Jahren seit ihrem Inkrafttreten auf das Ende des folgenden Kalenderjahres gekündigt werden.
 
Die WFV tritt in Kraft, wenn ihr mindestens 18 Kantone beigetreten sind. Mit dem Beitritt des Kantons Luzern wären bereits 16 Kantone der WFV beigetreten.
 
Der Regierungsrat empfiehlt in seiner Botschaft an den Kantonsrat, den Beitritt zur WFV zu genehmigen. Der Kantonsrat wird die Botschaft voraussichtlich Ende 2020 beraten.

Strategiereferenz

Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:
  • Luzern steht für Lebensqualität
  • Luzern steht für Zusammenhalt
  • Luzern steht für Nachhaltigkeit

  • Kontakt

    Hanspeter Vogler
    Leiter Fachbereich Gesundheit
    Gesundheits- und Sozialdepartement
    Telefon 041 228 60 94
    (erreichbar am Montag, 21. September 2020 von 10.00 bis 11.00 Uhr)