Kurzmitteilung aus dem Regierungsrat

26. September 2020

Luzerner Bevölkerung stimmt im März 2021 über zwei kantonale Vorlagen ab

Der Regierungsrat hat beschlossen, dass die Volksabstimmung über den Aus- und Neubau der K 36 durch die Lammschlucht im Entlebuch, 1. Abschnitt, und die Volksabstimmung über die Gründung einer AG für den Campus Horw am 7. März 2021 durchgeführt werden.

Bericht zum Leistungsauftrag der Hochschule Luzern genehmigt

Der Bericht zum mehrjährigen Leistungsauftrag 2016-2019 der Hochschule Luzern (Fachhochschule Zentralschweiz) wurde vom Regierungsrat genehmigt. Dieser Bericht wird im Herbst auch dem Kantonsrat zur Kenntnis vorgelegt. Der Leistungsauftrag der fünf Zentralschweizer Kantone ist das massgebende Instrument zur mittelfristigen Steuerung und Planung der Hochschule Luzern.

Schenkon: Teilrevision der Ortsplanung im Gebiet Zellgut genehmigt

Der Regierungsrat hat Änderungen des Zonenplans und des Bau- und Zonenreglements in der Gemeinde Schenkon genehmigt, wie sie die Stimmberechtigten der Gemeinde Schenkon an der Urnenabstimmung vom 21. Juni 2020 für das Gewerbegebiet Zellgut beschlossen haben. Mit dieser vorgezogenen Teilrevision, die auf die laufende Gesamtrevision abgestimmt ist, werden für die im Gebiet ansässigen Firmen Erweiterungsmöglichkeiten geschaffen. Im Rahmen der Gesamtrevision soll dieses Gewerbegebiet durch die Schaffung zusätzlicher Nutzungspotenziale denn auch weiterentwickelt werden.

Natur- und Landschaftsschutzverordnung (NLV) angepasst

Der Kanton Luzern passt seine Natur- und Landschaftsschutzverordnung (NLV) an. Bislang wurden Beiträge für die Pflege geschützter Gebiete (sog. Naturschutzbeiträge) gemäss kantonalen Rechtsgrundlagen nur ergänzend zu Direktzahlungsverordnungs-Beiträgen (sog. DVZ-Beiträge) ausgezahlt. Nicht berücksichtigt ist durch die bis anhin geltende Regelung der seltene Fall, bei dem eine Bewirtschafterin oder ein Bewirtschafter einer solchen Fläche mit dem Erreichen des Pensionsalters den Anspruch auf die DZV-Beiträge verliert, aufgrund der aktiven Bewirtschaftung jedoch weiterhin Anspruch auf Naturschutzbeiträge hat. Mit der Anpassung der Natur- und Landschaftsschutzverordnung erhalten nun Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter im Pensionsalter höhere Naturschutzbeiträge, um den Wegfall der DZV-Beiträge abzufedern. Der Regierungsrat nahm diese durch ein Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 2019 ausgelöste Änderung überdies zum Anlass, einige weitere geringfügige Anpassungen an der Verordnung vorzunehmen. So führte er insbesondere zwei neue Bestimmungen zur Bewirtschaftung von Naturschutzflächen ein (betreffend Mahdnutzung und Beweidung), welche Regeln bis anhin einzig in den jeweiligen Bewirtschaftungsverträgen enthalten waren. Auch wurden punktuell einige Begrifflichkeiten angepasst. Der Regierungsrat hat die entsprechende Teilrevision der NLV beschlossen und setzt diese Änderung auf den 1. Oktober 2020 in Kraft.

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