| | | | | Newsletter Umwelt und Energie (uwe) | |
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| | September 2020 | Besten Dank für Ihr Interesse an unserem Newsletter. Er enthält Informationen für Vertreterinnen und Vertreter der Gemeindebehörden, die für den Vollzug im Umwelt- und Energiebereich zuständig sind. Zusätzlich richtet er sich auch an Planungsbüros und weitere Institutionen.
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| | Neues Beiblatt zum vorsorglichen Lärmschutz | Bei der lärmrechtlichen Beurteilung von Luft-/Wasser-Wärmepumpen (LWWP) ist neben der Einhaltung der massgebenden Grenzwerte auch die Einhaltung des Vorsorgeprinzips elementar. Das Beiblatt zum vorsorglichen Lärmschutz soll mithelfen, dass Baubewilligungsverfahren für LWWP zügig und planungssicher abgewickelt werden können.
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| | Projekt «Recyclingbaustoff-Strategie» | Die Dienststelle uwe erarbeitet zurzeit eine Strategie, die den vermehrten Einsatz von Recyclingbaustoffen zum Ziel hat. Eine Erhebung in der Baubranche zeigt: Know-how und Kapazitäten zur Aufbereitung von hochwertigen RC-Baustoffen sind vorhanden. Die Nachfrage danach ist aber noch zu gering. Es besteht ein Informations- und Aufklärungsbedarf bei Planern und Bauherren. Gemeinsam mit den Branchenverbänden (ARV/FSKB) gilt es, hier anzusetzen.
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| | Angepasste Richtlinie zu Solaranlagen | Um die Gemeinden bei der Beurteilung von Solaranlagen zu unterstützen, wurde die Richtlinie aktualisiert und neu mit einer Fotosammlung guter Beispiele ergänzt.
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| | Ankündigung: KEnG-Workshop für Gemeinde- mitarbeitende im Vollzug | Nach gut eineinhalb Jahren Erfahrung mit dem kantonalen Energiegesetz bietet die Dienststelle uwe Workshops für Gemeindemitarbeitende im Vollzug an. Reservieren Sie sich die folgenden Daten: RET LuzernPlus: 13.10.2020 Gemeinden der Region West: 17.11.2020 RET Sursee-Mittelland: 30.11.2020 RET Idee Seetal: Januar oder Februar 2021 Die Einladung folgt per Postversand.
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| | Rechtslage bei Baugesuchen für 5G-Antennen | Gegen Baugesuche von 5G-Antennen erfolgen regelmässig Einsprachen, da ein Teil der Bevölkerung ob der neuen Technologie verunsichert ist. Dabei müssen 5G-Antennen dieselben Grenzwerte wie konventionelle Antennen einhalten. Die adaptive Technologie reduziert die Strahlenbelastung sogar punktuell. Entgegen veralteten oder unzutreffenden Informationen existiert eine vom Bund definierte Methode zu Messung der Strahlenbelastung. Aber wie sieht die Rechtslage für Baugesuche aus? Im neuen Merkblatt (siehe unten) finden Sie Antworten auf diese und weitere Fragen!
Weitere Informationen Merkblatt: Baugesuche für 5G-Mobilfunkantennen | |
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| | Ausblick | Der nächste Newsletter Umwelt und Energie wird Mitte Dezember 2020 erscheinen. Wir freuen uns, wenn Sie unseren Newsletter weiterempfehlen.
Link zur Anmeldung | |
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KontaktUmwelt und Energie (uwe) Libellenrain 15 Postfach 3439 6002 Luzern Telefon 041 228 60 60 E-Mail uwe@lu.ch
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